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Vier Jahre nach Loveparade-Drama: Betroffene wollen auf Schadensersatz klagen

08.07.2014

Über ein zivilrechtliches Verfahren wollen rund 30 Betroffene der Loveparade-Katastrophe Schadenersatz einklagen. Die Bochumer Anwältin Bärbel Schönhof kündigte am Montag eine Zivilklage gegen die Stadt Duisburg, den Veranstalter Rainer Schaller und seine Firma Lopavent sowie gegen das Land NRW als Dienstherren der Polizei an.

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Rund 30 Betroffene der Tragödie, die sich am 24. Juli 2010 in Duisburg ereignete und bei der durch eine Massenpanik 21 Menschen ums Leben gekommen sowie Hunderte wurden verletzt wurden, wollen Schadensersatz einklagen. Am Montag bestätigte Anwältin Bärbel Schönhof einen Bericht des WDR. Die Klage solle beim Landgericht (LG) Duisburg Ende kommender Woche eingereicht werden. Sie soll sich gegen die Stadt, den Veranstalter und gegen das Land als Dienstherren der Polizei richten. 

"Sie alle haben die Leute sehenden Auges in die Katastrophe gehen lassen", sagte Schönhof. Sie wolle, dass ihre Mandanten nicht erst auf den Ausgang eines möglichen Strafverfahrens warten müssen, um für ihre Verletzungen und Traumatisierungen entschädigt zu werden. Es könne noch Jahre dauern, bis ein strafrechtliches Urteil erfolge.

In dem parallel laufenden Strafverfahren prüft die 5. große Strafkammer des LG Duisburg derzeit die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe gegen insgesamt zehn Beschuldigte, darunter Mitarbeiter des Veranstalters und der Stadt Duisburg. Rainer Schaller, Veranstalter der Loveparade, zählt nicht zu den Beschuldigten. Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung. Mit einer Entscheidung des Gerichts ist nicht vor Mitte September zu rechnen.

Anwältin Schönhof kündigte an, mit den Mitteln des Zivilrechts bis zu je 300.000 Euro Schadenersatz einklagen zu wollen. Insbesondere Veranstalter Schaller sieht die Anwältin in der Pflicht: "Er hatte ein massives wirtschaftliches Eigeninteresse, die Loveparade durchzuziehen. Seine Firma ist dermaßen stümperhaft vorgegangen, dass die Katastrophe absehbar war. Hierfür ist er als Chef haftbar", sagte Schönhof.

dpa/una/LTO-Redaktion

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Vier Jahre nach Loveparade-Drama: . In: Legal Tribune Online, 08.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12484 (abgerufen am: 15.03.2026 )

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