Druckversion
Samstag, 5.09.2026, 16:18 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/lsg-bremen-niedersachsen-urteil-l163u5814-mann-rente-33-jahre-tot-tochter-schweigen-129000-euro-rueckzahlung
Fenster schließen
Artikel drucken
22725

Tod des Vaters 33 Jahre lang verschwiegen: Tochter muss 129.000 Euro Unfall­rente zurück­zahlen

24.04.2017

Geld und Füllfederhalter auf einem Überweisungsträger

© svetlana67 - Fotolia.com

Der Gemeindeunfallversicherungsverband zahlte einem Mann dessen monatliche Unfallrente auch nach seinem Tod weiter, weil die Unfallkasse erst 33 Jahre später von seinem Ableben erfuhr. Seine Tochter muss jetzt 129.000 Euro zurückzahlen.

Anzeige

Eine generalbevollmächtigte Tochter ist für die Auflösung des elterlichen Rentenkontos als Verfügende haftbar, entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil (v. 30.03.2017, Az. L 16/3 U 58/14). Die Frau muss jetzt rund 129.000 Euro Unfallrente zurückzahlen.

In dem zugrundeliegenden Fall hatte der Vater der Frau eine Verletztenrente vom Gemeindeunfallversicherungsverband Hannover (GUV) bezogen. Die zuletzt monatliche Zahlung in Höhe von rund 510 Euro wurde regelmäßig auf ein Postsparbuch der Mutter überwiesen. Erst als diese im betreuten Wohnen untergebracht wurde und die Tochter dem GUV eine Generalvollmacht vorlegte, erfuhr die Unfallkasse vom Tod des Vaters.

Der GUV konnte daraufhin 25.000 Euro von dem Postsparbuch zurückfließen lassen. Die Tochter löste dieses nach einer Anhörung durch den Versicherungsträger aber auf und überwies die verbliebenen 129.000 Euro auf ein anderes Konto.

Gegen ihre eigene Inanspruchnahme auf Rückzahlung des Geldes wandte die Hinterbliebene ein, der GUV könne die Rückforderung vorrangig gegenüber der Postbank als kontoführendem Kreditinstitut geltend machen. Sie selbst habe Leistungen weder in Empfang genommen noch über sie verfügt. Außerdem sei die Forderung verjährt.

Frau könnte sich strafbar gemacht haben

Das LSG folgte diesen Ausführungen aber nicht. Die Tochter sei "Verfügende" und damit Zahlungspflichtige im Sinne des § 96 Abs. 4 sechstes Sozialgesetzbuch (SGB VII). Der Rechtsbegriff sei weit gefasst und löse eine verschärfte Haftung aus, die dem Schutz der Beitragszahler diene.

Ein vorrangiger Rücküberweisungsanspruch der GUV gegen die Bank aus § 93 Abs. 3 SGB VII komme nach Auflösung des Rentenkontos gerade nicht mehr zum Tragen, so die Richter. Bei einem Scheitern der Rücküberweisung hafteten sowohl der Verfügende als auch der Begünstigte und der Erbe. Schließlich sei die Rückforderung auch nicht verjährt, da die Frist erst ab Kenntnis der Unfallkasse vom Tod des verstorbenen Vaters laufe.

Das Gericht hat die Akten zudem an die Staatsanwaltschaft abgegeben, um eine Strafbarkeit der Tochter prüfen zu lassen.

nas/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Tod des Vaters 33 Jahre lang verschwiegen: . In: Legal Tribune Online, 24.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22725 (abgerufen am: 05.09.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Sozialrecht
    • Arbeitsunfall
    • Betrug
    • Rente
    • Unfallversicherung
  • Gerichte
    • Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
Eine Person auf unebenem Terrain fasst sich an den Fuß. 31.08.2026
Dienstrecht

VG Aachen auf Klage eines Bundeswehr-Bediensteten:

Fuß­sch­merzen nach Zwölf-Kilo­meter-Marsch sind kein Dien­st­un­fall

Zwölf Kilometer Marsch, 15 Kilogramm Gepäck und anschließend Schmerzen im Fuß: Die stellen nach dem VG Aachen keinen Dienstunfall dar. Das Gericht sah die Ursache in einer bestehenden Vorschädigung.

Artikel lesen
Person misst ihren Blutzucker mit einem Blutzuckermessgerät. 26.08.2026
Arbeitsunfall

BSG zum Unfall auf dem Heimweg:

Zu weit gefahren und trotzdem ver­si­chert

Ein Postmitarbeiter fuhr wegen Unterzuckerung an der Abzweigung zu seinem Wohnhaus vorbei und verunglückte kurz darauf. Das BSG sieht darin trotzdem einen Wegeunfall: Der Mann sei nicht absichtlich vom Heimweg abgekommen.

Artikel lesen
Verkehrsunfall (Symbolbild) 25.08.2026
Arbeitsunfall

BSG zu Wegeunfällen:

Mann ver­gisst Schlüssel und ver­un­glückt bei Umweg

Was wird als Arbeitsunfall vom Unfallversicherungsschutz erfasst? Das BSG stellte nun klar, dass auch dann ein Wegeunfall vorliegen kann, wenn der Angestellte gar nicht auf dem Weg zur Arbeit ist, weil er einen Dienstschlüssel vergessen hat.

Artikel lesen
Ein Mann zählt viele 100-Euro-Scheine in seiner Hand 13.08.2026
Betrug

OLG Oldenburg zu manipulierter E-Mail:

Auto­käufer über­weist 17.000 Euro an Betrüger

Eine manipulierte E-Mail führte dazu, dass ein Autokäufer den Kaufpreis an Betrüger überwies. Das OLG Oldenburg entschied: Gegenüber dem Autohaus ist die Zahlung damit nicht erfüllt. Der Käufer muss also noch einmal 17.000 Euro zahlen.

Artikel lesen
Eine Biene fliegt neben einem Fahrradweg, neben dem Blumenkübeln stehen. Im Hintergrund ist ein Fahrrad im Vorbeifahren zu sehen. 05.08.2026
Beamte

OVG NRW zum Beamtenrecht:

Bie­nen­stich auf dem Weg zur Arbeit kann Arbeit­s­un­fall sein

Wo endet das allgemeine Lebensrisiko und wo beginnt der beamtenrechtliche Dienstunfallschutz? Das OVG Nordrhein-Westfalen hat diese Frage für einen Beamten beantwortet, der auf dem Arbeitsweg mit dem Fahrrad von einer Biene gestochen wurde.

Artikel lesen
Eine Frau gießt Massageöl aus einem Gefäß in ihre Handfläche 04.08.2026
Arbeitsunfall

SG München verneint Versicherungsschutz:

Aus­rut­schen auf Mas­sa­geöl ist kein Arbeit­s­un­fall

Eine Mitarbeiterin stürzte auf dem Weg zu einer vom Arbeitgeber angebotenen Massage und verlangte die Anerkennung als Arbeitsunfall – ohne Erfolg. Massagen sind Privatsache, auch wenn sie gegen Nackenbeschwerden helfen, so das SG München.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Paul-Ehrlich-Institut
Voll­ju­ris­tin / Voll­ju­ris­ten (m/w/d)

Paul-Ehrlich-Institut, Lan­gen

Logo von Becker Büttner Held
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter / Re­fe­ren­dar / Dok­to­rand (m/w/d)

Becker Büttner Held, Er­furt

Logo von Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
Rich­ter/Rich­te­rin (m/w/d) in der Ver­wal­tungs­ge­richts­bar­keit des Lan­des...

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Müns­ter

Logo von GÖRG
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter im Be­reich Öf­f­ent­li­ches Wirt­schafts­recht /...

GÖRG, Ham­burg

Logo von GvW Graf von Westphalen
Re­fe­ren­da­riat - Kar­tell- und Wett­be­werbs­recht

GvW Graf von Westphalen, Düs­sel­dorf

Logo von Becker Büttner Held
Rechts­an­walt (m/w/d) für En­er­gie­steu­ern, Emis­si­ons­han­del und...

Becker Büttner Held, Ham­burg

Logo von Stadt Troisdorf
Amts­lei­tung im Bür­ger­meis­ter- und Rats­büro, Pres­se­s­tel­le (Voll­ju­rist,...

Stadt Troisdorf, Trois­dorf

Logo von Redeker Sellner Dahs
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt im Ar­beits­recht (m/w/d) – Stand­ort...

Redeker Sellner Dahs, Bonn

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von KIRKLAND & ELLIS
Restructuring Workshop 2026 - Kirkland & Ellis

23.10.2026, München

KI-gestütztes Kanzleimarketing–so gewinnen Sie über KI-Suchergebnisse von Google lukrative Mandate

07.09.2026

Logo von Noerr
Wiesn Special 2026

28.09.2026, München

Sozialrecht und Familienrecht: die familienrechtliche Praxis – Bürgergeld besser verstehen

07.09.2026

RVG 2026: Abrechnung in Verkehrssachen – Gebührenpotentiale nutzen!

07.09.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH