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Luftreinhaltepläne in NRW: Köln und Düs­sel­dorf ver­zichten auf Fahr­ver­bote

01.02.2019

Volle Straße in einer Stadt

© Kara-stock.adobe.com

Am Freitag veröffentlichten Köln und Düsseldorf ihre neuen Luftreinhaltepläne. Von Fahrverboten ist keine Rede. Dafür sollen andere Maßnahmen die Schadstoffbelastung senken.

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Erst im November vergangenen Jahres verurteilte das Verwaltungsgericht Köln (VG) die Stadt Köln zum Erlass von Fahrverboten bestimmter Diesel-Modelle, um die hohe Schadstoffbelastung zu senken. Köln legte damals Berufung ein und wartet derzeit auf die Entscheidung der nächsten Instanz. Der am Freitag veröffentlichte Luftreinhalteplan der Domstadt lässt die Stadt aber durchaus siegessicher erscheinen, denn von Fahrverboten steht nirgendwo etwas geschrieben.

Und das, obwohl Köln in Sachen Luftverschmutzung Spitzenreiter in NRW ist - nirgendwo sonst ist die Luft so dreckig. Der neue Luftreinhalteplan sieht aber eine Reihe an Alternativen vor. Schadstoffärmere Busse, neue Ampeln, die Förderung des Radverkehrs und ein Transitverbot für Lastwagen sind darin vorgesehen, um die Luft zu verbessern.

Die Luft habe sich in den vergangenen Jahren bereits verbessert, dieser Trend werde sich auch ohne Fahrverbote fortsetzen, so die Behörde. Tatsächlich sank die Luftverschmutzung im vergangenen Jahr, sie bleibt aber relativ hoch. An der Hauptdurchfahrtsstraße Clevischer Ring wurden 2018 laut Umweltbundesamt im Schnitt 59 Mikrogramm Stickstoffdioxid gemessen, drei Mikrogramm weniger als ein Jahr zuvor. Der Grenzwert von 40 Mikrogramm wird damit aber noch immer stark überschritten.

Auch die Landeshauptstadt Düsseldorf veröffentlichte am Freitag ihren Luftreinhalteplan, der auch gleichzeitig in Kraft trat. Düsseldorf verzichtet demnach auch auf Fahrverbote und setzt auf mehr als 60 alternative Maßnahmen, um die Schadstoffbelastung zu verringern.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (VG) verpflichtete die Bezirksregierung schon 2016 dazu, schnellstmöglich für die Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte zu sorgen. Fahrverbote seien dazu zwar erlaubt, aber nicht zwingend erforderlich, so das Urteil der Düsseldorfer Richter, welches vom Bundesverwaltungsgericht (BverwG) in weiten Teilen bestätigt wurde.

dpa/tik/LTO-Redaktion

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Luftreinhaltepläne in NRW: . In: Legal Tribune Online, 01.02.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33615 (abgerufen am: 11.04.2026 )

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