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18516

Ausweitung der Lkw-Maut: Bund darf exk­lusiv mit Toll Col­lect ver­han­deln

von Dr. Anja Hall

19.02.2016

Maut bald nicht nur mehr auf Autobahnen

© A_Bruno - Fotolia.com

Das Verkehrsministerium darf exklusiv mit Toll Collect über die Erweiterung des Mautsystems für Lkw verhandeln, Wettbewerber des Konsortiums müssen nicht zum Vergabeverfahren zugelassen werden. Das hat die VK Bund entschieden.

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Das österreichische Unternehmen Kapsch TrafficCom ist damit zumindest in erster Instanz unterlegen.  Vertreten durch die Vergaberechtler von Bird & Bird hat Kapsch einen Nachprüfungsantrag gestellt. Dieser richtete sich gegen die Verhandlungen, die das Bundesverkehrsministerium exklusiv mit der Toll Collect GmbH geführt hat und in dem es um die Ausdehnung der Lkw-Mautpflicht geht.

Denn ab Sommer 2018 soll die Lkw-Maut nicht nur auf Autobahnen, sondern auch auf Bundesstraßen gelten. Mautpflichtig wären demnach künftig insgesamt 40.000 Kilometer an bundesdeutschen Straßen statt wie bislang 12.700 Kilometer. Die geplante Ausweitung des Systems soll ab Juli 2018 zwei Milliarden Euro pro Jahr an Einnahmen einbringen.

Österreichischer Konzern will mitbieten

Das Verkehrsministerium hatte im vergangenen Jahr entschieden, die Ausweitung des Mautsystems nicht europaweit auszuschreiben, sondern "freihändig" an den bisherigen Betreiber Toll Collect zu vergeben. Dagegen wehrt sich der ausländische Wettbewerber Kapsch. Dieser hat das österreichische Mautsystem entwickelt und betreibt dieses ebenso wie mehrere Mautstrecken im Ausland. Kapsch wollte vor der Vergabekammer des Bundes überprüfen lassen, ob nicht eine offene, systemneutrale Ausschreibung möglich sei.

Konkret geht es in dem Auftrag, über den der Bund und Toll Collect verhandeln, um die technische Ausrüstung der Straßen, der Betrieb des Mautsystems wird erst 2018 ausgeschrieben. Während auf den Autobahnen über die sogenannten Mautbrücken kontrolliert wird, ob die Lkw den Betrag entrichtet haben, sollen auf den Bundesstraßen andere Systeme eingesetzt werden, beispielsweise Kontrollpunkte an der Straßenseite oder mobile Geräte. Toll Collect soll diese Technik zunächst entwickeln.

Branchenkreise beziffern das Auftragsvolumen auf rund 300 Millionen Euro. Aufträge in dieser Größenordnung müssen eigentlich europaweit ausgeschrieben werden. Der Bund argumentierte aber, dass eine freihändige Vergabe an Toll Collect möglich sei, weil Ausschließlichkeitsrechte existierten.

Freihändige Vergabe wegen Ausschließlichkeitsrechten

Dieser Ansicht hat sich jetzt auch die zweite Vergabekammer des Bundes angeschlossen (Beschluss vom 18.02.2016, VK 2-137-15). Wie es in der Entscheidung heisst, sei es in diesem Fall zulässig, ausschließlich mit Toll Collect Verhandlungen zu führen. Dem Unternehmen stehen tatsächlich Ausschließlichkeitsrechte zu - insbesondere Urheberrechte an der Software des Systems und das Eigentum an Anlagen und Einrichtungen -, aufgrund derer es jederzeit den Zugriff Dritter auf das Mautsystem unterbinden kann. Demnach sei rechtlich allein Toll Collect in der Lage, die geplante Ausdehnung der Lkw-Mautpflicht bis Mitte 2018 technisch durchzuführen.

"Durch diese Entscheidung verschafft der Bund der Toll Collect GmbH auch keinen Wettbewerbsvorteil für die Neuausschreibung des Betriebs des gesamten Mautsystems ab September 2018", sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Der Bund hat bereits öffentlich die Absicht bekundet, die Gesellschaftsanteile der Toll Collect GmbH durch das Ausüben einer sogenannten Call Option bei Auslaufen des Vertrages an sich ziehen zu wollen. "Da er dann selbst Inhaber aller Rechte sein wird, kann der Bund den Betrieb des Mautsystems ab diesem Zeitpunkt im Wettbewerb neu vergeben", so Mundt weiter.

Die zweite Vergabekammer des Bundes hat ebenfalls entschieden, dass keine vergaberechtliche Verpflichtung des Bundes dahingehend besteht, die Call Option schon vor Auslaufen des Vertrages ausüben zu müssen, um sich vorab die Rechte zu sichern. Insoweit berufe sich der Bund zutreffend auf sein Leistungsbestimmungsrecht, in welches die Vergabenachprüfungsinstanzen – etwa durch das Vorschreiben alternativer Handlungsoptionen – nicht eingreifen dürfen.

Beobachter rechnen mit sofortiger Beschwerde zum OLG Düsseldorf

Die Frage, ob Toll Collect tatsächlich derart viele Ausschließlichkeitsrechte hält, welche die freihändige Vergabe rechtfertigen würden, ist sehr umstritten. Das Thema war bereits Gegenstand mehrerer Anfragen im Bundestag.

Beobachter gehen daher davon aus, dass Kapsch eine sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen wird. Über diese würde dann das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entscheiden. Bis dahin gilt ein Zuschlagsverbot, die Ausweitung der Lkw-Maut könnte sich deshalb verzögern.

Schon die Einführung der Lkw-Maut kurz nach der Jahrtausendwende verlief überaus holprig. Der Start des Systems hatte sich wegen mehrerer Klagen und technischer Probleme um Jahre verzögert. Seit 2005 läuft deshalb ein Schiedsverfahren zwischen Toll Collect und dem Bund. Der Bund fordert wegen der Verzögerungen Schadensersatz in Milliardenhöhe, Toll Collect pocht indes auf Zahlung von verschiedenen Einzelbeträgen, die der Bund verweigert und die sich auch auf rund eine Milliarde Euro summiert haben sollen. Das Verfahren wird nicht vor 2017 enden und soll bereits mehr als 130 Millionen Euro gekostet haben.

Beteiligte Kanzleien

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Anja Hall, Ausweitung der Lkw-Maut: . In: Legal Tribune Online, 19.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18516 (abgerufen am: 07.03.2026 )

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