Erster Verurteilter vor dem Weltstrafgericht: IStGH prüft vor­zei­tige Freilas­sung von Ex-War­lord Lub­anga

21.08.2015

2012 verurteilte der IStGH den ehemaligen Anführer einer Rebellenmiliz wegen Kriegsverbrechen im kongolesischen Bürgerkrieg. Es war das erste Urteil des Gerichts. Nun prüft es eine vorzeitige Haftentlassung.

Der verurteilte kongolesische Kriegsverbrecher Thomas Lubanga hat vor dem Weltstrafgericht seine vorzeitige Haftentlassung beantragt. Der frühere kongolesische Milizenführer habe zwei Drittel seiner 14-jährigen Haftstrafe verbüßt und sich im Gefängnis vorbildlich verhalten, betonte die Verteidigung bei einer Anhörung am Freitag in Den Haag.

Der heute 54 Jahre alte Familienvater war 2012 für den Einsatz von Kindersoldaten zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Es war das erste Urteil in der Geschichte des Internationalen Strafgerichtshofes. Der Ex-Warlord war dem Gericht in Den Haag 2006 überstellt worden. Die Untersuchungshaft wurde auf die Gesamtstrafe angerechnet.

Die Anklage lehnte die vorzeitige Freilassung jedoch strikt ab. Lubanga sei noch immer eine einflussreiche Person im Kongo. Seine mögliche Rückkehr könne die Region Ituri in dem Land destabilisieren. Nach Angaben der Anklagevertreter hatte er auch aus dem Gefängnis heraus versucht, Zeugen in einem anderen Fall zu beeinflussen.

Lubanga will nach eigenen Angaben studieren und die Ursachen des ethnischen Konflikts in seiner Heimat erforschen. Wann die Richter über seinen Antrag entscheiden, ist noch nicht bekannt.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Erster Verurteilter vor dem Weltstrafgericht: IStGH prüft vorzeitige Freilassung von Ex-Warlord Lubanga . In: Legal Tribune Online, 21.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16684/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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