Nach dem Tod ihres Mannes reiste eine Frau nach Las Vegas – und heiratete dort "spontan" ihren neuen Freund. Die 76-Jährige muss die bezogene Witwenrente in Höhe von 71.000 Euro nun zurückzahlen, weil sie diese Wiederheirat nicht anzeigte.
Bereits ausgezahlte Beträge einer Witwenrente können rückwirkend zurückgefordert werden, wenn die betroffene Person es fahrlässig unterlässt, ihre Wiederheirat anzugeben. Dies gilt auch, sofern die zweite Hochzeit in Las Vegas stattgefunden hat, wie das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG BW) in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschied (Urt. v. 24.01.2017, Az. L 13 R 923/16).
Der erste Mann der Witwe war 1996 verstorben. Die Rentenversicherung teilte ihr im selben Jahr mit, dass die Rente mit Ablauf des Monats einer Wiederheirat wegfällt. Die heute 76-Jährige unterließ es dennoch, ihre 2003 in Las Vegas geschlossene Ehe mitzuteilen. Nachdem ihr zweiter Mann 2014 verstarb, beantragte sie bei der Rentenversicherung erneut die Gewährung einer Witwenrente. Die Versicherung bewilligte ihr zwar die Rente in Höhe von monatlich rund 660 Euro, verlangte aber die Rückzahlung der seit der Wiederheirat bezogenen Beiträge: Rund 71.000 Euro.
Mit ihrer Klage wehrte die zweifache Witwe sich gegen den Rückzahlungsanspruch. Sie habe eigentlich nicht wieder heiraten wollen. Ihr Lebensgefährte habe sie zu Weihnachten 2002 mit Flugtickets nach Las Vegas überrascht.
Zwar habe man dort "spontan" in der aus Filmen berühmten Candlelight Wedding Chapel "in Country-Kleidung" eine Trauungszeremonie in englischer Sprache durchführen lassen. Dabei seien auch die Daten der Ausweisdokumente für die Heiratslizenz aufgenommen und vor einem Pastor in Anwesenheit eines Trauzeugen Eheringe getauscht worden. Doch obwohl sie die Sterbeurkunde ihres ersten Ehemannes auch dabei gehabt und ein "Marriage Certificate" des Staates Nevada erhalten habe, ging die Frau dennoch davon aus, dass die Ehe eine Art "Urlaubsspaß" und in Deutschland nicht rechtsgültig sei. Sie und ihr Partner seien in Deutschland nie als Ehepaar aufgetreten. Erst nach dem Tode ihres (zweiten) "Ehemannes" habe ein Notar die Frau darauf hingewiesen, dass sie als Ehefrau Erbin sei.
LSG: Heirat ganz offensichtlich gültig
Entgegen der Auffassung des Sozialgerichts (SG) Stuttgart folgte das LSG BW der Argumentation der Witwe nicht. Sie hätte erkennen können, dass sie die Hochzeit in Las Vegas der Rentenversicherung hätte mitteilen müssen. Sie wusste oder hätte jedenfalls mit einfachsten und ganz naheliegenden Überlegungen wissen müssen, dass eine solche Wiederheirat zum Wegfall ihres Anspruchs auf Witwenrente führt.
Die Trauungszeremonie sei ausweislich der Heiratsurkunde eine ernsthafte Eheschließung und damit in Deutschland wirksam gewesen. Dass die Heiratszeremonie in Las Vegas nicht ohne rechtliche Bedeutung war, hätte ihr ohne weiteres einleuchten müssen. Für die Heirat waren Gebühren zu entrichten und weitere Formalien zu erfüllen. Beispielsweise habe sie ihren Reisepass benötigt und Angaben zum Familienstand machen müssen. Außerdem führte sie sogar die Sterbeurkunde ihres Ehemannes mit sich.
Angesichts dieser Umstände war es für den Senat nicht glaubhaft, dass die Heirat spontan und unvorbereitet ohne jegliche Überlegung zur Ernsthaftigkeit der Sache erfolgt sein soll.
nas/LTO-Redaktion
Nach Heirat in Las Vegas: . In: Legal Tribune Online, 06.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22005 (abgerufen am: 03.11.2024 )
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