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Nach Nichteröffnungsbeschluss im Loveparade-Strafverfahren: Staats­an­walt­schaft und Neben­kläger begründen ihre Beschwerden

15.09.2016

Oberlandesgericht Düsseldorf

© thomasagstenkemp - Fotolia.com

Das OLG Düsseldorf hat den Eingang der Begründung der Staatsanwaltschaft bestätigt und betont, dass die Bearbeitung mehrere Monate in Anspruch nehmen wird. Auch rund 40 Nebenkläger gehen gegen den Beschluss des LG Duisburg vor.

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Die Formalitäten der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts (LG) Duisburg sind erfüllt. Am Mittwoch ging beim hierfür zuständigen Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf die rund 750 Seiten umfassende Beschwerdebegründung der Staatsanwaltschaft ein. Das teilte das OLG am Donnerstag mit. Auch etwa 40 Beschwerden von Nebenklägern nebst Begründungen seien eingetroffen.

Die Beschwerden richten sich gegen den Nichteröffnungsbeschluss des LG Duisburg, womit eine Hauptverhandlung gegen Mitarbeiter der Stadt und der Veranstaltungsfirma abgelehnt worden war. Das LG hatte ein Gutachten der Staatsanwaltschaft für fehlerhaft erachtet.

Die Bearbeitung der Beschwerden wird nach Auskunft des OLG voraussichtlich mehrere Monate in Anspruch nehmen. Angesichts des Umfangs der eingereichten Schriftsätze verwundert dies nicht: Allein die Beschwerdebegründung der Staatsanwaltschaft komme auf 750 Seiten, der Beschluss des LG selbst auf 460. Auch die 556 Seiten umfassende Anklageschrift wird das OLG zu berücksichtigen haben. Hinzu kommen rund 45.000 Blatt Ermittlungsakten, 700 Ordnern  an Sonderbänden und 1.000 Stunden Videomaterial. Auch sei den Angeschuldigten eine angemessene Frist zur Stellungnahme einzuräumen.

Wie das Gericht mitteilte, habe der nach Geschäftsverteilungsplan zuständige 64-jährige Vorsitzende des 2. Strafsenats seine Dienstzeit über das reguläre Pensionsalter hinaus verlängern lassen. Dies ermöglicht ihm das Richter- und Staatsanwältegesetz NRW.

una/LTO-Redaktion

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Nach Nichteröffnungsbeschluss im Loveparade-Strafverfahren: . In: Legal Tribune Online, 15.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20590 (abgerufen am: 11.09.2026 )

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