Wird der Loveparade-Strafprozess möglicherweise ohne Urteil eingestellt? Eine Entscheidung darüber könnte im Januar fallen. Dann diskutieren alle beteiligten Juristen in einem Rechtsgespräch.
Im Loveparade-Verfahren wird sich Mitte Januar voraussichtlich entscheiden, ob der Prozess bis zu einem Urteil fortgesetzt oder vorher ohne Urteil eingestellt wird. Das Landgericht (LG) Duisburg hat dazu für den 16. Januar die beteiligten Juristen zu einem Rechtsgespräch eingeladen. Der Termin steht aber unter dem Vorbehalt, dass das bis dahin noch geplante umfangreiche Beweisprogramm mit weiteren acht Verhandlungsterminen bis Jahresende und den weiteren Terminen Anfang Januar wie geplant durchgeführt werden kann.
Staatsanwaltschaft, Nebenklagevertreter und Verteidiger können dann zum bisherigen Verlauf der Beweisaufnahme und dem vorläufigen Ergebnis Stellung nehmen, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Das Gericht will zudem eine eigene Einschätzung abgeben. "Es soll auch eine Erörterung der Frage stattfinden, wie das Verfahren fortgeführt werden könnte", hieß es weiter. Die Bild-Zeitung hatte zuvor über den Termin berichtet.
Dringende Fragen sollen beantwortet werden
Vor einigen Monaten hatten Nebenklage-Anwälte die Sorge vor einer vorschnellen Einstellung des Verfahrens geäußert, nachdem der Vorsitzende Richter Mario Plein das Rechtsgespräch noch ohne Termin angekündigt hatte. Plein hatte daraufhin versprochen: "Wir werden die Fragen, die dringend zu beantworten sind, hier beantworten. Wir werden sagen, was die Ursache für die Katastrophe war." Eine Einstellung hatte er nicht ausgeschlossen: "Wenn wir der Auffassung sind, dass eine Einstellung das Richtige ist, dann ist kein Raum mehr für eine andere Entscheidung, also für eine Verurteilung oder einen Freispruch." Bereits kurz nach Beginn des Prozesses Ende 2017 hatten mehrere Verteidiger die Einstellung des Verfahrens gefordert, weil die Anklage zu unbestimmt sei.
Ein Gerichtssprecher ging am Dienstag davon aus, dass das Gespräch mehrere Stunden dauern wird. Daran teilnehmen können bis zu 75 Juristen: 32 Verteidiger, 37 Nebenklage-Anwälte, drei Staatsanwälte und die drei Juristen der Strafkammer. Grundlage des Rechtsgesprächs soll auch ein im Auftrag der Staatsanwaltschaft erstelltes Gutachten zum Hergang der Tragödie sein.
Bei der Loveparade am 24. Juli 2010 in Duisburg waren am einzigen Zu- und Abgang zum Veranstaltungsgelände im Gedränge 21 Menschen erdrückt und mindestens 652 verletzt worden. Angeklagt sind sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier des Veranstalters Lopavent. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Loveparade-Strafprozess: . In: Legal Tribune Online, 04.12.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32523 (abgerufen am: 09.12.2024 )
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