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Landgericht Verden eröffnet Verfahren: Pro­zess gegen Daniela Klette beginnt im März

04.02.2025

Mitarbeitende der Spurensicherung und des LKAs tragen Kisten aus dem Wohnhaus der früheren RAF-Terroristin Daniela Klette in Berlin-Kreuzberg.

Bei Durchsuchungen von Klettes Wohnung in Berlin-Kreuzberg fanden Ermittelnde u.a. eine Kalaschnikow und eine Panzerfaustgranate. Foto: picture alliance/dpa | Annette Riedl

Seit fast einem Jahr sitzt die mutmaßliche frühere RAF-Terroristin Daniela Klette in Untersuchungshaft. Ab dem 25. März steht sie wegen 13 Raubüberfällen und versuchten Mordes vor Gericht. 

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Die mutmaßliche frühere RAF-Terroristin Daniela Klette steht bald wegen 13 Raubüberfällen vor dem Landgericht (LG) Verden. Die Verhandlung beginnt am 25. März 2025 im Staatsschutzsaal des Oberlandesgerichts (OLG) Celle, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Aus Platzgründen weicht das LG dorthin aus. Die Suche nach einem geeigneten Ort hatte sich aufgrund der großen Anzahl an Nebenklägern, Zeugen und Sachverständigen als schwierig gestaltet. Der 66-jährigen wird versuchter Mord, unerlaubter Waffenbesitz sowie versuchter und vollendeter schwerer Raub vorgeworfen.

Schon seit vielen Jahren ermittelt die Staatsanwaltschaft Verden gegen Klette und ihre mutmaßlichen Komplizen Ernst-Volker Staub und Burkard Garweg. Ende Februar 2024 nahmen Einsatzkräfte Klette in Berlin-Kreuzberg fest, wo sie jahrelang unter falschem Namen gelebt hatte. Daraufhin wurde im November 2024 Anklage gegen sie erhoben. Nach den anderen beiden Verdächtigen wird weiter gefahndet.

Taten sollen keinen terroristischen Hintergrund haben

Das Trio gehörte der sogenannten dritten Generation der linksextremistischen Roten Armee Fraktion (RAF) an. 1998 erklärte sich die RAF, die mehr als 30 Menschen getötet hat, für aufgelöst. Die nun im März zu verhandelnden Taten haben keinen terroristischen Hintergrund, wie die Ermittelnden betonen.

Klette, Staub und Garweg sollen zwischen 1999 und 2016 Geldtransporter und Supermärkte in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein überfallen haben, um ihr Leben im Untergrund zu finanzieren. So sollen sie 2,7 Millionen Euro erbeutet haben. Laut Anklage bedrohten sie ihre Opfer mit Schusswaffen oder Elektroschockern. Klette war den Angaben nach meist die Fahrerin des Fluchtautos.

Versuchter Mord?

Umstritten ist die Anklage wegen versuchten Mordes im Zusammenhang mit einem Überfall in Stuhr südlich von Bremen. Das Trio soll im Juni 2015 mehrfach auf einen Geldtransporter geschossen haben. Zwei Schüsse sollen dabei in die Fahrerkabine eingedrungen sein, die Geldboten blieben aber unverletzt. Die Staatsanwaltschaft wertet die Schüsse als Mordversuch, das LG sieht keinen dringenden Tatverdacht wegen versuchten Mordes. Klettes Verteidigung betonte wiederholt, dass nicht gezielt auf den Fahrer des Geldtransporters geschossen worden sei.

Außerdem werfen die Ermittelnden Klette Verstöße gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz vor. In ihrer Berliner Wohnung wurden unter anderem eine Kalaschnikow und eine Panzerfaustgranate gefunden.

Die 66-Jährige sitzt seit ihrer Festnahme im Frauengefängnis in Vechta. Die Untersuchungshaft wurde bereits einmal verlängert. Im Oktober 2024 hatte der BGH ehemaligen RAF-Mitgliedern untersagt, Klette dort zu besuchen, da die Gefahr für Fluchtabsprachen zu groß sei.

Weitere Ermittlungen der Bundesanwaltschaft

Gegen Klette, Staub und Garweg bestehen auch Haftbefehle wegen des Verdachts der Beteiligung an Terroranschlägen. Die oberste Anklagebehörde Deutschlands, die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, wirft Klette versuchten Mord in zwei Fällen sowie Mittäterschaft bei Sprengstoffexplosionen bei drei Anschlägen der RAF in der Zeit von Februar 1990 bis März 1993 vor. Die Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung RAF an sich in inzwischen verjährt.

Für Ermittlungen zu den Terroranschlägen ist die Bundesanwaltschaft zuständig. Zu diesem Komplex wird eine weitere Anklage erwartet. Das Verfahren wird getrennt von dem Prozess vor dem LG Verden geführt werden.

dpa/mh/LTO-Redaktion

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Landgericht Verden eröffnet Verfahren: . In: Legal Tribune Online, 04.02.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56508 (abgerufen am: 11.12.2025 )

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