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LG Augsburg zu Steuerhinterziehung: Drei Jahre Haft für Marcus Prinz von Anhalt

22.09.2016

Marcus Prinz von Anhalt

Karl-Josef Hildenbrand (c) dpa

Auch im zweiten Anlauf wurde "Prinz Protz" Marcus von Anhalt wegen Steuervergehen im Zusammenhang mit seinen Luxusautos verurteilt. Die Haftstrafe fiel nun etwas geringer aus. Der Verurteilte will allerdings erneut Rechtsmittel einlegen.

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Marcus Prinz von Anhalt (49) ist erneut wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit seinem Fuhrpark aus Luxusfahrzeugen zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht (LG) Augsburg reduzierte die Strafe allerdings am Donnerstag von vier auf drei Jahre Haft.

Für den selbst ernannten "Protzprinzen" scheint der Prozess gegen ihn eine große Show zu sein. Das macht Marcus Prinz von Anhalt noch einmal klar, kurz bevor er am Donnerstag vom Augsburger LG wegen Steuerhinterziehung in Höhe von rund 640.000 Euro zu drei Jahren Haft verurteilt wird. Demonstrativ parkt der aus Pforzheim stammende 49-Jährige seinen Rolls Royce direkt vor dem Eingang des Strafjustizzentrums - im absoluten Halteverbot.

In dem Prozess ging es darum, dass Prinz von Anhalt, der als Marcus Eberhardt geboren wurde und sich als Erwachsener von Frederic Prinz von Anhalt hatte adoptieren lassen, jahrelang seine Luxusautos etwa von Porsche, Ferrari und Maybach von der Steuer abgesetzt hatte, obwohl sie nach Überzeugung der Strafkammer "überwiegend privat genutzt wurden". In einem ersten Prozess in Augsburg bekam der Angeklagte dafür Anfang 2015 noch vier Jahre Gefängnis aufgebrummt, ein Jahr mehr als jetzt.

Kein Ende des Verfahrens in Sicht

Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erzielten die Anwälte des 49-Jährigen später einen Teilerfolg: Die Bundesrichter monierten, dass die geschäftliche Nutzung der Fahrzeuge nicht ausreichend geprüft worden sei und verwiesen die Sache zurück an das LG. Dessen Kammer genehmigte dem Angeklagten nun zwei Porsche als Geschäftswagen. Richterin Singer gestand dem Angeklagten zu, dass er nicht mit einem Fiat im Rotlicht-Milieu unterwegs sein könne und die Sportwagen "angemessene branchentypische Fahrzeuge" seien. Die Schadensumme reduzierte die Kammer entsprechend gegenüber dem ersten Urteil um etwa ein Viertel - ebenso die Strafhöhe.

Postwendend kündigte der Angeklagte an, dass er auch diesmal Revision einlegen werde. Der Augsburger Justiz bescheinigte der Bordellbesitzer, von Steuerrecht keine Ahnung zu haben. "Es ist so, dass keiner das Steuergesetz kennt - außer mir", sagte der 49-Jährige. "Ich werde es denen schon noch beibringen."

Ob der Selbstdarsteller noch einmal ins Gefängnis muss, ist ungewiss. Denn er hat bereits mehr als zwei Jahre in Untersuchungshaft gesessen, der Haftbefehl ist inzwischen aufgehoben. Oft werden Gefängnisstrafen nach einer zu zwei Dritteln verbüßten Strafe zur Bewährung ausgesetzt.

"Wir rechnen damit, dass er nicht ins Gefängnis muss", sagte Verteidiger Olaf Langhanki. Er betonte auch nochmals, dass er alle Luxusautos als "voll und ganz" betrieblich veranlasst ansieht. Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung als solche habe man bereits eingereicht, da auch der BGH grundsätzlich am Schuldspruch festgehalten hatte.

dpa/nas/LTO-Redaktion

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LG Augsburg zu Steuerhinterziehung: . In: Legal Tribune Online, 22.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20659 (abgerufen am: 08.10.2026 )

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