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LG Trier entscheidet Klage gegen Astrazeneca: Kein Sch­mer­zens­geld nach Corona-Imp­fung

22.01.2026

Zwei Hände in blauen Handschuhen füllen eine Spritze mit einem Impfstoff

Die Klägerin ist inzwischen durchgänig auf Betreuung angewiesen. Foto: Adobe Stock / Looker_Studio

Nach einer Corona-Impfung erleidet eine Frau einen schweren Hirnschaden. Das LG Trier urteilt: Schmerzensgeld steht ihr trotzdem nicht zu.

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Eine Frau ist mit ihrer Klage wegen Corona-Impfschäden vor dem Landgericht (LG) Trier gescheitert. Die Klägerin aus Trier habe aus rechtlichen Gründen keinen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen den Impfstoffhersteller Astrazeneca, sagte die Vorsitzende Richterin Judith Selbach bei der Urteilsverkündung (Urt. v. 22.01.2026, Az. 4 O 363/24).

Die Kammer gehe davon aus, dass der Impfstoff grundsätzlich ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis gehabt habe. Das hätten Experten zuvor bereits abgebildet. Daher werde von einem weiteren Gutachten abgesehen, sagte die Richterin. Auch der Anspruch der Klägerin auf eine Auskunftspflicht des Herstellers zu bekannten Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffes werde zurückgewiesen. Astrazeneca habe die Triererin im Verfahren vollumfänglich informiert.

Die Klägerin hatte nach der Corona-Impfung Anfang März 2021 eine Sinusvenenthrombose, eine gefährliche Verstopfung der Venen, erlitten, an der sie fast gestorben wäre. Bis heute ist die 51-Jährige auf Betreuung rund um die Uhr angewiesen. Die Berufsgenossenschaft und das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung haben den Impfschaden der früheren Erzieherin in einem Kindergarten anerkannt. Die Frau führt die Schäden auf den Impfstoff zurück und meint, dieser habe kein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis gehabt.

Frühe Impfung der Klägerin

Die Klägerin sei sehr früh geimpft worden, sagte die Richterin. Damals seien nur wenige Fälle von Sinusvenenthrombosen bekannt gewesen. In Deutschland waren am 19. März 2021 Impfungen mit dem Vakzin von Astrazeneca vorübergehend ausgesetzt worden. Dann empfahl die Ständige Impfkommission den Stoff nur noch für Menschen über 60 Jahre.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es ist Berufung vor dem Oberlandesgericht Koblenz möglich. “Wir prüfen momentan, ob wir das tun werden”, sagte der Sohn der Klägerin. “Wir sind alle sehr überrascht und auch schockiert, dass die Klage abgewiesen wurde.” 

Aus seiner Sicht hätte die Kammer zum jetzigen Zeitpunkt gar kein Urteil treffen können, sagte er. Derzeit werde vor dem Bundesgerichtshof ein ähnlich gelagerter Fall einer Frau mit Corona-Impfschaden auf Hersteller-Haftung geprüft. Hier soll eine Entscheidung im März fallen.

Das Urteil reiht sich ein in die bisherige Rechtsprechung zu Corona-Impfschäden, die dazu neigt, Schmerzensgeldanträge von Betroffenen abzuweisen. Zuletzt scheiterte eine Klägerin mit einer Klage gegen den Hersteller Biontech vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz. 

dpa/ep/LTO-Redaktion

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LG Trier entscheidet Klage gegen Astrazeneca: . In: Legal Tribune Online, 22.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59128 (abgerufen am: 12.07.2026 )

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