Frühgeborene dürfen weiterhin auch in kleineren Krankenhäusern versorgt werden. Das LSG Berlin-Brandenburg hat eine bundesweite Neuregelung gekippt, nach der nur noch große Spezialkliniken mit mindestens 30 Fällen pro Jahr Frühchen hätten behandeln dürfen. Das Gericht ist bundesweit für Streitfälle dieser Art zuständig, deshalb gilt das Urteil vom Mittwoch in ganz Deutschland.
Aus Sicht des Landessozialgerichts (LSG) konnte der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen nicht nachweisen, dass durch die Mengenvorgabe automatisch auch die Qualität der Versorgung gewährleistet ist. Zudem kritisierten die Richter den Beschluss als willkürlich. Der GBA habe einerseits strikte Vorgaben für Frühgeborene bis 1250 Gramm gemacht, bei Neugeborenen mit einem Gewicht zwischen 1250 und 1500 Gramm dagegen nicht. Dies sei nicht stimmig (Beschl. v. 21.12.2011, Az. L 7 KA 64/10 KL u.a.).
Die Neuregelung hatte der GBA beschlossen. Dagegen klagten jedoch über 40 Kliniken aus ganz Deutschland, darunter auch das Marienhospital Gelsenkirchen und das St. Franziskus-Hospital Münster.
Damit setzte das LSG seine bisherige Rechtsprechung fort. Bereits im Eilverfahren hatte es im Januar die Vorschrift zur Versorgung von Frühgeborenen gekippt.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließen die Potsdamer Richter aber in beiden Fällen eine Revision beim Bundessozialgericht zu.
dpa/tko/LTO-Redaktion
Mehr auf LTO.de:
LSG Berlin: Keine Mindestmengen für Krankenhausoperationen
Bundestag: Grünes Licht für die PID
Mainzer Uni-Klinik-Skandal: Bessere Hygiene auf Gesetzesbefehl?
LSG Berlin-Brandenburg: . In: Legal Tribune Online, 22.12.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5159 (abgerufen am: 13.10.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag