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Wegen Fahrens ohne Führerschein: Marco Reus muss 540.000 Euro Strafe zahlen

18.12.2014

Marco Reus

© PATRIK STOLLARZ / AFP

Ohne Führerschein gefahren und dann auch noch viel zu schnell: Fußballer Marco Reus muß für sein Fehlverhalten nun teuer bezahlen. Von der Dortmunder Staatsanwaltschaft wurde ihm ein Strafbefehl in Höhe von über einer halben Million Euro zugestellt. Dies berichtet die Bild-Zeitung.

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Reus wurde laut einem Bericht der BILD bereits seit 2011 mehrmals geblitzt und habe dafür auch Strafzettel bekommen. Doch zunächst sei nicht aufgefallen, dass er überhaupt nicht im Besitz eines Führerscheins war. Weniger Glück hatte Reus dann am 18. März 2014, als die Polizei ihn anhielt. Warum, sei unklar - vermutlich sei die Polizei wegen seines auffälligen Sportwagens - eines Aston Martin - neugierig gewesen. Anstatt eines Führerscheins habe Reus bei der Verkehrskontrolle nur seinen Personalausweis vorzeigen können.

Diese Neugier kommt Reus nun teuer zu stehen: 90 Tagessätze à 6.000 Euro, insgesamt also 540.000 Euro soll der Verkehrssünder nun zahlen, wie der Dortmunder Staatsanwalt Henner Kruse auf LTO-Anfrage bestätigte. Durch die Strafzettel sei bewiesen, dass Reus bereits mehrfach ohne Fahrerlaubnis unterwegs gewesen ist.

Gegenüber der Bild-Zeitung bezeichnet Reus sein Verhalten als "Dummheit". Er sei bereit, seine Strafe zu zahlen. Dabei hat Reus sogar noch Glück im Unglück: Mit einer Strafe von 90 Tagessätzen ist er haarscharf an einem Eintrag in seinem Führungszeugnis vorbeigeschrammt. Dies geschieht erst bei einer Strafe von 91 Tagessätzen. Der Fußballstar darf sich daher nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) als nicht vorbestraft bezeichnen.*

age/LTO-Redaktion

*hier war zunächst die missverständliche Formulierung zu lesen, nach der Reus aufgrund der Strafe von 90 Tagessätzen nicht vorbestraft sei. Eine Strafe liegt liegt selbstverständlich vor, auch wenn diese nicht in das Führungszeugnis eingetragen wird.

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Wegen Fahrens ohne Führerschein: Marco Reus muss 540.000 Euro Strafe zahlen . In: Legal Tribune Online, 18.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14157/ (abgerufen am: 24.03.2023 )

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