Nach Anzeige gegen Dobrindt wegen Antisemitismusäußerung: Ber­liner Linke geht auch gegen Minis­terin Reiche vor

29.09.2026

Die Berliner Linke um Spitzenkandidatin Elif Eralp sieht sich Antisemitismusvorwürfen ausgesetzt. Nach der Anzeige gegen den Bundesinnenminister unternimmt die Partei nun auch rechtliche Schritte gegen zwei weitere CDU-Politikerinnen.

Nach der gewonnenen Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus werfen ihre politischen Gegner der Linkspartei Antisemitismus und Nähe zu kriminellen Clans vor. Die Partei wehrt sich politisch – und auch juristisch.

Erst kürzlich hatte die Linke gemeinsam mit Eralp Strafanzeige gegen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) wegen Beleidigung und Übler Nachrede erstattet. Dieser hatte in einer Talkshow die Aussage, Eralp sei keine Antisemitin, mit "Na doch" kommentiert. Zuvor hatte sich die Parteiführung der Linken angesichts heftiger Kritik mehrfach zum Existenzrecht Israels und zum Schutz jüdischen Lebens bekannt.

Ein Parteisprecher erklärte nun, rechtlich gegen zwei weitere Unionspolitikerinnen vorzugehen. Ein beauftragter Anwalt habe Unterlassungsverpflichtungserklärungen an Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und Schleswig-Holsteins Innenministerin Magdalena Finke (CDU) geschickt. Beide Politikerinnen sollen sich verpflichten, bestimmte Äußerungen auf offiziellen Regierungskanälen nicht zu wiederholen. Andernfalls behalte sich die Partei weitere rechtliche Schritte vor.

Konkret geht es um zwei Social-Media-Posts. Reiches Ministerium hatte vor wenigen Tagen auf seinem offiziellen Instagram-Kanal ein Video veröffentlicht, in dem die Wirtschaftsministerin die Berliner Linke auf einer Konferenz als Partei beschreibt, "die Antisemitismus offen lebt, die den Juden in dieser Stadt Angst macht, jüdisches Leben bekämpft, die die organisierte Kriminalität fröhlich auf Wahlpartys begrüßt". Das sei gefährlich für die Hauptstadt und für den Investitionsstandort Deutschland, so die Ministerin.

Einen Tag zuvor hatte Finke bereits in einem gemeinsamen Post mit dem offiziellen Kanal des Innenministeriums Schleswig-Holsteins mit Blick auf die Linke in Berlin geäußert: "Wer Verbindungen zu Clan-Strukturen hat, wer Judenhass in den eigenen Reihen duldet, wer ein gestörtes Verhältnis zu unseren Sicherheitsbehörden hat, darf niemals Verantwortung für die Sicherheit übernehmen."

Linke sieht Verletzung des Neutralitätsgebotes

Aus Sicht der Linkspartei verletzen beide Äußerungen das Neutralitätsgebot im politischen Wettbewerb und das Recht auf Chancengleichheit der Parteien aus Art. 21 Grundgesetz (GG). Regierungsmitglieder seien zu sachlichen Informationen verpflichtet, wenn sie offiziellen Social-Media-Kanäle ihrer Ministerien nutzten. Politischer Meinungskampf und parteipolitisch einseitige Wertungen seien hier nicht erlaubt.

Die Neutralitätspflicht von Regierungsmitgliedern, die die Rechtsprechung aus dem Grundgesetz herleitet, schützt in erster Linie die Chancengleichheit der Parteien, die nicht an der Regierung beteiligt sind. Diese sollen – auch außerhalb des Wahlkampfs – gleichberechtigt am politischen Willensbildungsprozess teilhaben dürfen. 

Laut Bundesverfassungsgericht (BVerfG) dürfen öffentliche Ämter und Ressourcen nicht dazu verwendet werden, die Positionen der Regierungsparteien zu stärken und die Opposition zu bekämpfen. Eingriffe in die Chancengleichheit können nur in seltenen Fällen gerechtfertigt sein, etwa wenn es um die Handlungsfähigkeit der Regierung oder das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland geht, so das BVerfG (Urt. v. 15.06.2022, Az. 2 BvE 4/20 und 2 BvE 5/20). Die Karlsruher Richter:innen haben sich mit dem Neutralitätsgebot bereits häufiger beschäftigt, öffentlichkeitswirksam etwa im Zusammenhang mit Äußerungen der ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel über die AfD. Auch gegen die damalige Rheinland-Pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer war die AfD vor dem BVerfG vorgegangen, scheiterte jedoch.

Ministerien prüfen weiteres Vorgehen

Ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums bestätigte den Eingang der anwaltlichen Unterlassungsaufforderung, die nun geprüft werde. Der Instagram-Beitrag sei im Zusammenhang mit einer Rede vor Familienunternehmern entstanden und beziehe sich eindeutig "auf die Auswirkungen auf und Gefährdung des Wirtschaftsstandorts Deutschland". Auch ein Sprecher des Kieler Innenministeriums bestätigte den Eingang eines entsprechenden Schreibens.

dpa/tas/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach Anzeige gegen Dobrindt wegen Antisemitismusäußerung: . In: Legal Tribune Online, 29.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/61008 (abgerufen am: 09.10.2026 )

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