Mehr als vier Jahre nach dem Amoklauf von Winnenden steht an diesem Mittwoch der erste Schadenersatzprozess an. Wie das LG Stuttgart am Dienstag mitteilte, klagen eine Witwe und zwei ihrer Kinder eines der tödlich verletzten Opfer gegen den Vater des Amokläufers. Bei dem Toten handelt es sich um einen Kunden eines Autohauses in Wendlingen.
Die Hinterbliebenen machen einen Unterhaltsschaden und den Ersatz von Beerdigungskosten geltend. "Es geht um einen Streitwert von 80.000 Euro", sagte ein Sprecher des Landgerichts (LG) Stuttgart. Insgesamt sind bisher sechs Klagen Geschädigter und Hinterbliebener von Opfern des Amoklaufs gegen den Vater anhängig. Es geht um mehrere Hunderttausend Euro. Weitere Verfahren werden voraussichtlich im Herbst verhandelt.
Der Vater selbst hatte bereits im Januar die Klinik verklagt, die seinen Sohn behandelt hatte. Er will Regress nehmen, sollte er zu Schadensersatzzahlungen verurteilt werden. Die Klinik hätte die Gefahr, die von seinem Sohn ausging, erkennen können.
Der Vater des Amokläufers hatte die Pistole unverschlossen im Kleiderschrank aufbewahrt, mit der sein Sohn Tim K. am 11. März 2009 in Winnenden und Wendlingen 15 Menschen und sich selbst erschoss. Nach dem Blutbad an seiner früheren Schule in Winnenden war der 17 Jahre alte Amokläufer per Auto und einer Geisel ins 40 Kilometer entfernte Wendlingen geflüchtet. Dort stürmte er in ein Autohaus, um sich einen Wagen zu besorgen, eröffnete sofort das Feuer und erschoss den 46-jährigen Kunden und einen 36-jährigen Mitarbeiter, die gerade in einem Verkaufsgespräch waren.
Der 17-Jährige hatte sich darüber hinaus an dem Autohaus mit der Polizei einen Schusswechsel geliefert und dabei zwei Beamte in Zivil schwer verletzt. Später erschoss sich der Jugendliche auf dem Parkplatz.
Die strafrechtliche Aufarbeitung des Amoklaufs ist hingegen abgeschlossen. Nachdem ein erstes Urteil des LG Stuttgart vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben worden war, verurteilte eine andere Kammer den Vater des Amokläufers am 1. Februar wegen fahrlässiger Tötung zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung. Die dagegen zunächst eingelegte Revision nahm er später zurück.
dpa/asc/LTO-Redaktion
Amoklauf von Winnenden: . In: Legal Tribune Online, 31.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9245 (abgerufen am: 03.11.2024 )
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