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Loveparade-Prozess: Ver­tei­diger for­dern Ein­stel­lung

20.12.2017

Ablehnender Anwalt (Symbol)

© Catalin Pop - stock.adobe.com

Der Prozess um die Katastrophe bei der Duisburger Loveparade wird von den Verteidigern mit einer Flut von Anträgen dominiert. Den Vorwurf der Verzögerungstaktik weisen sie zurück.

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Knapp zwei Wochen nach Beginn des Loveparade-Prozesses in Düsseldorf haben mehrere Verteidiger die Einstellung des spektakulären Verfahrens beantragt. Die Anklage der Staatsanwaltschaft sei zu unbestimmt, sagte ein Verteidiger. Es werde nicht klar, was seinem Mandanten zur Last gelegt wird. Andere Verteidiger schlossen sich dem Antrag an. 

Es müssten zuerst 33 Aktenordner zur Loveparade aus dem NRW-Innenministerium hinzugezogen werden, außerdem sämtliche Unterlagen des Untersuchungsausschusses zur Kölner Silvesternacht, forderte eine Anwältin am Mittwoch. Drittens müsse erst das vollständige Gutachten des neuen Sachverständigen vorgelegt werden. Viertens benötigten die Verteidiger Zeit, um auf die Ausweitung der Anklage reagieren zu können. 

"Wir sind nicht soweit, wir sind nicht vorbereitet und das ist schlecht", sagte ein Verteidiger. Die Staatsanwaltschaft enthalte dem Gericht offenbar Informationen vor, sagte ein weiterer Anwalt. Das Gericht müsse die Aussetzung zwingend anordnen und habe dabei keinen Ermessensspielraum, behaupteten mehrere Anwälte.

Ein Verteidiger kündigte danach einen 30-seitigen Antrag auf Einstellung des Verfahrens an. Die Verteidiger bestritten zugleich mehrfach den vonseiten der Nebenkläger erhobenen Vorwurf, eine Verzögerungstaktik zu betreiben. Ende Juli 2020 verjähren die Vorwürfe.

Besetzungsrüge ohne Erfolg

Zuvor hatte das Duisburger Landgericht die Kritik der Verteidiger an der Auswahl der Strafkammer zurückgewiesen. Eine mehr als 70 Seiten starke Besetzungsrüge der Anwälte hatte keinen Erfolg, wie der Vorsitzende Richter Mario Plein am Mittwoch bekanntgab. Eine nähere Begründung gab das Gericht nicht.

Die Anwälte hatten in dem Schriftsatz behauptet, der Prozess finde vor der falschen Strafkammer statt. Das Oberlandesgericht hätte den Fall demnach nicht an eine andere Kammer übertragen dürfen. Damit sei das Prinzip des gesetzlichen Richters verletzt worden. Nach der Entscheidung des Gerichts stellte ein Anwalt umgehend eine neue Besetzungsrüge.

Der Prozess findet aus Platzgründen im Kongresszentrum der Düsseldorfer Messe statt. Beim Loveparade-Unglück am 24. Juli 2010 waren im dichten Gedränge mehrerer Zehntausend Menschen am einzigen Zu- und Abgang 21 Menschen erdrückt und mindestens 652 verletzt worden.

Den zehn Angeklagten wird in dem Verfahren fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Ihnen drohen bis zu fünf Jahre Haft. Die Anklage wirft ihnen schwere Planungsfehler vor, die zu einer rechtswidrigen Genehmigung des Techno-Musikspektakels geführt hätten. Sicherheitsrelevante Auflagen seien nicht beachtet und umgesetzt, die Einhaltung nicht kontrolliert worden.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Loveparade-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 20.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26133 (abgerufen am: 05.12.2025 )

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