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LG verurteilt Trierer Amokfahrer: Psy­ch­ia­trie und lebens­lange Frei­heits­strafe

16.08.2022

Der Angeklagte steht zwischen Justizbeamten hinter Sicherheitsglas im Landgericht Trier.

Das LG Trier sah es als erwiesen an, dass der 52-Jährige am 1. Dezember 2020 mit seinem Geländewagen durch die Fußgängerzone raste, um möglichst viele Menschen zu töten. Foto: picture alliance/dpa | Harald Titte

Die Amokfahrt in Trier hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Ein Mann raste mit einem Geländewagen durch die Fußgängerzone, tötete und verletzte gezielt Passanten. Jetzt hat das Landgericht ihn verurteilt.

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Im Prozess um die Amokfahrt in Trier mit fünf Toten ist der Angeklagte wegen mehrfachen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht (LG) Trier befand am Dienstag zudem die besondere Schwere der Schuld und ordnete die Unterbringung des Mannes in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus an (Urt. v. 16.08.2022, Az. 1 Ks 8032 Js 35057/20).

Die Große Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der 52-Jährige am 1. Dezember 2020 mit seinem Geländewagen durch die Fußgängerzone raste, um möglichst viele Menschen innerhalb kürzester Zeit zu töten oder zu verletzen. Deswegen sprach es auch die besondere Schwere der Schuld aus.

Bei der Tat starben fünf Menschen: ein neun Wochen altes Baby, dessen Vater (45) und drei Frauen im Alter von 73, 52 und 25 Jahren. Zudem gab es zahlreiche Verletzte und rund 300 traumatisierte Augenzeugen. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Deutschen fünffachen Mord und versuchten Mord in 18 weiteren Fällen sowie gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Die Schwurgerichtskammer unter dem Vorsitz von Petra Schmitz folgte in dem Urteil den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die Urteilsbegründung dauerte am Dienstag zunächst noch an. Auch ein Großteil der Opferanwälte hatte sich für lebenslange Haft und die Unterbringung des Mannes in der Psychiatrie ausgesprochen. Die Verteidigung plädierte für die Einweisung in eine Klinik.

Amokfahrer ist vermindert schuldfähig…

Nach dem Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen leidet der 52-Jährige an einer paranoiden Schizophrenie mit bizarren Wahnvorstellungen. Er ist demnach vermindert schuldfähig und gilt als gemeingefährlich. Der Angeklagte sehe sich als Opfer "eines großangelegten Komplotts des Staates" gegen ihn und fühle sich verfolgt, abgehört und beobachtet, hatte der Experte berichtet. An den Tatzeitraum will der Amokfahrer keine Erinnerung haben.

Der gelernte Elektroinstallateur hat den ganzen Prozess über zu den Vorwürfen geschwiegen. Laut Anklage war er zur Tatzeit alleinstehend, arbeitslos, ohne festen Wohnsitz und durch seine persönlichen Lebensumstände frustriert.

Die Hinterbliebenen und Betroffenen seien erleichtert, dass der Prozess nach einem Jahr Dauer zu Ende gehe, sagte Bernd Steinmetz für die Stiftung Katastrophen-Nachsorge der dpa. "Es war schon eine Belastung jetzt über die lange Zeit." Der Prozess sei "ein Meilenstein für die Verarbeitung" gewesen.

… und kommt in ein psychiatrisches Krankenhaus

In den gut 40 Verhandlungstagen seit dem 19. August 2021 sind Dutzende Zeugen gehört worden, die von traumatischen Erlebnissen erzählten. Viele hatten geschildert, wie der Mann gezielt auf seine Opfer zufuhr, Menschen traf, verletzte und tötete. Zudem berichteten sie, wie schwer das Erlebte sie bis heute belaste: Die Bilder kämen immer wieder zurück, sie erinnerten sich an die Schreie von damals.

Wenn das Urteil rechtskräftig wird, wird laut Staatsanwaltschaft gem. § 63 Strafgesetzbuch (StGB) zunächst die Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus vollstreckt. Sie gilt unbefristet. Sollte ein Sachverständiger irgendwann zu dem Ergebnis kommen, dass der Mann geheilt sei, schließe sich dann der normale Strafvollzug an (§ 67 StGB)*.

Der Amokfahrer dürfte somit "wohl eher nicht mehr aus dem Vollzug kommen", teilte Oberstaatsanwalt Samel mit. Bei einer Verurteilung zu lebenslanger Haft werde nach 15 Jahren erstmals durch die Strafvollstreckungskammer geprüft, ob eine Außervollzugsetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe überhaupt vertretbar sei.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

*Korrigiert am 17.08.2022, 09:45 (Red.).

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LG verurteilt Trierer Amokfahrer: . In: Legal Tribune Online, 16.08.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49334 (abgerufen am: 25.01.2026 )

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