Im Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette ist der schwerste Vorwurf vom Tisch. Das LG Verden wertet einen Überfall nahe Bremen nicht als Mordversuch. Die Verteidigung spricht von einem "wichtigen Zwischenschritt".
Die 66-Jährige ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette könnte mit einer niedrigeren Strafe rechnen, falls sie verurteilt werden sollte. Denn anders als die Staatsanwaltschaft Verden bewertet das Landgericht (LG) Verden einen zur Anklage gebrachten bewaffneten Überfall in Stuhr nahe Bremen nicht als Mordversuch (§§ 211 Abs. 1, Abs. 2 Var. 3,8, 23 Abs 1 des Strafgesetzbuches (StGB)). Dass dieser Vorwurf zum strafrechtlichen Knackpunkt werden könnte, hat sich bereits vor dem Prozessauftakt abgezeichnet. LTO hatte über die Rücktritts-Problematik ausführlich berichtet (Az. 1 Ks 112/24).
Laut dem rechtlichen Hinweis des Gerichts könnte abweichend von der Anklageschrift auch eine Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen versuchten besonders schweren Raubes gemäß §§ 249 Abs. 1, 250 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3 b.), 22, 23 Abs. 1, 25 Abs. 2 StGB in Betracht kommen. Die Kammer wies laut Pressemitteilung weiter darauf hin, dass der Schütze zurückgetreten sein könnte.
Überfall auf einen Geldtransporter mit drei Schüssen
Der Überfall am 6. Juni 2015 in Stuhr bei Bremen dauerte nur etwa vier Minuten: Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft sollen die drei ehemaligen linksextremistischen RAF-Terroristen Daniela Klette, Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub einen Geldtransporter mit knapp einer Million Euro im Laderaum gestoppt haben.
Vermummte Täter sprangen nach Angaben der Staatsanwaltschaft aus einem weißen VW-Transporter, der rückwärts gegen die Wand eines Supermarkts gefahren war. Drei Schüsse fielen, einer in den Reifen, einer gegen die Scheibe und einer gegen die Beifahrertür des schwarzen Wagens mit der anvisierten Beute. Zwei Schüsse drangen laut Anklage in die Fahrerkabine ein, die Geldboten blieben körperlich unverletzt. Das Trio soll am Ende ohne Beute geflüchtet sein.
Was am Ende zum Abbruch der Tat führte - ob das Trio beispielsweise durch eine Sirene der Polizei gestört wurde oder aus anderen Gründen den Rückzug antrat - muss nach Angaben des Vorsitzenden Richters noch geklärt werden.
Verteidigung: "Wichtiger Zwischenschritt"
Klettes Verteidiger Lukas Theune bewertete gegenüber LTO den nun erfolgten rechtlichen Hinweis des LG erwartungsgemäß positiv: "Der heute erteilte rechtliche Hinweis ist schon mal ein wichtiger Zwischenschritt. Spätestens durch den Rücktritt ist der Vorwurf des Mordversuchs nun erstmal vom Tisch." Mit der Frage des bedingten Tötungsvorsatzes werde sich das Gericht noch intensiv zu beschäftigen haben, schätzt Theune.
Klette steht unter Verdacht, mit Garweg und Staub Geldtransporter und Supermärkte in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein überfallen zu haben. Dabei sollen sie mehr als 2,7 Millionen Euro für ihr Leben im Untergrund erbeutet haben.
Die Bundesanwaltschaft wirft Klette unabhängig von dem Verfahren am LG Verden versuchten Mord in zwei Fällen sowie Mittäterschaft bei Sprengstoffexplosionen bei drei Anschlägen der RAF in der Zeit von Februar 1990 bis März 1993 vor. Zu diesem Komplex wird eine weitere Anklage erwartet, die zu einem weiteren Gerichtsprozess führen kann. Die Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung RAF dagegen ist inzwischen verjährt.
Ermittler nahmen Klette im Februar 2024 in ihrer Wohnung in Berlin fest. Sie sitzt seitdem im Frauengefängnis in Vechta in Untersuchungshaft. Ihre mutmaßlichen Komplizen sind weiter auf der Flucht.
Das LG Verden Gericht hat den Prozess nun für einen Monat unterbrochen. Anfang August soll das Verfahren fortgesetzt werden. Weitere Verhandlungstermine sind bis Ende des Jahres festgelegt. Beobachter gehen davon aus, dass sich das Verfahren noch deutlich länger ziehen wird.
hs/dpa/LTO-Redaktion
Rechtlicher Hinweis des LG Verden: . In: Legal Tribune Online, 09.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57628 (abgerufen am: 15.01.2026 )
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