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Niederlage im Streit um die Marienburg: Wel­fen­prinz Ernst August bekommt Sch­loss nicht zurück

01.07.2022

Schloss Marienburg

Der Streit um Schloss Marienburg ist vorläufig beendet. Foto: Uwe Graf/stock.adobe.com

Ernst August Prinz von Hannover bekommt Schloss Marienburg nicht zurück. Das Landgericht Hannover wies die Klage gegen seinen Sohn ab. Insbesondere sah das Gericht keinen "groben Undank".

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Das Landgericht (LG) Hannover hat die Klage von Ernst August Prinz von Hannover gegen seinen Sohn im Streit um die Marienburg abgewiesen (Urt. v. 01.07.2022, Az.16 O 324/20) - und damit einen jahrelangen Streit beendet. Der Vorsitzende Richter, Stefan Heuer, verlas am Freitag kurz die Entscheidung, dann blickte er auf. "Das wars", sagte er trocken. Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig, innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils kann Berufung eingelegt werden.

Das Oberhaupt der Welfen, Ernst August Prinz von Hannover, hatte die Marienburg von seinem Sohn Ernst August Erbprinz von Hannover zurückgefordert - und geklagt. Neben dem Schloss verlangte der 68-Jährige die Rückübereignung des Hausguts Calenberg in der Gemeinde Pattensen-Schulenburg und des Fürstenhauses Herrenhausen in Hannover. Er stützte seinen Anspruch auf den Widerruf einer Schenkung infolge "groben Undanks", ungerechtfertigte Bereicherung und den Wegfall der Geschäftsgrundlage. Seinem Sohn hatte er den Grundbesitz 2004 und 2007 in vorweggenommener Erbfolge geschenkt. Kurz vor der mündlichen Verhandlung nahm der Vater die Klage aber zurück, die Forderungen hatte er an die Salzburger EAH BetreibungsgmbH abgetreten. Deren gleichzeitige Klage wurde verhandelt.

Positiv beurteilte der Erbprinz schon nach der Verhandlung, dass sein Vater die Klage zurückgezogen hat: "Ich begrüße seine Entscheidung und die Einsicht in die Tatsache, dass seine Klage aussichtslos war."

Kein "grober Undank" des Sohnes

Das beurteilte die Kammer offensichtlich ähnlich. Die EAH BetreibungsgmbH habe keinen Anspruch auf die Marienburg, die Fürstenhäuser oder Kunstschätze, sagte Landgerichtssprecherin Annika Osterloh zu der Urteilsbegründung. Dies gelte schon deshalb, weil die Abtretung der Forderungen "aus rechtlichen Gründen unwirksam" sei. Es bestehe auch kein Anspruch auf Rückübertragung wegen "groben Undanks" - einen solchen habe die Kammer nicht feststellen können. Dafür bedürfe es einer schweren Verfehlung. Die Übertragung der Burg auf eine Stiftung sei keine solche Verfehlung, zumal sie dazu gedient habe, das Familienvermögen zu erhalten, sagte sie.

In der Auseinandersetzung geht es um die Zukunft des Schlosses Marienburg. 2019 war die Familie in die Schlagzeilen geraten, weil Ernst August junior das marode Schloss für einen Euro an die öffentliche Hand verkaufen wollte - gegen den Willen seines Vaters. Der junge Prinz hatte damals mehrfach betont, nicht genügend Geldreserven für die Sanierung zu haben. Doch nach dem Einspruch des 68-Jährigen scheiterte der mit der niedersächsischen Landesregierung ausgehandelte Deal. Schloss und Inventar kamen in eine Stiftung.

dpa/cp/LTO-Redaktion

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Niederlage im Streit um die Marienburg: . In: Legal Tribune Online, 01.07.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48916 (abgerufen am: 12.09.2026 )

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