Druckversion
Montag, 19.01.2026, 21:45 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/mappus-falschaussage-stuttgart-21
Fenster schließen
Artikel drucken
11593

Regierungsbericht zu Stuttgart 21: Mappus soll Polizeieinsatz angeordnet haben

08.04.2014

Die Hinweise, dass der frühere Ministerpräsident Stefan Mappus bei seiner Aussage vor dem ersten Untersuchungsausschuss des Landtags gelogen hat, verdichten sich. Laut Regierungsbericht habe Mappus jedenfalls einen Polizeieinsatz angeordnet. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen uneidlicher Falschaussage.

Anzeige

Die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg geht davon aus, dass der frühere Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) politischen Einfluss auf zumindest einen Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Gegner genommen hat. In einem neuen Regierungsbericht für den Untersuchungsausschuss des Landtags heißt es, aus den Akten ergebe sich, dass Mappus den Einsatz vom 18. auf den 19. August 2010 quasi angeordnet habe.

Dies widerspricht der Aussage des ehemaligen Regierungschefs, nie Einfluss auf polizeiliche Einsatzfragen genommen zu haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit Anfang März wegen uneidlicher Falschaussage gegen den 48-Jährigen.

Doppelt im Visier der Staatsanwaltschaft

Aus Unterlagen des Innenressorts geht hervor, dass der damalige Stuttgarter Polizeipräsident Siegfried Stumpf die Weisung von Mappus aus Sorge um größere Proteste nicht hinnehmen wollte. Doch der bis dahin als besonnen geltende Polizeichef stieß mit seinem Protest auf taube Ohren.

Die Regierung erklärt zudem, dass es zwar keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass Mappus den harten Einsatz am 30. September zur Räumung des Schlossparks für die Baustelle des neuen Tiefbahnhofs unmittelbar beeinflusst habe. Jedoch erscheine der Einsatz angesichts der Vorgeschichte in einem neuen Licht. Bei den Ausschreitungen am 30. September waren nach offiziellen Angaben 130 Stuttgart-21-Gegner und 34 Polizisten verletzt worden.

Der 48-jährige Mappus steht doppelt im Visier der Staatsanwaltschaft. In der Affäre um den milliardenschweren Einstieg des Landes beim Karlsruher Energieversorger EnBW wird gegen ihn wegen Untreue ermittelt. Auch eine Falschaussage vor dem Untersuchungsausschuss könnte weitreichende Folgen haben: Lügt jemand vor einem solchen Gremium, wird das genauso geahndet wie vor Gericht - mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

dpa/una/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Regierungsbericht zu Stuttgart 21: . In: Legal Tribune Online, 08.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11593 (abgerufen am: 19.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Politik
    • Politiker
    • Straftaten
    • Stuttgart 21
Friedrich Merz 19.01.2026
Politik

Merz’ Vorstoß zur Arbeitskraft-Debatte:

Mehr arbeiten, weniger krank sein?

Bundeskanzler Friedrich Merz stellt steigende Krankheitstage infrage – und gleich auch das Arbeitszeitgesetz. Zwei politische Debatten, ein gemeinsamer Bezugspunkt: die verfügbare Arbeitskraft in Deutschland.

Artikel lesen
Trump besteigt Airforce One 17.01.2026
Meinung

Trumps neue Welt / Vorratsdatenspeicherung / Deepfakes:

"Beendet Trump die regel­ba­sierte Wel­t­ord­nung?"

Venezuela, Grönland, Iran - gelten für den US-Präsidenten keine Regeln mehr? Was bringt die Vorratsdatenspeicherung wirklich? Sollten Deepfakes strafbar werden - und wenn ja, welche? Das und mehr in Folge 50 des LTO-Podcasts.
 

Artikel lesen
Daniel Günther in der Sendung Markus Lanz 15.01.2026
Zensur

Daniel Günthers "Ja" bei Markus Lanz:

Algo­rithmen regu­lieren statt Mei­nungen bestrafen

Ein klares "Ja" von Daniel Günther bei Markus Lanz löste eine Mediendebatte aus, um die es dem CDU-Politiker ging: Meinung ja, Falschbehauptungen nein. Die Instrumente für Regulierung sind mit dem DSA schon da, meint Carl Christian Müller.

Artikel lesen
David Bendels mit seinem Anwalt Ulrich Vosgerau vor dem LG Bamberg 14.01.2026
Beleidigung

LG Bamberg:

Rechter Jour­na­list wegen Faeser-Post nun doch frei­ge­spro­chen

Auf einem rechten Onlineportal veröffentlicht ein Journalist ein Bild von Nancy Faeser. Es ist eine Fotomontage, womöglich diffamierend. Das LG Bamberg spricht Bendels frei.

Artikel lesen
Marine Le Pen 13.01.2026
Ausland

Nach Entzug des passiven Wahlrechts:

Le Pen kämpft vor Gericht um Chance auf Prä­si­dent­schaft

Dieser Prozess könnte den Ausgang der französischen Präsidentschaftswahl 2027 beeinflussen. Es geht um EU-Gelder und mögliche Scheinbeschäftigung – und für Marine Le Pen um ihre politische Zukunft.

Artikel lesen
Raser auf einer Stadtautobahn in der Nacht 12.01.2026
Auto

Bei Nutzung für Drogenkurierfahrten und illegale Autorennen:

Justiz soll Miet­wagen künftig leichter ein­ziehen können

Mietautos, die für Drogendeals und illegale Rennen genutzt werden, sollen künftig leichter von der Justiz konfisziert werden können. Das sieht eine Bundesratsinitiative Berlins vor. Geplant sind Verschärfungen im StGB und BtMG. 

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

NEU! Mit LTO Easy Apply so einfach und schnell bewerben wie nie zuvor

Zu den Top Jobs
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Sta­de

Logo von Hengeler Mueller
Le­gal Spe­cia­list (m/w/d) für un­se­re Pra­xis­grup­pe Com­p­li­an­ce, In­ves­ti­ga­ti­ons...

Hengeler Mueller , Frank­furt am Main

Logo von Gercke Wollschläger
Rechts­an­walt (m/w/d) im (Wirt­schafts-)Straf­recht

Gercke Wollschläger , Köln

Logo von Landesanstalt für Medien NRW
Ju­ris­ti­scher Re­fe­rent - Team­lei­tung für das Team Auf­sicht (m/w/d)

Landesanstalt für Medien NRW , Düs­sel­dorf

Logo von Hogan Lovells International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) In­ter­na­tio­na­les...

Hogan Lovells International LLP , Düs­sel­dorf

Logo von Hogan Lovells International LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d) In­ter­na­tio­na­les...

Hogan Lovells International LLP , Düs­sel­dorf

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Ver­den (Al­ler)

Logo von Latham & Watkins LLP
As­so­cia­te im Be­reich Li­ti­ga­ti­on & Trial in Mün­chen (m/w/d)

Latham & Watkins LLP , Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Gewerbliches Mietrecht

20.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Privates Baurecht

20.01.2026

Infoanlass (online) «Berufsbegleitendes Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften»

20.01.2026

Update Umwandlungen

22.01.2026

Online-Seminar! § 15 FAO - GmbH - Geschäftsführende im Arbeitsrecht

21.01.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH