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9089

LSG NRW zu Risikostrukturausgleich zwischen Krankenkassen: Bundesversicherungsamt muss Berechnungsverfahren für 2013 ändern

05.07.2013

Nach einem Urteil der Essener Sozialrichter muss das Bundesversicherungsamt für 2013 einen millionenschweren Rechenfehler bei der Ermittlung der Zuweisungen an Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds korrigieren. Dabei geht es um den Risikostrukturausgleich, der die unterschiedliche Versichertenstruktur der einzelnen Kassen berücksichtigt.

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Das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen kam zu dem Schluss, dass durch das Berechnungsverfahren aus dem Fonds systematisch für ältere Versicherte zu wenig gezahlt wurde. Dagegen habe es für jüngere Versichertengruppen Überdeckungen gegeben, was zu Verzerrungen bei den Zuweisungen an die Krankenkassen geführt habe (Urt. v. 04.07.2013, Az. L 16 KR 646/12 KL, u.a.).

Die Kassen begrüßten den Richterspruch. Die Knappschaft-Bahn-See erklärte, es sei seit Jahren bekannt, dass sich bei der Konzeption des Ausgleichs Fehler eingeschlichen hätten. "Kassen mit vielen älteren und kranken Versicherten erhalten zu wenig Geld." Der AOK Bundesverband erklärte, das Urteil beende die Diskriminierung von alten und schwer kranken Menschen.

dpa/tko/LTO-Redaktion

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LSG NRW zu Risikostrukturausgleich zwischen Krankenkassen: . In: Legal Tribune Online, 05.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9089 (abgerufen am: 21.04.2026 )

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