Das LG Verden hat die mutmaßliche frühere RAF-Terroristin Daniela Klette zu 13 Jahren Haft verurteilt. Sie soll zusammen mit zwei Komplizen Raubüberfälle begangen haben, um ihr Leben im Untergrund zu finanzieren.
Die mutmaßliche frühere RAF-Terroristin Daniela Klette ist vor dem Landgericht (LG) Verden zu 13 Jahren Haft verurteilt worden - wegen schweren Raubes, Verstößen gegen Waffengesetze und anderer Straftaten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte mit ihren mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub Geldtransporter und Supermärkte in mehreren Städten in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen überfallen hat. Das Gericht verurteilte die Deutsche wegen schweren Raubes, versuchten schweren Raubes, Verstößen gegen Waffengesetze, erpresserischen Menschenraubes und schwerer räuberischer Erpressung.
Als der Vorsitzende Richter die Strafe verkündete, protestierten Unterstützer der Angeklagten mit lauten Buh-Rufen gegen das Urteil. Sie riefen “Freiheit für Daniela”. Justizbeamte im Saal begleiteten einzelne Demonstrantinnen und Demonstranten aus dem Saal.
Klettes mutmaßliche Komplizen werden weiterhin gesucht
Klette stand seit März 2025 in Niedersachsen vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft warf ihr vor, gemeinsam mit Garweg und Staub zwischen 1999 und 2016 Raubüberfälle in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein verübt zu haben. Dabei waren die Täter maskiert und teils schwer bewaffnet.
Während des Prozesses wurde entschieden, dass fünf Taten nicht weiter verfolgt werden. Damit ging es vor Gericht letztlich um acht Überfälle in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, bei denen insgesamt mehr als zwei Millionen Euro erbeutet wurden.
Klette gehörte der sogenannten dritten Generation der linksterroristischen Rote Armee Fraktion (RAF) an. Jahrelang versuchten Zielfahnder, sie und ihre beiden mutmaßlichen Komplizen aufzuspüren. Dann nahmen Einsatzkräfte Klette Ende 2024 in einer Berliner Wohnung fest. Sie sitzt seitdem in Untersuchungshaft. In der Wohnung fanden Ermittler Waffen, Munition, eine Panzerfaust-Attrappe, gefälschte Ausweise, Perücken, Gold und 240.000 Euro Bargeld. Nach Klettes mutmaßlichen Komplizen wird weiter gesucht.
Staatsanwaltschaft hatte 15 Jahre gefordert
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine 15-jährige Haftstrafe für die 67-Jährige gefordert - wegen versuchten Mordes, schweren Raubes und Verstößen gegen Waffengesetzen. Demnach überfielen die drei früheren RAF-Mitglieder die Geldtransporter und Supermärkte, um ihr Leben im Untergrund zu finanzieren.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Überfall auf einen Geldtransporter am 6. Juni 2015 in Stuhr nahe Bremen zunächst als versuchten Mord gewertet. Es hatte sich aber bereits abgezeichnet, dass das Gericht dies anders sehen würde.
In Stuhr versuchten drei Maskierte an die Ladung eines Geldtransporters zu gelangen - im Fahrzeug war rund eine Million Euro. Mehrere Schüsse fielen, der Fahrer des Wagens hatte Todesangst. Den Vermummten gelang es aber nicht, die Türen des Transporters zu öffnen. Sie flohen ohne Beute.
Der Vorsitzende Richter hatte während des Prozesses mitgeteilt, dass die Kammer den Überfall als versuchten schweren Raub sehen würde. Klettes Anwalt Dr. Lukas Theune sah darin einen Teilerfolg.
Klette jetzt auch wegen RAF-Taten angeklagt
Klettes Anwälte hatten im Übrigen argumentiert, es gebe keine Beweise dafür, dass Klette an den Raubüberfällen beteiligt war. Erwiesen sei lediglich der Verstoß gegen das Waffengesetz, führten die Juristen mit Blick auf die Funde in Klettes Wohnung aus. Für diese Straftat käme eine Bewährungsstrafe infrage, sagte Anwalt Lukas Theune. Er forderte in seinem Plädoyer, den Haftbefehl aufzuheben.
Klette droht ein weiteres Gerichtsverfahren. Dabei geht es um Straftaten, die sie in ihrer RAF-Zeit begangen haben soll. Ihre Mitgliedschaft in der linksterroristischen Vereinigung selbst ist mittlerweile verjährt. Die Bundesanwaltschaft legt der Deutschen aber unter anderem die Mittäterschaft bei drei RAF-Anschlägen zwischen 1990 und 1993 zur Last und hat im März dieses Jahres Anklage erhoben.
Klettes Anwalt kritisiert das Verfahren als “politisch motiviert”. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main muss nun entscheiden, ob und wann es zum Prozess kommt.
dpa/aka/LTO-Redaktion
LG Verden: . In: Legal Tribune Online, 27.05.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60055 (abgerufen am: 21.07.2026 )
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