LG Wuppertal zu Muster-Widerrufsformular: Auch bei Werbeprospekten mit Bestellkarte erforderlich

11.08.2015

In einen Werbeprospekt mit Antwort-/Bestellkarte müssen eine Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular aufgenommen werden. Das hat das LG Wuppertal in einem von der Wettbewerbszentrale angestrengten Musterverfahren entschieden.

Die Beklagte hatte einen mehrseitigen Werbeprospekt mit Antwort- und Bestellkarte als Beileger zu Zeitschriften veröffentlicht. In der Bestellkarte wurde zwar auf das Bestehen eines Widerrufsrechts hingewiesen, das Muster-Widerrufsformular war jedoch nicht beigefügt. Des Weiteren fehlten Informationen über die Bedingungen, Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts sowie Namen, Anschrift und Telefonnummer desjenigen, dem gegenüber der Widerruf zu erklären ist. Die Beklagte vertrat die Auffassung, bei dem Werbeprospekt handele es sich um ein Fernkommunikationsmittel mit beschränktem Raum, weshalb die Ausnahme nach § 246a § 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) greifen würde, wonach der Unternehmer nur in beschränktem Umfang Pflichtinformationen zu erteilen habe.

Das Landgericht (LG) Wuppertal entschied nun, dass es nicht Sinn dieser Vorschrift sei, Printmedien zu privilegieren. Einer Prospektbeilage sei der begrenzte Raum nicht immanent und deshalb – notgedrungen – hinzunehmen. Die Forderung nach vollständigen Angaben zum Widerruf und einem entsprechenden Formular komme keineswegs einem faktischen Verbot des Mediums als Werbemittel gleich. Der begrenzte Raum basiere vielmehr auf einer freiwilligen Gestaltung des Werbenden. Würde man diesen freiwillig herbeigeführten Platzmangel mit Medien, bei denen der Platzmangel technisch bedingt ist, gleichsetzen, könnte der Unternehmer sich durch die Wahl der Größe der Printbeilage gesetzlichen Aufklärungspflichten entziehen. Daher müsse auch bei Werbeprospekten mit Bestellmöglichkeit in Printmedien grundsätzlich das Muster-Widerrufsformular verwendet werden (Urt. v. 21.07.2015, Az. 11 O 40/15).

mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Wuppertal zu Muster-Widerrufsformular: Auch bei Werbeprospekten mit Bestellkarte erforderlich . In: Legal Tribune Online, 11.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16568/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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