Druckversion
Freitag, 5.06.2026, 18:25 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/lgmuencheni-40o59021-pfandleihe-kfz-verbraucherschutz-umgehungsgeschaeft
Fenster schließen
Artikel drucken
46504

LG München I zur Pfandleihe: "Cash & Drive " Ange­bote unzu­lässig

29.10.2021

Auto und Autoschlüssel

(c) F - stock.adobe.com

Pfandleihäuser dürfen "Cash & Drive" nicht anbieten, denn es funktioniert ähnlich wie ein Darlehen. Deshalb ist eine Banklizenz notwendig. So entschied das LG München.

Anzeige

Verträge über Kauf und Rückkauf eines Fahrzeugs mit einem Pfandleiher, sog. "Cash & Drive", sind wegen Umgehung der verbraucherschützenden Vorschriften der Pfandleihverordnung unwirksam. Dies hat die 40. Zivilkammer des Landgerichts (LG) München I entschieden (Urt. v. 29.10.2021, Az. 40 O 590/21).

Ein staatlich zugelassenes Pfandleihhaus hatte den Service "Cash & Drive" angeboten. Wegen Geldnöten war ein Mann dorthin gekommen und hatte zwei Veträge unterzeichnet: Mit dem ersten Vertrag verkaufte er sein Fahrzeug an das Pfandleihhaus zu einem Preis von 7.500 Euro, mit dem zweiten mietete er das Fahrzeug für sechs Monate zu einem monatlichen Mietzins in Höhe von 637,50 Euro zurück. Allen Zahlungsverpflichtungen war der Mann regelmäßig nachgekommen. Nach Ablauf der Mietzeit hatte aber die Betreiberin des Pfandleihhauses das Fahrzeug polizeilich bei dem Mann sicherstellen lassen. In einem gerichtlichen Eilverfahren erwirkte dieser die Rückgabe des  Fahrzeugs.  

Die  Betreiberin des Pfandleihhauses hatte  das sichergestellte Fahrzeug zu diesem  Zeitpunkt bereits zum Weiterverkauf an einen Fahrzeughändler gegeben. Der Kraftfahrzeughalter hatte daraufhin geklagt, weil er die beiden Verträge mit dem Pfandleihhaus für unwirksam hielt. 

Die 40. Zivilkammer hat dem Kläger Recht gegeben. Die zwei Verträge seien zwar mit "Kaufvertrag" und "Mietvertrag" überschrieben. Der Sache nach diene das Prinzip "Cash & Drive" allerdings der Verschaffung kurzfristiger Liquidität gegen Übergabe einer Sicherheit. Das Angebot der Betreiberin des Pfandleihauses stehe wirtschaftlich damit einem Darlehen mit Sicherungsübereignung gleich. Ein Darlehen dürfe sie jedoch nicht ausgeben, da es ihr an einer Banklizenz fehle, so die Kammer.  Durch  die Verträge werde ein  "verschleiertes  Pfandleihgeschäft"  abgeschlossen.  Die Schutzvorschriften der Pfandleihverordnung würden damit umgangen. In diesem Fall sei die Betreiberin -anders  als normalerweise im  Pfandleihgeschäft -an keinerlei rechtliche Rahmenbedingungen gebunden, obwohl sie faktisch dasselbe Geschäft betreibe. Im Ergebnis seien damit die zwischen den Parteien abgeschlossenen Verträge nichtig.

cp/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

LG München I zur Pfandleihe: . In: Legal Tribune Online, 29.10.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46504 (abgerufen am: 07.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Auto
    • Autokauf
    • Pfändung
    • Verbraucherschutz
  • Gerichte
    • Landgericht München I
Ein Abschleppwagen transportiert einen weißen SUV auf einem Feldweg, symbolisch für den teuren Unfall des Hybridfahrzeugs. 04.06.2026
Auto

LG Koblenz zu Unfall-Hybrid:

Abge­sch­leppt auf 38.000 Euro teuren "Park­platz"?

Nach einem Unfall stellte ein Abschleppdienst ein Hybridfahrzeug wegen Brandgefahr auf einen Quarantänestellplatz und verlangte später mehr als 38.000 Euro Standgeld extra. Das LG Koblenz hielt nur einen Bruchteil davon für berechtigt.

Artikel lesen
Audi A4 02.06.2026
Autokauf

LG Köln zu Hinweisen beim Gebrauchtwagenverkauf:

"Nicht nachla­ckie­rungs­frei und nicht unfall­frei" reicht nicht

Rund 25.000 Euro zahlte eine Frau für einen gebrauchten Audi A4. Das Auto hatte aber massive Vorschäden. Warum Hinweise des Verkäufers nicht ausreichend waren, klärte nun das LG Köln.

Artikel lesen
Ein Auto vor einer Schranke in einem Parkhaus 02.06.2026
Alkohol im Straßenverkehr

BayObLG zum öffentlichen Verkehrsraum:

Trun­ken­heits­fahrt ist auch im Park­haus strafbar

Mit fast zwei Promille wollte ein Mann aus einem Parkhaus herausfahren. Er kam aber nicht weit, weil eine Mitarbeiterin die Schranke sperrte. Strafbar ist das trotzdem, denn er fuhr im öffentlichen Straßenverkehr, so das BayObLG.

Artikel lesen
New Yorks Generalstaatsanwältin Letitia James 28.05.2026
Verbraucherschutz

Ermittlungen zur Fußball-WM in den USA:

New York und New Jersey knöpfen sich die FIFA vor

Horrende Preise und irreführende Vergabe der Tickets für die Fußball-WM werfen nun auch die Generalstaatsanwältinnen von New York und New Jersey der FIFA vor. Ihr Amtskollege in Kalifornien ermittelt bereits ebenfalls.

Artikel lesen
Die brennende "Felicity Ace" 27.05.2026
Schadensersatz

Untergang von rund 4.000 Fahrzeugen:

Por­sche muss nach Schiffs­un­ter­gang nicht zahlen

Rund 4.000 Autos waren an Bord der "Felicity Ace", als diese in Brand geriet und sank. Mögliche Ursache: die Batterie in einem Porsche-Modell. Da das nicht zu beweisen war, gibt es die geforderten 30 Millionen Euro von Porsche nicht.

Artikel lesen
Tödliches Rennen in Moers 2019 19.05.2026
Ausweisung

OVG NRW bestätigt VG Düsseldorf:

Raser von Moers darf abge­schoben werden

Ein Mann, der ohne Führerschein ein illegales Rennen mit tödlichem Ausgang fuhr, verliert seinen Aufenthaltsstatus. Erfolglos ging er hiergegen vor dem VG Düsseldorf vor. Auch das OVG verhindert die Abschiebung in den Kosovo nicht.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Wolters Kluwer
Rechts­an­walts­fach­an­ge­s­tell­te im Soft­wa­re-Sup­port (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von GvW Graf von Westphalen
Se­nior As­so­cia­te (m/w/d) Ver­ga­be- und öf­f­ent­li­ches Wirt­schafts­recht

GvW Graf von Westphalen, Mün­chen

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle, Cel­le und 9 wei­te­re

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walt (w/m/d) En­er­gie­wirt­schafts­recht

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ber­lin

Logo von TSP Theißen Stollhoff & Partner mbB
Rechts­an­walt für Bau­recht und Im­mo­bi­li­en­recht (m/w/d)

TSP Theißen Stollhoff & Partner mbB, Ber­lin

Logo von STERR-KÖLLN & PARTNER
Rechts­an­wält:in im Zi­vil­recht (Schwer­punkt Trans­ak­tio­nen)

STERR-KÖLLN & PARTNER, Ber­lin

Logo von ADVANT Beiten
Re­fe­ren­da­re / Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (w/m/d) – Steu­er­recht

ADVANT Beiten, Düs­sel­dorf

Logo von Bryan Cave Leighton Paisner
Rechts­an­walt (m/w/d) Cor­po­ra­te/M&A

Bryan Cave Leighton Paisner, Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Deutscher Anwaltverein
Karrierepfade zwischen Rechtsabteilung und Kanzlei - Online-Seminar

08.06.2026

Logo von Deutscher Anwaltverein
Deutscher Anwaltstag 2026

08.06.2026, Freiburg im Breisgau

Entgelttransparenzrichtlinie

09.06.2026

DuD 2026

15.06.2026, Berlin

Update Umwandlungsrecht – Neuste Entwicklungen und Rechtsprechung (08.06.2026)

08.06.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH