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LG Berlin bestätigt: Kal­bitz zu Recht AfD-Mit­g­lied­schaft entzogen

22.04.2022

Andreas Kalbitz

Kalbitz war zu der Verhandlung nicht selbst erschienen. In einer Stellungnahme nach dem Urteil gab er sich aber gefasst. Foto:  picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Patrick Pleul

Seit knapp zwei Jahren kämpft der Brandenburger Landtagsabgeordnete Kalbitz um seine Mitgliedschaft in der AfD, die ihm aberkannt worden war. Vor dem LG Berlin erlitt er nun eine Niederlage. Dabei will es Kalbitz aber nicht bewenden lassen.

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Der Entzug der Parteimitgliedschaft für den Brandenburger Landtagsabgeordneten Andreas Kalbitz bleibt bestehen. Das Berliner Landgericht (LG) wies am Freitag in der Hauptverhandlung eine Klage des 49-Jährigen gegen die Bundespartei ab, die seine Parteimitgliedschaft vor knapp zwei Jahren für nichtig erklärt hatte (Urt. v. 22.04.2022 43 O 306/20).

Zur Begründung des Urteils hatte der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Luhm-Schier zuvor in einer Erörterung erklärt, dass Kalbitz in seinem Antrag auf Aufnahme in die AfD seine einjährige Mitgliedschaft bei den Republikanern in Bayern verschwiegen habe. Daher sei die Zustimmungserklärung zur Mitgliedschaft wegen arglistiger Täuschung rechtmäßig anfechtbar.

Kalbitz bestreitet Mitgliedschaft in HDJ

Das Bundesschiedsgericht der AfD hatte wie zuvor der Bundesvorstand die Parteimitgliedschaft von Kalbitz im Sommer 2020 für nichtig erklärt. Ihm wurde vorgeworfen, bei seinem Eintritt in die Partei 2013 eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen "Heimattreuen Deutschen Jugend" (HDJ) und bei den Republikanern zwischen Ende 1993 und Anfang 1994 nicht angegeben zu haben. Kalbitz bestreitet eine Mitgliedschaft in der HDJ.

AfD-Chef Tino Chrupalla reagierte mit den Worten: "Das Landgericht Berlin hat im Fall Andreas Kalbitz entschieden. Alle Mitglieder müssen dieses Urteil akzeptieren. Aufgabe des Bundesvorstands ist es nun, alle legitimen Strömungen hinter den Zielen unserer Partei zu vereinen."

Kalbitz war zu der Verhandlung nicht selbst erschienen. In einer Stellungnahme nach dem Urteil gab er sich gegenüber der Deutschen Presse-Agentur gefasst: "Natürlich hätte ich mir eine andere Entscheidung gewünscht, nun bleibt die nächste Runde abzuwarten." Kalbitz hatte stets betont, dass er um seine Parteimitgliedschaft in der AfD weiter kämpfen wolle. Die gut einstündige Verhandlung vor der 43. Zivilkammer bezeichnete Kalbitz als "Farce". "Das Gericht hat noch nicht einmal den Eindruck erweckt, als wäre es an einer objektiven Sachverhaltsklärung interessiert."

Auch der Anwalt von Kalbitz, Andreas Schoemaker, erklärte nach dem Urteil, er werde voraussichtlich in Berufung gehen. Schon in der Verhandlung hatte Schoemaker angekündigt, dass man den Instanzenweg weiter beschreiten wolle.

Der Anwalt der AfD, Joachim Steinhöfel, sagte dazu, Kalbitz wolle seiner Einschätzung nach die Rechtskraft des Urteils durch einen Zug durch die Instanzen hinauszögern. Bis dahin hoffe dieser auf eine andere Mehrheit im Bundesvorstand, die ihm eine erneute Aufnahme in die Partei ermöglichen könnte.

Nicht die erste Niederlage vor Gericht

Der 49-Jährige hatte nach dem Rauswurf den AfD-Fraktionsvorsitz im Brandenburger Landtag und das Amt des Landesvorsitzenden verloren. Zur neuen AfD-Landeschefin war Anfang April auf einem Parteitag die Landtagsabgeordnete Birgit Bessin gewählt worden. Bessin und Kalbitz gehörten beide zum inzwischen formell aufgelösten rechtsnationalen "Flügel" der AfD.

Bereits in einem Eilverfahren hatte die 43. Zivilkammer Kalbitz im August 2020 keinen vorläufigen Rechtsschutz zum Erhalt der Parteimitgliedschaft gewährt. Damals erklärte die Kammer zur Begründung, sie habe nicht feststellen können, dass der Beschluss zur Beendigung der Mitgliedschaft von Kalbitz in der AfD evident rechtswidrig gewesen sei. Ebenso entschied das Kammergericht Anfang vergangenen Jahres in einem Berufungsverfahren gegen diese Entscheidung.

dpa/cp/LTO-Redaktion

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LG Berlin bestätigt: . In: Legal Tribune Online, 22.04.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48217 (abgerufen am: 14.06.2025 )

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