Druckversion
Freitag, 16.01.2026, 15:32 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/lgberlin-parteimitgliedschaft-kalbitz-weiterhin-ausgeschlossen-von-afd
Fenster schließen
Artikel drucken
48217

LG Berlin bestätigt: Kal­bitz zu Recht AfD-Mit­g­lied­schaft entzogen

22.04.2022

Andreas Kalbitz

Kalbitz war zu der Verhandlung nicht selbst erschienen. In einer Stellungnahme nach dem Urteil gab er sich aber gefasst. Foto:  picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Patrick Pleul

Seit knapp zwei Jahren kämpft der Brandenburger Landtagsabgeordnete Kalbitz um seine Mitgliedschaft in der AfD, die ihm aberkannt worden war. Vor dem LG Berlin erlitt er nun eine Niederlage. Dabei will es Kalbitz aber nicht bewenden lassen.

Anzeige

Der Entzug der Parteimitgliedschaft für den Brandenburger Landtagsabgeordneten Andreas Kalbitz bleibt bestehen. Das Berliner Landgericht (LG) wies am Freitag in der Hauptverhandlung eine Klage des 49-Jährigen gegen die Bundespartei ab, die seine Parteimitgliedschaft vor knapp zwei Jahren für nichtig erklärt hatte (Urt. v. 22.04.2022 43 O 306/20).

Zur Begründung des Urteils hatte der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Luhm-Schier zuvor in einer Erörterung erklärt, dass Kalbitz in seinem Antrag auf Aufnahme in die AfD seine einjährige Mitgliedschaft bei den Republikanern in Bayern verschwiegen habe. Daher sei die Zustimmungserklärung zur Mitgliedschaft wegen arglistiger Täuschung rechtmäßig anfechtbar.

Kalbitz bestreitet Mitgliedschaft in HDJ

Das Bundesschiedsgericht der AfD hatte wie zuvor der Bundesvorstand die Parteimitgliedschaft von Kalbitz im Sommer 2020 für nichtig erklärt. Ihm wurde vorgeworfen, bei seinem Eintritt in die Partei 2013 eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen "Heimattreuen Deutschen Jugend" (HDJ) und bei den Republikanern zwischen Ende 1993 und Anfang 1994 nicht angegeben zu haben. Kalbitz bestreitet eine Mitgliedschaft in der HDJ.

AfD-Chef Tino Chrupalla reagierte mit den Worten: "Das Landgericht Berlin hat im Fall Andreas Kalbitz entschieden. Alle Mitglieder müssen dieses Urteil akzeptieren. Aufgabe des Bundesvorstands ist es nun, alle legitimen Strömungen hinter den Zielen unserer Partei zu vereinen."

Kalbitz war zu der Verhandlung nicht selbst erschienen. In einer Stellungnahme nach dem Urteil gab er sich gegenüber der Deutschen Presse-Agentur gefasst: "Natürlich hätte ich mir eine andere Entscheidung gewünscht, nun bleibt die nächste Runde abzuwarten." Kalbitz hatte stets betont, dass er um seine Parteimitgliedschaft in der AfD weiter kämpfen wolle. Die gut einstündige Verhandlung vor der 43. Zivilkammer bezeichnete Kalbitz als "Farce". "Das Gericht hat noch nicht einmal den Eindruck erweckt, als wäre es an einer objektiven Sachverhaltsklärung interessiert."

Auch der Anwalt von Kalbitz, Andreas Schoemaker, erklärte nach dem Urteil, er werde voraussichtlich in Berufung gehen. Schon in der Verhandlung hatte Schoemaker angekündigt, dass man den Instanzenweg weiter beschreiten wolle.

Der Anwalt der AfD, Joachim Steinhöfel, sagte dazu, Kalbitz wolle seiner Einschätzung nach die Rechtskraft des Urteils durch einen Zug durch die Instanzen hinauszögern. Bis dahin hoffe dieser auf eine andere Mehrheit im Bundesvorstand, die ihm eine erneute Aufnahme in die Partei ermöglichen könnte.

Nicht die erste Niederlage vor Gericht

Der 49-Jährige hatte nach dem Rauswurf den AfD-Fraktionsvorsitz im Brandenburger Landtag und das Amt des Landesvorsitzenden verloren. Zur neuen AfD-Landeschefin war Anfang April auf einem Parteitag die Landtagsabgeordnete Birgit Bessin gewählt worden. Bessin und Kalbitz gehörten beide zum inzwischen formell aufgelösten rechtsnationalen "Flügel" der AfD.

Bereits in einem Eilverfahren hatte die 43. Zivilkammer Kalbitz im August 2020 keinen vorläufigen Rechtsschutz zum Erhalt der Parteimitgliedschaft gewährt. Damals erklärte die Kammer zur Begründung, sie habe nicht feststellen können, dass der Beschluss zur Beendigung der Mitgliedschaft von Kalbitz in der AfD evident rechtswidrig gewesen sei. Ebenso entschied das Kammergericht Anfang vergangenen Jahres in einem Berufungsverfahren gegen diese Entscheidung.

dpa/cp/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

LG Berlin bestätigt: . In: Legal Tribune Online, 22.04.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48217 (abgerufen am: 16.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • AfD
    • Parteiausschluss
    • Parteien
Alexander Dobrindt, CSU-Landesgruppenchef, Friedrich Merz, Bundesvorsitzender der CDU und CDU-Kanzlerkandidat, Markus Söder (CSU), Parteivorsitzender und Ministerpräsident von Bayern, und Dorothee Ba_r (CSU) sitzen während der Winterklausur der CSU-Landes 05.01.2026
Kinder

CSU will "Verantwortungsverfahren" für kriminelle Kinder:

Absen­kung des Straf­mün­dig­keitsal­ters durch die Hin­tertür?

Wie umgehen mit Kindern, die Straftaten begehen? Die CSU schlägt jetzt ein neuartiges gerichtliches Verfahren für strafunmündige Kinder unter 14 vor. Auch Zwölfjährigen droht dann das Gefängnis. Experten sehen den Vorschlag kritisch.

Artikel lesen
Mehrere hundert Menschen demonstrieren in der Innenstadt von Gießen gegen die bevorstehende AfD-Veranstaltung am Wochenende, 28.11.2025 28.11.2025
Demonstrationen

Gründungstreffen der AfD-Jugendorganisation:

Gießen darf Gegen­de­mon­s­tranten auf die andere Fluss­seite schi­cken

Anlässlich der Neugründung der AfD-Jugendorganisation werden in Gießen am Wochenende 50.000 Gegendemonstranten erwartet. Die Stadt Gießen hat die Proteste in einen anderen Stadtteil verlegt. Zu Recht, wie nun der Hessische VGH befand.

Artikel lesen
Saal des Thüringer VerfGH 26.11.2025
Extremismus

Thüringer Verfassungsgerichtshof:

Land darf Ext­re­misten vom Refe­ren­da­riat aus­sch­ließen

Die Thüringer AfD ist mit ihrem Normenkontrollantrag gegen eine Regelung gescheitert, die es dem Land als Dienstherrn erlaubt, Extremisten nicht zum Referendariat zuzulassen. Das Vertrauen in die Justiz müsse geschützt werden, so das Gericht.

Artikel lesen
Das Bild zeigt das Logo der AfD vor dem Hintergrund eines blauen Papiers, symbolisiert die politische Debatte und Medienfreiheit. 20.11.2025
Verdachtsberichterstattung

AfD scheitert gegen Handelsblatt vor dem LG Berlin II:

Presse darf halt­lose Ver­däch­ti­gungen von Poli­ti­kern wie­der­geben

Haltlose Politikerschelte ist nicht unüblich. Laut LG Berlin II dürfen Medien solche Vorwürfe ohne Prüfung verbreiten. Zugleich gibt das Gericht den klagenden AfD-Politikern mit, dass sie den Thüringer Innenminister direkt verklagen können.

Artikel lesen
Das rechtsextreme Compact-Magazin in einer Verkaufsstelle im Stuttgarter Bahnhof, andere Magazine sind digital unscharf gestellt 05.11.2025
Vereinsverbot

Urteilsgründe zum Compact-Verbot:

BVerwG lässt wenig Raum für ver­eins­recht­liche Medi­en­ver­bote

Im Juni hob das BVerwG das Compact-Verbot auf. Die nun vorliegenden Urteilsgründe zeigen Sensibilität für das Problem, das Vereinsrecht für Medienverbote einzusetzen, analysiert Paula Rhein-Fischer. Auch die AfD muss ihre Lehren ziehen.

Artikel lesen
Schild Justizzentrum Erfurt 04.11.2025
Konkurrentenklage

ArbG Erfurt zur Verfassungstreue:

Zu viel AfD für den Job?

Ein AfD-Kreistags- und Parteimitglied wollte einen Job beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Doch das Innenministerium intervenierte vor der Stellenbesetzung. Nun klagt der Mann die Stelle ein und will Geld aus Verzug und c.i.c.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

NEU! Mit LTO Easy Apply so einfach und schnell bewerben wie nie zuvor

Zu den Top Jobs
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von gunnercooke GmbH
As­so­cia­te (m/w/d) En­er­gie­wirt­schafts­recht

gunnercooke GmbH , 100% Re­mo­te und 1 wei­te­re

Logo von CMS Deutschland
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich IT- und Da­ten­recht

CMS Deutschland , Ham­burg

Logo von Clifford Chance Partnerschaft mbB
Re­fe­ren­dar*in­nen (m/w/d) im Be­reich Steu­er­recht

Clifford Chance Partnerschaft mbB , Frank­furt am Main

Logo von Fieldfisher
Re­fe­ren­dar:in (m/w/d) am Stand­ort Ham­burg

Fieldfisher , Ham­burg

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Logo von Fieldfisher
Re­fe­ren­dar:in (m/w/d) für die Wahl­sta­ti­on

Fieldfisher , Ber­lin

Logo von Wolfgang Metzner GmbH & Co KG
Fach­lek­tor (m/w/d)

Wolfgang Metzner GmbH & Co KG , Ber­lin

Logo von Duale Hochschule Baden-Württemberg Karlsruhe
Ju­rist*in (m/w/d) im Prü­fung­s­amt

Duale Hochschule Baden-Württemberg Karlsruhe , Karls­ru­he

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz im Fernstudium/ online

16.01.2026

Unterhaltsberechnung mit dem Programm WinFam/IFam (Gutdeutsch) Themenschwerpunkt: Selbstständigkeit

17.01.2026, Köln

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Sportrecht

19.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Gewerbliches Mietrecht

20.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Privates Baurecht

20.01.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH