Ein Jahr Loveparade-Strafprozess: "Keine Ver­zö­ge­rungs­taktik erkennbar"

08.12.2018

Schon fast 90 Mal wurde im Loveparade-Strafprozess verhandelt. Es geht auch um die Aufklärung der Gründe für die Katastrophe. Im Januar steht ein Rechtsgespräch an, das über den Fortgang des Verfahrens entscheidet. 

Unaufgeregt und freundlich-bestimmt wie immer führte der Vorsitzende Richter Mario Plein auch den 88. Verhandlungstag des Loveparade-Prozesses. Vor einem Jahr, am 8. Dezember 2017, hatte der Strafprozess begonnen. Ein Ende ist bislang nicht in Sicht. Bis zum 26. April 2019 sind Termine angesetzt. Das Verfahren ist eines der aufwendigsten der Nachkriegszeit - gemessen an der Dauer und der Zahl der Beteiligten. Aus Platzgründen hat das Landgericht (LG) Duisburg die Hauptverhandlung in eine Kongresshalle nach Düsseldorf verlegt.

Es geht weiterhin darum, ob die zehn Angeklagte strafrechtlich dafür zur Verantwortung gezogen werden können, dass bei der Loveparade in Duisburg im Juli 2010 in einem tödlichen Gedränge 21 Menschen erdrückt und viele hundert verletzt wurden. Es geht aber auch um Aufklärung, wie es zu der Katastrophe kommen konnte. Auf der Anklagebank in dem Mammutverfahren sitzen sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier des Veranstalters Lopavent. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor.

Gerichtssprecher Matthias Breidenstein ist zufrieden mit dem bisherigen Verlauf: "Der Prozess kommt zügig voran. Sämtliche Verfahrensbeteiligte arbeiten konstruktiv an einer Aufklärung der Geschehnisse mit", sagt er. Eine Verzögerungstaktik sei bei niemandem erkennbar.

Rechtsgespräch am 16. Januar

Das ist nicht selbstverständlich, weil die Taten der absoluten Verjährung (§ 78c Abs. 3 Strafgesetzbuch) unterliegen, wenn nicht bis Juli 2020 ein erstinstanzliches Urteil vorliegt. Vor einigen Monaten hatten Nebenklage-Anwälte Sorge vor einer vorschnellen Einstellung des Verfahrens geäußert, nachdem der Richter für den 16. Januar 2019 ein sogenanntes Rechtsgespräch angekündigt hatte. Dabei tauschen sich alle beteiligten Juristen ergebnisoffen über den Stand der Beweisaufnahme und die rechtlichen Bewertungen aus. Plein versprach daraufhin Anfang Oktober: "Mir ist es ein großes Anliegen, dass wir nach dem Ende des Verfahrens sagen können, warum die Kinder der Nebenkläger gestorben sind und warum da viele verletzt worden sind. Wir werden die Fragen, die dringend zu beantworten sind, hier beantworten. Wir werden sagen, was die Ursache für die Katastrophe war."

Eine Einstellung schloss er damals allerdings nicht aus: "Wenn wir der Auffassung sind, dass eine Einstellung das Richtige ist, dann ist kein Raum mehr für eine andere Entscheidung, also für eine Verurteilung oder einen Freispruch. Dann gebietet es der Rechtsstaat, dass wir genau so verfahren. Wenn das nicht so ist, werden wir selbstverständlich weiter verhandeln."

Bis zum Rechtsgespräch geht es sowie erst einmal weiter. Auch die stetige Begleitung durch Psychologen und Notfallseelsorger wird fortgesetzt, organisiert von der Duisburger Loveparade-Stiftung. Fast an jedem Sitzungstag werde das Angebot wahrgenommen, sagt Ulrike Stender vom Stiftungsvorstand. Sie habe einen guten Eindruck vom Prozessverlauf. "Der Prozess geht sehr in die Breite im Sinne von Aufklärenwollen."

Gutachter: Unglück hätte verhindert werden können

Unter den aktuell 58 Nebenklägern sind auch mehrere Angehörige. Einer von ihnen ist Manfred Reißaus. Vor acht Jahren verlor der 56-Jährige bei der Veranstaltung seine Tochter Svenja. 35 Mal sei er schon beim Prozess gewesen, sagt er. Und kritisiert, dass sich viele Zeugen auf Erinnerungslücken berufen hätten. "Das ist traurig und belastend für die Eltern." Dem Richter stellt er aber ein gutes Zeugnis aus: "Plein gibt sich sehr viel Mühe, er nimmt auch kein Blatt vor den Mund und geht auch bis ins kleinste Detail."

Ein dem LG am Mittwoch vorgelegtes Sachverständigengutachten bestätigt die Annahme der Anklage: Das Unglück hätte verhindert werden können. Zu dem Ergebnis kam der Gutachter Jürgen Gerlach nach einer über zweijährigen Untersuchung. "Im Rahmen des Planungs-, Genehmigungs- und Abnahmeprozesses gab es mehrere Anhaltspunkte, um die Nichteignung des Veranstaltungsgeländes für die erwarteten Besuchermengen feststellen zu können", stellte der Verkehrsexperte von der Bergischen Universität Wuppertal in seinem Gutachten fest.

Das LG Duisburg steht vor komplexen juristischen Fragen der Kausalität zwischen möglichen Tathandlungen und dem Tod von 21 sowie der Verletzung von mehr als 650 Menschen. Für Verurteilungen müsste die 6. Strafkammer davon überzeugt sein, dass Fehler genau der Menschen, die nun auf der Anklagebank sitzen, zu der Katastrophe führten. Dass sie es waren, deren Entscheidungen und Handlungen zum Tod der 21 Opfer geführt haben – und nicht zum Beispiel die Polizei, deren Planung und Verhalten am Tag der Katastrophe ebenfalls schwer in der Kritik stehen, von der aber niemand angeklagt ist. Es braucht, so der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung, dafür keine zwingende Gewissheit. Aber es braucht ein "nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige Zweifel nicht zulässt".

dpa/pl/tik/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Ein Jahr Loveparade-Strafprozess: "Keine Verzögerungstaktik erkennbar" . In: Legal Tribune Online, 08.12.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32585/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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