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LG Düsseldorf sieht Urheberrechtsverstoß: Kein Ver­kauf von Eric Clapton-CD auf Ebay

15.12.2021

Eric Clapton Performs at Gas South Arena on Friday, September 23, 2021, in Atlanta. (Photo by Robb Cohen/Invision/AP)

Eric Clapton auf einem Konzert im September 2021. (c) picture alliance / Robb Cohen/Invision/AP | Robb Cohen

Eine Frau wollte auf Ebay eine Konzert-CD von Eric Clapton verkaufen - dann meldeten sich dessen Anwälte. Zu Recht, findet das LG Düsseldorf, denn Clapton habe nie der Verbreitung der Aufnahme zugestimmt.

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Im Prozess um einen mutmaßlich illegalen Konzert-Mitschnitt von Eric Clapton hat eine Frau aus Ratingen vorerst verloren. Das Landgericht Düsseldorf (LG) gab einer Unterlassungsklage des Bluesmusikers im einstweiligen Verfahren Recht. Demnach darf die 55-Jährige die Doppel-CD zu einem Clapton-Konzert aus dem Jahr 1987 nicht weiter für knapp zehn Euro auf Ebay anbieten. Andernfalls drohe ihr ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, so das Gericht. (Urt. v. 15.12.2021, Az. 12 O 164/21).

Die 55-Jährige hatte die Doppel-CD nach dem Tod ihres Ex-Ehemanns bei der Haushaltsauflösung gefunden und bei Ebay für 9,95 Euro zum Kauf eingestellt. Claptons Rechtsvertreter hatten die Auktion stoppen lassen, weil es sich um einen illegalen Mitschnitt handele. Vergeblich argumentierte die Frau vor Gericht, dass sie die mögliche Urheberrechtsverletzung nicht habe ahnen können. Ihr Mann habe die CD legal in einem Supermarkt erworben.

Das spiele in dem Verfahren keine Rolle, betonte das Gericht, es zähle allein der Verstoß gegen das UrhG. Dieser liegt laut Pressesprecherin des LG Düsseldorf in der mangelnden Zustimmung Claptons als ausübender Künstler in die Verbreitung der Aufnahme, wie sie der LTO mitteilt. Das Gericht habe daher seinem Unterlassungsanspruch nach § 97 Abs. 1 i.V.m. § 77 Abs. 2 UrhG stattgegeben. Die Frau will trotz der hohen Verfahrenskosten weiter klagen, wie ihr Anwalt sagte. Nötigenfalls müsse ein Sachverständiger klären, ob der Mitschnitt des USA-Konzerts wirklich ohne Autorisierung von Eric Clapton erschienen sei.

Sollte die 55-Jährige verlieren, wird es für sie teuer. Bisher sind nach Berechnungen ihres Anwalts in dem Streit über 3.400 Euro an Mahngebühren, Anwalts- und Gerichtskosten angefallen. Wenn ein Sachverständiger hinzugezogen werde und es zum Hauptsacheverfahren komme, stiegen die Gebühren weiter an - und das für 9,95 Euro Einstandspreis der CD auf der Internetplattform.

cp/pdi/dpa/LTO-Redaktion

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LG Düsseldorf sieht Urheberrechtsverstoß: . In: Legal Tribune Online, 15.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46950 (abgerufen am: 10.06.2026 )

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