Berufung im "Luxleaks"-Prozess: Gericht redu­ziert Strafen für Whist­le­b­lower

15.03.2017

Die Strafen der Verurteilten im "Luxleaks"-Prozess sind in der Berufungsinstanz deutlich reduziert worden. Die beiden Whistleblower hatten Steuerdeals von Unternehmen und Luxemburger Finanzbehörden ans Licht gebracht.

Teilerfolg für die beiden Whistleblower im "Luxleaks"-Prozess: Das zuständige Berufungsgericht in Luxemburg sprach die Angeklagten zwar nicht frei, reduzierte aber die in der ersten Instanz verhängten Bewährungsstrafen deutlich.

Im Prozess ging es um die Veröffentlichung von Details zu Steuerdeals internationaler Konzerne mit den luxemburgischen Finanzbehörden. Die beiden früheren Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) hatten Steuerdokumente mit extrem niedrigen Steuerzahlungen großer multinationaler Unternehmen in Luxemburg publik gemacht.

Bekannt wurden so unter anderem Steuerarrangements mit internationalen Konzernen wie Ikea oder McDonalds. Einige der betroffenen Unternehmen hatten demnach nicht einmal ein Prozent ihres Gewinns als Steuer zahlen müssen. Aufgrund der Enthüllungen wurden in der EU strengere Regeln für die Offenlegung bestehender Steuervereinbarungen beschlossen.

Hauptangeklagter will möglicherweise bis vor EGMR ziehen

Das Berufungsgericht verurteilte den Hauptangeklagten Antoine Deltour, der vor seinem Ausscheiden bei PwC rund 45.000 Seiten Dokumente über Steuervorbescheide großer Konzerne kopiert hatte, zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldbuße von 1.000 Euro. Im Juni 2016 war er in erster Instanz zu zwölf Monaten Haft und einer Geldbuße von 1.500 Euro verurteilt worden, weil er über 20.000 Steuerdokumente gestohlen hatte.

Sein Buchhalter-Kollege Raphaël Halet muss nach dem Berufungsurteil lediglich 1.000 Euro Geldstrafe zahlen. Im ersten Prozess war er zu neun Monaten Haft auf Bewährung und 1.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

Der französische Journalist Edouard Perrin (43), der über die Informationen der beiden Angeklagten berichtet hatte, war von dem Gericht in erster Instanz freigesprochen worden.

Das Urteil der ersten Instanz war unter anderem von Seiten deutscher Politiker harsch kritisiert worden. Deltour selbst hatte es als "Warnung an die Whistleblower" bezeichnet und angekündigt, notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen.

dpa/mam/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Berufung im "Luxleaks"-Prozess: Gericht reduziert Strafen für Whistleblower . In: Legal Tribune Online, 15.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22382/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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