Sind Milliardenbuchungen in einem Nachtragshaushalt 2021 verfassungswidrig? Diese Frage hat jetzt das Bundesverfassungsgericht entschieden. Hier können Sie die Urteilsbegründung als Video anschauen.
Gegenstand der Entscheidung ist ein spektakuläres Haushaltsmanöver der Ampel-Koalition: Im Februar 2022 wurden 60 Milliarden Euro in ein Sondervermögen verschoben, das heute Klima- und Transformationsfonds (KTF) heißt. Die Kreditermächtigungen waren ursprünglich für die Corona-Politik eingeplant, wurden dann aber doch nicht dafür benötigt. Im zweiten Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 beschloss der Bundestag im Februar 2022, diese Kreditermächtigungen dem Klimafonds zur Verfügung zu stellen. Das Sondervermögen wurde damit von 40 auf 100 Milliarden Euro aufgestockt.
Die Summe wurde in voller Höhe im Jahr 2021 verbucht, obwohl das Geld erst in den Folgejahren ausgegeben werden sollte und soll. Die Buchungssystematik des Haushaltsrechts wurde zuvor entsprechend angepasst. Dieses Manöver ermöglichte es der Ampel-Koalition, die Schuldenbremse in den Jahren 2023 und – so ist es bisher geplant – auch 2024 wieder einzuhalten, nachdem sie von 2020 bis 2022 vor allem wegen der Corona-Epidemie ausgesetzt war. Und genau dieses Manöver beanstandeten die Unionsabgeordneten in Karlsruhe.
Das Urteil ist die erste Karlsruher Entscheidung zur 2009 in Art. 109 Abs. 3 Grundgesetz (GG) eingeführten Schuldenbremse.
Update: Nun steht: Das BVerfG hat den 60-Milliarden-Nachtragshaushalt für verfassungswidrig erklärt. Sehen Sie hier das Phoenix-Spezial inklusive Urteilsbegründung durch die Senatsvorsitzende Prof. Dr. Doris König:
Bundesverfassungsgericht urteilt zur Schuldenbremse: . In: Legal Tribune Online, 15.11.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53169 (abgerufen am: 06.10.2024 )
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