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Keine Strafe im "Luxleaks"-Prozess: Steu­er­deal-Affäre juris­tisch abge­sch­lossen

16.05.2018

Mann am Laptop mit Hand vor dem Mund

(c) aijiro-stock.adobe.com

Straffreiheit für Whistleblower: Der Hinweisgeber für die "Luxleaks" wird nicht wegen Diebstahls bestraft. Mit dem Urteil zieht die Justiz einen Schlussstrich unter die Steuerdeal-Affäre.

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Der Hinweisgeber für die "Luxleaks" über Steuerdeals internationaler Konzerne mit den  Finanzbehörden Luxemburgs wird nicht wegen Diebstahls bestraft. Der 32-jährige Franzose, ein Ex-Angestellter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC), war bereits im Januar vom Diebstahlsvorwurf im Zusammenhang mit den "Luxleaks"-Dokumenten freigesprochen worden.

Das höchste Gericht des Großherzogtums (Cour de cassation) hatte dem Mann einen besonderen Schutz als "Whistleblower" zuerkannt, eine Geldstrafe von 1500 Euro aufgehoben und eine neue Verhandlung angeordnet. In dieser Verhandlung sollte es nur noch um die Frage gehen, ob der Mann für das Herunterladen von Ausbildungsunterlagen - für das der Whistleblower-Status nicht galt - bestraft werden müsse.

Das Berufungsgericht verneinte dies und ordnete lediglich an, dass der Whistlerblower einen symbolischen Schadensersatz in Höhe von einem Euro an seinen früheren Arbeitgeber zahlen muss. Mit der Aussetzung der Strafe gilt der "Luxleaks"-Hinweisgeber zwar als strafrechtlich verantwortlich, eine Eintragung in das Strafregister erfolgt jedoch nicht. Vielmehr gilt der Mann als unbescholten, wenn er sich in den nächsten drei Jahren nichts zuschulden kommen lässt.

"Hinweisgeber sollten nicht verfolgt werden"

Zufrieden ist der Whistleblower aber nicht. "Es ist schwer, von Erleichterung zu sprechen. Hinweisgeber sollten überhaupt nicht verfolgt werden", sagte der Franzose. Im November hatte er tausende Seiten von Dokumenten an die Öffentlichkeit gebracht. Aus ihnen ging hervor, dass mehr als 300 große internationale Unternehmen mit den luxemburgischen Steuerbehörden Vereinbarungen (sogenannte "Tax-Rulings") über ihre Besteuerung trafen.

dpa/tik/LTO-Redaktion

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Keine Strafe im "Luxleaks"-Prozess: Steuerdeal-Affäre juristisch abgeschlossen . In: Legal Tribune Online, 16.05.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28631/ (abgerufen am: 13.08.2022 )

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