Druckversion
Dienstag, 17.02.2026, 01:17 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/linksfraktion-unterstuetzungseinsaetze-bundespolizei-auskunftsrecht
Fenster schließen
Artikel drucken
15719

BVerfG zu Unterstützungseinsätzen der Bundespolizei: Re­gie­rung muss Bun­des­tag ant­wor­ten

02.06.2015

Das Bild zeigt Polizisten in Schutzkleidung, die bereitstehen, um Unterstützungseinsätze durchzuführen.

Bild: Bundespolizei

Der Bundestag hat gegenüber der Bundesregierung einen weiten Informationsanspruch zu Unterstützungseinsätzen der Bundespolizei. Das BVerfG gab am Dienstag der Linksfraktion des Bundestags teilweise Recht.

Anzeige

Die Verfassungsrichter in Karlsruhe haben am Dienstag die Maßstäbe konkretisiert, nach denen die Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen zu Einsätzen der Bundespolizei zur Unterstützung der Länder antworten muss. Auch wenn die Länder für den einzelnen Einsatz verantwortlich seien, müsse die Bundesregierung auf Fragen von Fraktionen oder Abgeordneten des Bundestags antworten, wenn diese jedenfalls auch den Verantwortungsbereich des Bundes beträfen (Urt. v. 02.06.2015, Az. 2 BvE 7/11).

Dazu zählen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) Fragen zu Ausbildung und Ausrüstung der im konkreten Fall eingesetzten Beamten und zu Disziplinarmaßnahmen, die gegen einzelne Bundespolizisten aufgrund ihres Verhaltens eingeleitet wurden. Auch müsse sich die Regierung dazu äußern, warum sie dem Unterstützungsersuchen eines Landes gefolgt ist. Dabei treffe sie auch die Pflicht, solche Tatsachen mitzuteilen, die zwar aus dem Bereich des jeweiligen Landes stammen, jedoch die Grundlage der Entscheidung der Bundesregierung für den Unterstützungseinsatz bildeten.

Das Frage- und Informationsrecht folgt nach gefestigter Karlsruher Rechtsprechung aus Art. 38 Abs. 1 S. 2 und Art. 20 Abs. 2 S. 2 Grundgesetz (GG). Es dient nicht zuletzt der Kontrolle der Bundesregierung durch das Parlament und ist damit Ausdruck der aus dem Demokratieprinzip folgenden Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber dem Bundestag, stellten die Richter am Dienstag klar.

Bund hätte Reizgaseinsatz aufklären müssen

Die Entscheidung ist ein Teilerfolg der Fraktion Die Linke des Deutschen Bundestags, die sich mit den bisherigen Antworten auf ihre Fragen zu mehreren Unterstützungseinsätzen der Bundespolizei unter anderem in Berlin nicht zufrieden geben wollte. In dem Organstreitverfahren hatte sie nun hinsichtlich zweier Fragen, mit denen die Abgeordneten einen möglicherweise unverhältnismäßigen Einsatz von Pfefferspray und Reizgas am Kottbusser Tor in Berlin aufklären wollten, Erfolg. Die Bundesregierung sei verpflichtet gewesen, zu ermitteln, ob es zu einem rechtswidrigen Verhalten von einzelnen Bundespolizisten gekommen und ob dies auf Weisung der Einsatzleitung des Landes geschehen sei. Das Ergebnis hätte sie in ihrer Antwort mitteilen müssen, so die Richter.

Die Informationspflicht stößt allerdings auf Grenzen, wo es um Aspekte der Vorbereitung, Planung und Durchführung eines Einsatzes geht, die das jeweilige Land zu verantworten hat. Nach Art. 30, 70 und 83 GG seien die Länder dafür zuständig, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch polizeiliche Maßnahmen abzuwehren. Der Bund übernehme durch Unterstützung durch Kräfte der Bundespolizei weder faktisch noch rechtlich die Verantwortung für die Leitung des Einsatzes, so die Entscheidung.

Dies werde auch anhand von § 11 Abs. 2 Bundespolizeigesetz (BPolG) deutlich, wonach sich die Unterstützung eines Landes nach dem für das Land geltenden Recht richtet. Entsprechend treffe diesbezüglich nur die jeweilige Landesregierung eine Informationspflicht gegenüber der Volksvertretung des Landes. Die Linke, die längst nicht in jedem Landesparlament vertreten ist, könne  sich insoweit nicht auf eine "Legitimations- oder Kontrolllücke" berufen, so das BverfG. Das sei lediglich die Folge des föderalen Staatsaufbaus.

Bund trägt dienstrechtliche Verantwortung für rechtswidriges Handeln

Unabhängig von der Weisungsbefugnis im Einzelfall trage der Bund aber immer die dienstrechtliche Verantwortung für rechtswidriges Handeln der eingesetzten Beamten. Parlamentarische Anfragen hierzu seien also stets zu beantworten. Allerdings müssten die Fragen erkennen lassen, auf welchen Tatsachen der Verdacht beruht. Die Bundesregierung sei dann verpflichtet, mitzuteilen, welche Weisungslage bestand und ob sich die Beamten der Bundespolizei daran gehalten haben.

Die Regierung muss ebenfalls stets begründen, warum sie eine parlamentarische Anfrage zu einem Unterstützungseinsatz nicht beantworten will. Auch, wenn sie nicht verpflichtet ist, zu antworten. Es reiche aber der Hinweis, dass diesbezüglich das jeweilige Land zuständig sei.

una/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BVerfG zu Unterstützungseinsätzen der Bundespolizei: . In: Legal Tribune Online, 02.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15719 (abgerufen am: 17.02.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Staatsrecht und Staatsorganisationsrecht
    • Polizei- und Ordnungsrecht
    • Abgeordnete
    • Auskunftsrecht
    • Bundespolizei
    • Bundestag
    • Polizei
  • Gerichte
    • Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Grenzkontrollen der Bundespolizei an der deutsch-französischen Grenze, Dezember 2025 16.02.2026
Migration

Obwohl der Schengen-Kodex das nicht vorsieht:

Dobrindt ver­län­gert Grenz­kon­trollen bis Herbst

Um die Verfahrensregeln einzuhalten, muss der Bundesinnenminister die Grenzkontrollen immer wieder verlängern. Dabei sieht der Schengen-Kodex dauerhafte Kontrollen gar nicht vor. Nicht der einzige Regelbruch in der Migrationspolitik.

Artikel lesen
Innenansicht des Plenarsaals des deutschen Bundestages 13.02.2026
AfD

AfD-Mitarbeiter verliert Eilantrag:

Kein Bun­des­tags­aus­weis wegen Russ­land-Ver­bin­dungen

Die Bundestagsverwaltung hat einem Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten zu Recht wegen Kontakten zu russischen staatlichen Stellen einen Hausausweis verweigert. Das hat das OVG Berlin-Brandenburg im Eilverfahren entschieden.

Artikel lesen
Ein betrunkener Mann feiert. 11.02.2026
Polizei

VG Gelsenkirchen zu Polizeieinsatz:

Inge­wahr­sam­nahme von Musikbox samt Mann war zu viel

Ein Mann feierte lautstark bis nach Mitternacht seinen Geburtstag. Als es nicht ruhiger wurde, nahm die Polizei ihn und seine Musikbox mit zum Revier. Das VG Gelsenkirchen zu Eingriffsbefugnissen und Verhältnismäßigkeit.

Artikel lesen
Blick in den Otto-Wels-Saal 05.02.2026
Organstreitverfahren

BVerfG: Otto-Wels-Saal ist keine "Silbermedaille":

Warum die SPD ihren Sit­zungs­saal nicht an die AfD abt­reten muss

Als zweitstärkste Kraft im Bundestag erhebt die AfD-Fraktion Anspruch auf den zweitgrößten Sitzungssaal. Das BVerfG sieht das anders. Der Saal sei keine “Silbermedaille”, die SPD darf den tradionell “Otto-Wels-Saal” genannten Raum behalten. 

Artikel lesen
BVerfG 28.01.2026
Organstreitverfahren

Organstreitverfahren beim BVerfG:

Grüne klagen gegen neue Ein­stu­fung sicherer Her­kunfts­länder

Die Bundesregierung soll künftig per Verordnung entscheiden können, ob ein Herkunftsstaat sicher ist. Den Bundestag könnte sie so umgehen. Die Grünen-Fraktion sieht Grundrechte verletzt und zieht vor das Bundesverfassungsgericht.

Artikel lesen
Axel Fischer 22.01.2026
Korruption

OLG München zu Aserbaidschan-Affäre:

Ex-Bun­des­tags­ab­ge­ord­neter Fischer wegen Bes­tech­lich­keit ver­ur­teilt

Hat der Ex-CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Fischer Bestechungsgeld aus Aserbaidschan bekommen? Das musste das Münchner Oberlandesgericht klären – und hat nun ein Urteil gesprochen.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Ihre Kanzlei: Top oder Flop?

Zur Umfrage
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Sta­de

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Prak­ti­kan­ten

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Köln

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Ver­den (Al­ler)

Logo von Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg
Voll­ju­rist:in­nen (m/w/d) - Trainee­pro­gramm für an­ge­hen­de...

Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg , Ham­burg

Logo von Wolfgang Metzner GmbH & Co KG
Ju­nior Lek­tor (m/w/d)

Wolfgang Metzner GmbH & Co KG , Ber­lin

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von CMS Deutschland
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/d) für die Wahl­sta­ti­on im CMS EU Law Of­fice in...

CMS Deutschland , Brüs­sel

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Legal Entity Reduction: Konzernstrukturen rechtssicher vereinfachen

18.02.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

17.02.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

17.02.2026

Kölner Tage Immobilienbesteuerung 2026

19.02.2026, Köln

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Urheberrecht

18.02.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH