Richtermangel: 89.000 Klagen an NRW-Sozial­ge­richten

20.02.2017

Die Zahl der Klagen in den Bereichen Hartz IV und Krankenversicherung steigt. Erwartet werden auch viele Verfahren um die Grundsicherung für Flüchtlinge. Die Behörden rufen nach zusätzlichen Richterstellen.

Die Sozialgerichte in Nordrhein-Westfalen hatten 2016 deutlich mehr Fälle zu bearbeiten als im Jahr zuvor. Im vergangenen Jahr sind an den Sozialgerichten fast 89.000 Klagen eingegangen, rund 6.700 mehr als 2015, wie der Präsident des Landessozialgerichts Joachim Nieding am Montag in Essen berichtete. Nach einer leichten Entspannung in den vergangenen Jahren ist die Zahl damit 2016 mit 7,7 Prozent deutlich angestiegen. Ein Drittel der Verfahren machten dabei Streitigkeiten um die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) aus.

Stark zugenommen haben auch Streitsachen aus dem Bereich der Krankenversicherung. Hier gab es in erster Instanz 3.500 Verfahren mehr als im Jahr 2015. Meist gehe es um Abrechnungsfragen, hieß es.

Die Behörden wappnen sich zudem für eine Vielzahl von künftigen Flüchtlingsverfahren. Man habe einen hohen Bedarf an zusätzlichen Richterstellen angemeldet, so Nieding. Sobald die Menschen die Asylverfahren durchlaufen hätten und durch einen gesicherten Aufenthaltsstatus Anspruch auf Grundsicherung erlangten, komme auf die Behörden viel mehr Arbeit zu. Beim Sozialgericht Köln waren im vorigen Jahr 101 Fälle anhängig, in den ersten Wochen des Jahres 2017 bereits 28.

Viele Verfahren der vergangenen Monate betrafen zudem EU-Zuwanderer aus Rumänien und Bulgarien. Ihnen hatte das Bundessozialgericht im September 2015 einen Anspruch auf Sozialhilfe zugesprochen. Der Gesetzgeber habe aber mit Jahresbeginn Zuwanderer, die keine Arbeit haben und noch nicht fünf Jahre in Deutschland wohnen, von Leistungen ausgeschlossen. Davon seien viele Großfamilien betroffen. "Es besteht leider noch keine klare Linie in der Rechtsprechung", so Nieding.

Als erstes Gericht bundesweit testet das Sozialgericht Düsseldorf ab April den digitalisierten Rechtsverkehr. Einige Kammern würden damit erproben, Anträge, Klagen und Schriftsätze als elektronische Akte zu bearbeiten. Die Umstellung ist ab 2022 in Deutschland für alle Rechtsanwälte, Sachverständige und Behörden verpflichtend.

dpa/nas/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Richtermangel: . In: Legal Tribune Online, 20.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22157 (abgerufen am: 12.10.2024 )

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