Feuerwehrmann klagt wegen Loveparade-Tragödie: "Und das soll Berufs­ri­siko sein?"

31.08.2015

Fünf Jahre nach der Tragödie bei der Duisburger Loveparade kämpfen viele mit den psychischen Folgen. Einige fordern vor Gericht Entschädigung. Im ersten Zivilverfahren geht es um den Fall eines Feuerwehrmannes - und 90.000 Euro.

Fünf Jahre nach der Loveparade-Katastrophe in Duisburg mit ihrer tödlichen Massenpanik wird juristisch ein neues Kapitel aufgeschlagen. Vor dem Landgericht (LG) Duisburg wollen sich vom kommenden Dienstag an Zivilrichter mit den Forderungen eines Feuerwehrmannes befassen. Der 53-Jährige aus Duisburg erlitt nach den Worten seiner Anwältin Bärbel Schönhof bei dem Einsatz eine posttraumatische Belastungsstörung. Er sieht das Land und den Veranstalter in der Pflicht.

Er fordert nun 90.000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld. Ihr Mandant sei auf der Loveparade in eine lebensbedrohliche Bedrängnis geraten, so Schönhof. "Er ist in die Menschenmenge geschickt worden, weil der Funkverkehr abgerissen ist und weil die Bildübertragung gestört war", erklärt Schönhof. Die Menschen hätten in Panik versucht, sich an den Kabeln hochzuziehen, an denen die Kameras angeschlossen waren.

Ihr Mandant sollte nachschauen, was genau passiert war. "Er hat noch nie in seinem Leben so viel Todesangst in den Augen der anderen gesehen, berichtete er mir. Das war wie im Krieg", so die Juristin. "Und das soll Berufsrisiko sein?" Dafür sei ein Feuerwehrmann nicht da. "Das ist vergleichbar damit, dass man ihn in ein brennendes Haus schickt und vorher die Sauerstoffschläuche durchschneidet." 21 Menschen waren durch die Massenpanik bei dem Technofestival im Juli
2010 ums Leben gekommen, mehr als 500 wurden verletzt.

Anklageschrift derzeit noch im Zwischenverfahren

Der Termin am Dienstag ist der erste zivilrechtliche Prozess zur Loveparade - die strafrechtliche Aufarbeitung steckt nach wie vor im Zwischenverfahren fest. Noch hat das LG nicht entschieden, ob es die Anklageschrift wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zulässt und es zu einer Hauptverhandlung kommt. Beschuldigt sind insgesamt zehn Mitarbeiter der Stadt und des Veranstalters.

Der Anwalt des beklagten Landes NRW, Ingo Minoggio, hält die Vorwürfe und Forderungen an das Land für ungerechtfertigt. Es gebe keine Fehler von beteiligten Polizeibeamten, sagte Minoggio. "Das ist ein ganz schreckliches Unglück. Aber nach allem, was wir wissen, gab es allenfalls Planungsfehler." Ein Anwalt des Veranstalters wollte sich nicht zu dem Fall äußern.

Derzeit haben die Beteiligten bis zum 25. September Gelegenheit, zu einem ergänzten Gutachten des britischen Experten Keith Still Stellung zu nehmen. Die Einschätzungen des Panikforschers spielen in der Anklage eine zentrale Rolle.

Acht weitere Zivilklagen anhängig

Neben dem Antrag des Feuerwehrmannes sind acht weitere Zivilklagen und ebenso viele Prozesskostenhilfeanträge in Sachen Loveparade anhängig. Nach Angaben des LG handelt es sich überwiegend um Klagen von Besuchern, in einem Verfahren ist ein Ordner beteiligt.

Gibt es zu einem Fall sowohl ein Zivil- als auch ein Strafverfahren, könne es unter Umständen sinnvoll sein, den Ausgang des jeweils anderen abzuwarten, erklärt der Geschäftsführer des nordrhein-westfälischen Bundes der Richter und Staatsanwälte, Thomas Hubert. Oft gebe es jedoch zwischen den getrennt laufenden Verfahren wenig Wechselwirkungen. "Auch wenn Strafprozesse oft mehr Aufmerksamkeit erzeugen, geht es im Zivilverfahren für die Betroffenen teilweise um mehr."

Im Zivilrecht gebe es teils kürzere Verjährungsfristen als im Strafrecht - dies könnte ein Grund sein, solche Fragen der Entschädigung schneller zu klären, erläutert Hubert. Aber selbst wenn in einem Zivilverfahren dann hohe Zahlungen verhängt werden, heiße das noch lange nicht, dass der Beschuldigte automatisch auch im Strafprozess verurteilt wird.

dpa/una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Feuerwehrmann klagt wegen Loveparade-Tragödie: "Und das soll Berufsrisiko sein?" . In: Legal Tribune Online, 31.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16755/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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