LSG Niedersachsen-Bremen bestätigt Rückforderungen: Keine Sozialhilfe bei Einkünften vom Geheimdienst

10.04.2014

Ein chinesisches Ehepaar muss Sozialhilfe in Höhe von rund 40.000 Euro zurückzahlen, weil der Mann jahrelang Geld von einem ausländischen Geheimdienst kassiert hat. Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen hervor.

Ohne Belege über die Herkunft, den Zweck und die Verwendung der Auslandsüberweisungen stand für das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen fest, dass die Gelder dem Ehepaar in gleicher Weise wie
die Sozialhilfeleistungen zur Bestreitung des Lebensunterhalts zur Verfügung gestanden haben. Die Rechtswidrigkeit der Sozialhilfebewilligung stehe daher außer Frage (Urt. v. 06.03.2014, Az. L 8 SO 156/10).

Im Gerichtsverfahren erklärte der Chinese, er habe die Gelder nur "treuhänderisch" für den Geheimdienst beziehungsweise für die Unterstützung einer chinesischen Oppositionspartei verwendet. Dieser Argumentation folgte das Gericht jedoch nicht.

Während eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens war aufgedeckt worden, dass der Ehemann in sieben Jahren über 100.000 Euro Einkünfte erzielt hatte, welche ihm aus dem Ausland überwiesen worden waren. Das Ehepaar ist inzwischen nach China zurückgekehrt.

Eine Revision wurde nicht zugelassen.

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LSG Niedersachsen-Bremen bestätigt Rückforderungen: Keine Sozialhilfe bei Einkünften vom Geheimdienst . In: Legal Tribune Online, 10.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11660/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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