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44025

Thüringer LSG zum Schulunterricht zu Hause: Job­center muss Kosten für Com­puter über­nehmen

19.01.2021

Schülerin am Computer

alexngm - stock.adobe.com

Viele Schüler müssen pandemiebedingt zu Hause lernen. Ohne Computer geht das allerdings nicht. Das Thüringer LSG hat entschieden, dass das Jobcenter einer Achtklässlerin einen Computer bezahlen muss. 

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Das Jobcenter in Thüringen muss die Kosten für einen Computer und Zubehör in Höhe von 500 Euro für eine Schülerin übernehmen, die Hartz-IV-Empfängerin ist. Dies teilte das Landessozialgericht (LSG) Thüringen am Dienstag in Erfurt mit (Beschl. v. 08.01.2021, Az. L 9 AS 862/20 B ER). Damit hoben die Richter ablehnende Entscheidungen des Jobcenters und des Sozialgerichts Nordhausen auf. Der Beschluss ist den Angaben zufolge nicht anfechtbar.

Die Mutter des Mädchens, das die 8. Klasse besucht, hatte die Übernahme der Kosten für einen Computer sowie Drucker nebst Zubehör für den Schulunterricht beantragt. Sie begründete dies damit, dass ihre Tochter nach der coronabedingten Schließung der Schule ohne ein internetfähiges Gerät nicht auf die Thüringer Schul-Cloud zugreifen könne. Sie forderte die Kostenübernahme, weil diese nicht durch den Regelbedarf abgedeckt seien.

Dieser Auffassung schloss sich das LSG an. Zwar sei der Bedarf für die Anschaffung eines Computers im Regelfall nicht berücksichtigt, unter den gegenwärtigen Umständen der Pandemie sei das jedoch nicht mehr realitätsgerecht. Die Anschaffung eines internetfähigen Endgerätes sei mit der Schließung des Präsenzunterrichts zur Verwirklichung des Rechts der Schülerin auf Bildung und Chancengleichheit erforderlich geworden, hieß es.

Per einstweiliger Anordnung verpflichteten das LSG das Jobcenter, der Schülerin einen Computer mit Zubehör zur Verfügung zu stellen oder ihr 500 Euro für den Kauf der Ausrüstung zu erstatten. Ohne Erfolg bliebe dabei die Forderung der Schülerin, ein bestimmtes Gerät zu einem höheren Preis erwerben zu dürfen. Sie müsse sich mit einem kostengünstigeren und gegebenenfalls gebrauchten Gerät zufriedengeben.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Thüringer LSG zum Schulunterricht zu Hause: . In: Legal Tribune Online, 19.01.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44025 (abgerufen am: 19.04.2026 )

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