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Schleswig-Holsteinisches Landesverfassungsgericht: Not­k­re­di­t­auf­nahme im Haus­halt 2024 war ver­fas­sungs­widrig

15.04.2025

Daniel Günther

Ministerpräsident Günther (CDU) begrüßt, dass mit dem Urteil Klarheit geschaffen wurde. Foto: picture alliance/dpa | Christian Charisius

Schleswig-Holstein finanzierte seinen Haushalt 2024 mit drei Notkrediten. Diese sind nach Ansicht des LVerfG nichtig – das Haushaltsjahr ist aber schon vorbei. Doch es hat Folgen für den aktuellen Etat.

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Der Haushalt des Landes Schleswig-Holstein für das Jahr 2024 ist nach Ansicht des Landesverfassungsgerichts (LVerfG) verfassungswidrig gewesen. Die Feststellung eines Haushaltsplans für das Jahr 2024 sei nichtig, sofern darin eine Ermächtigung zur Aufnahme von Notkrediten enthalten sei, sagte der Präsident des Gerichtes in Schleswig, Christoph Brüning (Urt. v. 15.04.2025, Az. LVerfG 1/24). Verhandelt wurde über eine Normenkontrollklage von SPD und FDP gegen den Haushalt.

Die drei im Haushaltsjahr 2024 aufgenommenen Notkredite wurden mit der Sturmflut an der Ostseeküste im Oktober 2023, dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine und der Corona-Pandemie begründet. Das Verfassungsgericht erkannte in den Begründungen zwar die Notlagen an, und auch, dass diese sich der Kontrolle des Staates entziehen.

Fehlender Zusammenhang zwischen Bedarf und Notlagen

Allerdings sei nicht in ausreichender Weise dargelegt worden, dass diese Notlagen im Haushaltsjahr 2024 die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt haben. Dabei müsse die prognostizierte finanzielle Belastung des Landeshaushaltes mindestens näherungsweise bestimmt werden – umso genauer, je länger eine Notlage zurückliegt, so das Gericht.

Auch habe der Gesetzgeber einen konkreten Bezug zwischen Notlage und den finanzierten Maßnahmen zur Krisenbewältigung nur teilweise so dargelegt, wie es verfassungsrechtlich geboten ist. Zwar brauche es keine Auflistung jeder einzelnen Maßnahme, allerdings müsse ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Finanzbedarf des Landes und den Notlagen vorliegen.

Ebenso habe ein verfassungsgemäßer Tilgungsplan nicht vorgelegen, so Gerichtspräsident Brüning. Aus dem vom Landtag beschlossenen Tilgungsplan sei nicht eindeutig erkennbar, innerhalb welchen Zeitraums die Notkredite für das Haushaltsjahr 2024 getilgt werden sollen.

Weiterhin habe die Landesregierung den Angaben nach die Budgethoheit des Parlaments verletzt. Denn soweit das Finanzministerium ermächtigt wird, Haushaltstitel zu den aufgrund einer Krise erforderlichen Maßnahmen einzurichten, umzusetzen und zu ändern, wird damit der Regierung eine unangemessene Verfügungsmacht über den Haushalt eingeräumt.

Aus Sicht von Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) ist es gut, "dass das heutige Urteil des Landesverfassungsgerichts in grundlegenden Fragen Klarheit geschaffen hat. Daraus werden wir ab sofort Folgerungen ziehen."

Folgen für den laufenden Etat?

"Das Landesverfassungsgericht hat tatsächlich sehr deutlich gemacht, dass es sich eine tiefere Begründung beim Notlagenbeschluss hinsichtlich der Beeinträchtigung der Finanzlage des Landes gewünscht hat", sagte Finanzministerin Silke Schneider (Grüne) nach der Urteilsverkündung.

Nun müsse auf die schriftliche Begründung des Verfassungsgerichts gewartet werden, um zu schauen, welche Folgen das Urteil für den aktuellen Haushalt habe. Die Ministerin betonte: "Das Urteil gibt wichtige Erkenntnisse über den Umgang und die Begründung von Notkrediten auch für die Zukunft." Die Maßstäbe würden definitiv strenger, erklärte sie.

Ministerpräsident Günther sagte, die Anforderungen an die Begründung für Notkredite seien sehr hoch. "Und dem Landtag und der Landesregierung in dieser Form zuvor nicht bekannt gewesen."

Laut der Präsidentin des Landesrechnungshofes, Gaby Schäfer, braucht es nach dem Urteil jetzt einen Nachtragshaushalt für 2025 - dieser sei auch von der Finanzministerin bereits angekündigt worden. Sie erwarte, dass das Land künftig mehr Schulden machen wird.

FDP: "Vollklatsche" für Landesregierung

"Man darf das sehr klar als eine Vollklatsche für die Landesregierung bezeichnen", sagte der FDP-Abgeordnete Bernd Buchholz. Die Landesregierung müsse nun wirksame Tilgungspläne für die Altkredite erzeugen, mit einem Nachtragshaushalt den Notkredit des aktuellen Haushaltes auf andere Füße stellen und für die Zukunft sicherstellen, dass man sich an die Gebote der Verfassung hält. In allen Antragspunkten sei ihnen recht gegeben worden, betonte die Schleswig-Holsteinische SPD-Fraktionsvorsitzende Serpil Midyatli.

Der Landesvorsitzende der Jusos, Jannis Schatte, erklärte als Reaktion auf das Urteil: "Wer jetzt noch an der Schuldenbremse festhalten will, hat den Bezug zur Realität verloren." Es brauche dringende Investitionen in alle Bereiche – Notkredite zweckentfremden sei dabei nicht der richtige Weg.

Das Urteil müsse ein Anlass für Günther und die CDU sein, sich endgültig gegen die Schuldenbremse zu stellen, sagte die Juso-Landesvorsitzende Imke Grützmann. Eine erste Lockerung sei zwar richtig, aber zu wenig.

Auch ein Notkredit im aktuellen Haushalt

Zwar ist das Haushaltsjahr 2024 längst vorbei, Schwarz-Grün arbeitet aber weiter mit einem Notkredit. Der Etat des laufenden Jahres enthält einen Notkredit in Höhe von 272 Millionen Euro – dieses Mal nur begründet mit den Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine.

Laut vorläufigem Haushaltsabschluss finanzierte Schleswig-Holstein 2024 effektiv 493,8 Millionen Euro über die Notkredite. Ursprünglich hatte der Landtag die Regierung sogar zur Aufnahme von Notkrediten in Höhe von 1,5 Milliarden Euro ermächtigt, diese Summe im Oktober per Nachtragshaushalt aber auf 1,2 Milliarden Euro reduziert.

dpa/jb/LTO-Redaktion

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Schleswig-Holsteinisches Landesverfassungsgericht: . In: Legal Tribune Online, 15.04.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57011 (abgerufen am: 17.03.2026 )

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