LSG Berlin-Brandenburg: Aberkennung der Entschädigungsrente für Markus Wolf rechtens

15.08.2011

Das Bundesversicherungsamt hat im Januar 2003 Markus Wolf rechtmäßig die Entschädigungsrente (vormals "Ehrenpension") nach dem Entschädigungsrentengesetz aberkannt. Dies hat das LSG Berlin-Brandenburg mit heute bekanntgewordenem Urteil entschieden.

Markus Wolf leitete von 1953 bis 1986 im Staatssekretariat für Staatssicherheit (SfS) bzw. später im Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der DDR die Hauptverwaltung Aufklärung, zuletzt im Range eines Generaloberst.

Die Entschädigungsrente war eine durch den Einigungsvertrag vorgesehene Nachfolgeleistung für die "Ehrenpension für Kämpfer gegen den Faschismus" nach DDR-Recht. Diese erhielt Wolf seit 1983 neben seiner Altersrente.

Im Januar 2003 hatte das Bundesversicherungsamt einen Bescheid erlassen, mit dem die Entschädigungsrente vollständig entzogen wurde. Die Klage gegen den Bescheid wurde zuletzt von der Witwe Wolfs fortgeführt. Das Landessozialgericht (LSG) bestätigte die Entscheidung des Bundesversicherungsamtes (Urt. v. 28. Juli 2011, Az. L 8 R 437/05).

Markus Wolfs nachgewiesene Zustimmung zu den Beschlüssen des Kollegiums des MfS über "Vorlagen über politisch-operative Maßnahmen zur Bekämpfung feindlicher Einflüsse unter Kreisen von Jugendlichen" hätten zu umfassender Beobachtung und Bespitzelung Jugendlicher geführt. Die Jugendlichen seien damit zum bloßen Objekt staatlichen Handelns herabgewürdigt worden. Das sei mit den Grundsätzen der Menschlichkeit und der Rechtsstaatlichkeit nicht zu vereinbaren, wie das Bundesversicherungsamt zu Recht angenommen habe.

Außerdem wurden ihm die Straftaten vorgehalten, die 1997 zu seiner Verurteilung durch das Oberlandesgericht Düsseldorf geführt hatten (u.a. Entführung von Personen nach Ost-Berlin und rechtswidrige Inhaftierung eines DDR-Bürgers, um ihn zu Aussagen gegen Willy Brandt zu bringen).

cla/LTO-Redaktion

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Zitiervorschlag

LSG Berlin-Brandenburg: Aberkennung der Entschädigungsrente für Markus Wolf rechtens . In: Legal Tribune Online, 15.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4023/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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