Nach Haftbefehlen im Budapest-Komplex um Maja T.: Links­ex­t­re­misten stellen sich der Polizei

von Tanja Podolski

20.01.2025

Sieben Verdächtige aus der linksextremistischen Szene haben sich den Behörden gestellt. Hintergrund sind mutmaßliche Angriffe auf Rechtsextremisten in Budapest. Ihre Anwälte fordern, dass die Strafverfahren in Deutschland stattfinden mögen.

Sieben Personen aus der linksextremistischen Szene haben sich am Montag den Polizeibehörden gestellt und wurden festgenommen. Das haben ihre Anwälte mitgeteilt. Gegen sechs von ihnen liegen Haftbefehle bei der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe vor. Das bestätigte die Behörde auf LTO-Anfrage. Diesen Personen wird Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Bei den Haftbefehlen geht es um Vorfälle am sogenannten Tag der Ehre im Februar 2023. Die Personen sollen als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung gemeinsam mit weiteren Personen Sympathisanten der rechtsextremen Szene im ungarischen Budapest angegriffen und schwer verletzt haben. Sie sollen ihnen aufgelauert, sie verfolgt und dann mit Teleskopschlagstöcken auf sie eingeschlagen haben.

Bedingung: Strafverfahren in Deutschland

Die mutmaßlichen Linksextremen, nach Aussage der Anwälte "junge Antifaschist:innen" im Alter zwischen 21 und 27 Jahren, waren bisher untergetaucht. Sie hatten mehrfach mitgeteilt, dass sie sich den Strafverfolgungsbehörden stellen würden. Sie wollten jedoch eine Zusicherung, dass sie nicht nach Ungarn ausgeliefert werden würden. Diese Zusicherung hatten die Behörden verweigert. Es sollen sowohl nationale als auch europäische Haftbefehle vorliegen. Je zwei Beschuldigte stellten sich in Köln, Bremen und Kiel, eine Person in Hamm. 

Die Generalstaatsanwaltschaft muss die Personen nun bis Ablauf des Folgetages, also spätestens Dienstagabend, dem Haftrichter vorführen, grundsätzlich dem am Bundesgerichtshof, § 115 Strafprozessordnung (StPO). Dazu müsste die Polizei die Personen zunächst aus den unterschiedlichen Regionen nach Karlsruhe bringen. Sollte das nicht gelingen, muss ein Richter am Amtsgericht übernehmen, § 115a StPO.

In Ungarn drohen bis zu 24 Jahre Haft

Im Zusammenhang mit diesem sogenannten Budapest-Komplex werden in Deutschland und Ungarn nach Angaben der Anwälte Strafverfahren gegen mehr als zwölf Personen geführt. Die Verfahren stünden miteinander in Verbindung. Dazu zählt auch das Verfahren gegen ein weiteres Mitglied der Gruppe, Hanna. S. Der Prozess beginnt im Februar vor dem Oberlandesgericht München

Eine andere Person aus dem Umfeld, Maja. T., die ebenfalls mit diesem Vorwurf konfrontiert ist, wurde aufgrund eines internationalen Haftbefehls bereits nach Ungarn ausgeliefert. Die Umstände dieser Auslieferung hatten zu kritischen Reaktionen geführt, das Bundesverfassungsgericht hatte sie als rechtswidrig eingestuft. Die Verfassungsbeschwerde der Anwälte ist noch in Karlsruhe anhängig. Nach jüngsten Berichten der taz droht T. eine Haftstrafe von bis zu 24 Jahren.

Zitiervorschlag

Nach Haftbefehlen im Budapest-Komplex um Maja T.: . In: Legal Tribune Online, 20.01.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56378 (abgerufen am: 08.02.2025 )

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