Ein Gericht ordnet Tempo 30 an, der Oberbürgermeister wartet ab und will weiter zum VGH. Weil der Eilbeschluss nicht umgesetzt wird, beantragen Anwohner mit Unterstützung der DUH nun die Vollstreckung samt Zwangsgeld.
Auf einer der meistbefahrenen Hauptstraßen Münchens herrscht derzeit Stillstand – zumindest in juristischer Hinsicht. Obwohl das Verwaltungsgericht (VG) München vor wenigen Tagen per Eilentscheidung (Beschl. v. 13.02.2026, Az. M 28 S 26.387) angeordnet hat, dass auf der Landshuter Allee vorläufig wieder Tempo 30 gelten muss, bleiben die 50er-Schilder hängen. Die Stadt hat auf LTO-Anfrage hin klargestellt, dass sie den Beschluss vorerst nicht umsetzt und stattdessen die nächste Instanz anruft.
Eigentlich ist so ein Eilbeschluss nach § 123 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) genau dafür da, schnell für klare Verhältnisse zu sorgen. Das Gericht wollte verhindern, dass die Anwohner monatelang auf ein finales Urteil warten müssen, während draußen weiter mit Tempo 50 gefahren wird. Die Schilder hätten laut Richterspruch umgehend ausgetauscht werden müssen – doch im Rathaus sieht man das anders.
Der Streit um die Luft: Ein Wert, zwei Meinungen
Hinter dem Konflikt steckt die Frage, wie viel Abgase man den Menschen an der Landshuter Allee zumuten darf. Das Problem ist vor allem das Stickstoffdioxid (NO₂): Das unsichtbare Gas gilt als gefährliches Reizgas, das tief in die Atemwege eindringt und dort Entzündungen auslösen kann. Für Kinder, Senioren oder Menschen mit Asthma ist die dicke Luft ein echtes Gesundheitsrisiko, zudem bringen Mediziner eine dauerhafte Belastung mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen in Verbindung.
Um diese Risiken zu begrenzen, liegt der gesetzliche Grenzwert bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter – festgeschrieben in der 39. Verordnung über Luftqualitätsstandards (BImSchV). Da dieser Wert an der Landshuter Allee über Jahre hinweg teils massiv überschritten wurde, ist die Stadt nach § 47 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) verpflichtet, einen wirksamen Luftreinhalteplan umzusetzen, um die Belastung so schnell wie möglich dauerhaft zu senken.
München führte deshalb im Oktober 2025 Tempo 30 ein, ruderte aber Anfang 2026 wieder zurück. Die Begründung der Stadt: Die Messwerte seien 2025 mit 38 Mikrogramm schließlich knapp unter die Marke gefallen, Tempo 30 sei daher nicht mehr nötig. Das Verwaltungsgericht ließ dieses Argument im Eilverfahren jedoch nicht gelten. Ein einzelner Wert knapp unter dem Limit reiche nicht aus, um die Gefahr für die Anwohner dauerhaft als gebannt zu erklären – zumal Baustellen und Umleitungen die Abgaswerte 2026 schnell wieder nach oben treiben könnten.
Anwohner schalten auf Angriff: Das Zwangsgeld droht
Weil die Stadt die Schilder trotz der klaren Ansage aus dem Gericht nicht getauscht hat, greifen die Anwohner und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nun zu einem härteren juristischen Mittel. Sie fordern von der Landeshauptstadt unter Androhung eines Zwangsgelds in Höhe von bis zu 10.000 Euro die Umsetzung des Eilbeschlusses. Die rechtliche Grundlage hierfür ist § 172 VwGO, der es dem Gericht erlaubt, solche Zahlungen festzusetzen, wenn Behörden gerichtliche Anordnungen ignorieren.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch wird dabei deutlich: Mit dem Antrag wolle man den Oberbürgermeister "zwingen, sich an Recht und Gesetz zu halten". München habe beim Thema saubere Luft ohnehin eine "lange und unrühmliche Geschichte". Die Weigerung, den Beschluss umzusetzen, sei ein politisches Signal – allerdings eines "gegen Verkehrssicherheit, Gesundheit und Umweltschutz".
Auch der Anwalt der Anwohner, Remo Klinger, sieht keinen Spielraum für das Rathaus. Er betont, dass gerichtliche Entscheidungen für alle gelten, auch für ein Stadtoberhaupt. Wenn die bloße Entscheidung des Gerichts nicht ausreiche, brauche es eben "erneute gerichtliche Unterstützung", um der Rechtskraft Geltung zu verschaffen.
Münchens Konter: Schilder-Chaos vermeiden?
Die Stadt München hat auf LTO-Anfrage hin ihren Kurs verteidigt. Oberbürgermeister Dieter Reiter bestätigte, dass die Stadt heute Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) einlegen wird. Gleichzeitig beantragte die Stadt dort, die Pflicht zum Schilder-Aufstellen vorerst auszusetzen, bis die nächste Instanz entschieden hat.
Reiter argumentiert dabei nicht nur mit dem Geld der Steuerzahler und einem "absurden Hin- und Her" beim Schilder-Tausch. Er geht auch inhaltlich auf Distanz zur gerichtlichen Einschätzung: Aus seiner Sicht besteht aktuell "keinerlei Notwendigkeit" für das Tempo-30-Urteil, da er keine Gesundheitsgefährdung durch Tempo 50 erkenne.
Rein rechtlich entbindet dieses Vorgehen die Stadt jedoch nicht von ihrer aktuellen Pflicht. Gemäß § 149 Abs. 1 VwGO hat die Beschwerde keine aufschiebende Wirkung.
xp/LTO-Redaktion
Schilder-Duell an der Landshuter Allee: . In: Legal Tribune Online, 19.02.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59356 (abgerufen am: 09.03.2026 )
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