Ein deutsch-ghanaischer Anwalt darf Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) ungestraft ein "ganz wunderbares Inzuchtsprodukt" nennen. Das Landgericht Karlsruhe bestätigte ein entsprechendes Urteil.
Ehrverletzende Äußerungen können im Einzelfall durch die Meinungsfreiheit aus Art. 5 Grundgesetz (GG) gedeckt sein. Dies gilt auch für die Bezeichnung eines anderen als "ganz wunderbares Inzuchtsprodukt", wie das Landgericht (LG) Karlsruhe entschied (Beschl. v. 20.07.2016, Az. 4 Qs 25/16). Damit folgte das LG dem Amtsgericht Karlsruhe.
Innenminister Herrmann hatte 2015 in einer Talkshow über den Sänger Roberto Blanco gesagt, er sei ein "wunderbarer Neger". Darüber ärgerte sich der Karlsruher Anwalt David Schneider-Addae-Mensah - und schrieb Herrmann einen Brief mit der umstrittenen Formulierung. Der Betreff lautet: "Ihre rassistische Gesinnung".
Herrmann hatte Strafanzeige wegen Beleidigung gestellt. Dem nun veröffentlichten Gerichtsbeschluss zufolge ist die Bezeichnung zwar "bewusst ehrverletzend", aber durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Das Schreiben stehe in klarem Zusammenhang mit Herrmanns Äußerung. Wer sich an einer öffentlichen Auseinandersetzung über gesellschaftliche Fragen beteilige, "muss eine scharfe Reaktion grundsätzlich auch dann hinnehmen, wenn sie sein Ansehen mindert". Zuerst hatte der SWR am Donnerstag über die Entscheidung berichtet, die nicht mehr angefochten werden kann.
dpa/nas/LTO-Redaktion
LG Karlsruhe zu Meinungsfreiheit: . In: Legal Tribune Online, 28.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20139 (abgerufen am: 04.12.2024 )
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