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LG Traunstein fordert Stellungnahme: Ex-Papst von Miss­brauch­sopfer ver­klagt

27.09.2022

Papst Benedikt XVI

Die Zivilklage ist bereits im Sommer eingereicht worden - nun muss Benedikt seine Stellungnahme abgeben. Foto: picture alliance / SvenSimon | Malte Ossowski/SVEN SIMON

Unter anderem gegen den ehemaligen Papst Benedikt XVI. ist Klage von einem Missbrauchsopfer der katholischen Kirche eingereicht worden. Das LG hat Benedikt nun zur Stellungnahme aufgefordert.

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Nach der Klage eines von einem katholischen Priester missbrauchten Mannes hat das Landgericht (LG) Traunstein eine Stellungnahme von dem emeritierten Papst Benedikt XVI. angefordert. "Die Beklagten haben die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen ihre Verteidigungsbereitschaft anzuzeigen, anschließend haben sie vier Wochen beziehungsweise einen Monat Zeit zur Klageerwiderung", sagte Gerichtssprecherin Andrea Titz. Zuvor hatten der Bayerische Rundfunk, das Recherchezentrum Correctiv und die Zeit darüber berichtet.

Die Zivilklage des Mannes, eine Feststellungsklage, war im Sommer eingereicht worden. Sie richtet sich nicht nur gegen Benedikt, den früheren Kardinal Joseph Ratzinger, sondern auch gegen dessen Nachfolger im Amt des Erzbischofs von München und Freising, Kardinal Friedrich Wetter. Auch dem Erzbistum wurde die Klage Anfang der Woche zugestellt, wie Sprecher Christoph Kappes bestätigte. Er sagte, "dass wir uns zu einem laufenden Gerichtsverfahren nicht äußern".

Bei der Feststellungsklage geht es zwar nicht um eine strafrechtliche Verfolgung, möglicherweise könnte aber die Schuld der Kirche an Missbrauchsfällen festgestellt werden. Dass das Gericht nun ein schriftliches Vorverfahren eingeleitet hat, bedeute "keinerlei inhaltliche Bewertung der Erfolgsaussichten der Klage durch das Gericht", betonte Justizsprecherin Titz. "Ob also der geltend gemachte Feststellungsanspruch trotz Verjährung etwaiger Schadensersatz- beziehungsweise Schmerzensgeldforderungen besteht, ist erst Gegenstand des weiteren Verfahrens."

dpa/pdi/LTO-Redaktion

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LG Traunstein fordert Stellungnahme: . In: Legal Tribune Online, 27.09.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49745 (abgerufen am: 20.05.2026 )

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