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Ermittlungsverfahren gegen Mark Hauptmann eingestellt: Mas­ken­deal-Vor­würfe nicht bestä­tigt

22.09.2022

Mark Hauptmann im Bundestag

Mark Hauptmann (CDU) hatte stets bestritten, sich mit der Vermittlung von Masken bereichert zu haben. Foto: picture alliance / Flashpic | Jens Krick

Die juristische Auseinandersetzung um die Maskenaffäre des früheren Bundestagsabgeordneten Mark Hauptmann ist mit Einstellung des Ermittlungsverfahrens beendet. Der CDU-Politiker ließ offen, ob er wieder ein politisches Amt anstrebt.

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Die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen den früheren Thüringer CDU-Bundestagsabgeordneten Mark Hauptmann wegen des Verdachts der Bestechlichkeit eingestellt. Ein hinreichender Tatverdacht für eine Anklageerhebung liege nicht vor, teilte die Generalstaatsanwaltschaft am Donnerstag in Jena mit. Das im Zuge der Ermittlungen eingefrorene Vermögen in Höhe von 997.000 Euro sei wieder freigegeben worden.

Im Zuge der sogenannten Maskenaffäre war Hauptmann vorgeworfen worden, den Verkauf von Corona-Schutzmasken vermittelt und dafür eine Provision in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro eines Frankfurter Unternehmens bekommen zu haben. Hauptmann hatte stets bestritten, sich mit der Vermittlung von Masken bereichert zu haben.

Zwar habe der ursprüngliche Verdacht gegen Hauptmann erhärtet werden können, wonach dieser bei der Vermittlung von Schutzmasken an Behörden und Gesundheitseinrichtungen sein Bundestagsmandat ausgenutzt habe, hieß es nun. Allerdings habe sich die Generalstaatsanwaltschaft aus rechtlichen Gründen an der Anklageerhebung gehindert gesehen.

Vorwurf der Bestechlichkeit nicht haltbar

Sie verwies dabei auf ähnlich gelagerte Fälle, in denen sowohl das Oberlandesgericht (OLG) München als auch der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden hatten, dass der Vorwurf der Bestechlichkeit gegen zwei bayrische Politiker nicht haltbar sei. Die Vermittlung von Geschäften mit Schutzmasken gegen eine Provision sei keine strafbare Bestechlichkeit, hatte der BGH in Karlsruhe erklärt.

"Die Vorwürfe gegenüber meiner Person haben sich erwartungsgemäß als unbegründet erwiesen", erklärte Hauptmann in einer Stellungnahme über seinen Anwalt schriftlich. Das Ergebnis der Untersuchung entspreche seiner von Beginn an bestehenden Einschätzung, sich korrekt verhalten zu haben. Er begrüße die Einstellung, da er von Beginn an von seiner Unschuld überzeugt gewesen sei. "Meine politische Zukunft lasse ich derzeit bewusst unbestimmt und offen. Ich bin und bleibe ein "politisch interessierter Kopf", teilte Hauptmann weiter mit.

Der Vorsitzende der Linkspartei, Martin Schirdewan, forderte den Gesetzgeber zum Handeln auf. Die Einstellung des Verfahrens gegen Hauptmann zeige deutlich, wie löchrig die deutsche Gesetzgebung bei Bestechung von Abgeordneten sei. "Der Missbrauch eines demokratischen Amtes zur persönlichen Bereicherung darf nicht legal bleiben", erklärte der Linken-Politiker. Deshalb müssten wirksamere Maßnahmen gegen den Einfluss der Wirtschaft auf politische Entscheidungen getroffen werden. "Nicht nur das Wirken in den Ämtern selbst, sondern auch der Missbrauch von Ämtern zum eigenen Vorteil in anderen Zusammenhängen muss vom Gesetz erfasst werden."

dpa/ku/LTO-Redaktion

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Ermittlungsverfahren gegen Mark Hauptmann eingestellt: . In: Legal Tribune Online, 22.09.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49715 (abgerufen am: 07.02.2026 )

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