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Wegen geringer Schuld der Polizeiführer: LG Stuttgart stellt Wasserwerfer-Prozess ein

26.11.2014

Gut vier Jahre nach dem "Schwarzen Donnerstag" ist der Prozess gegen zwei Polizisten wegen des harten Wasserwerfereinsatzes gegen Stuttgart-21-Demonstranten eingestellt worden. Die Gegner des Bahnprojekts sprechen von einem "Justizskandal", die juristische Aufarbeitung der Ereignisse ist noch nicht abgeschlossen.

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Das Landgericht (LG) Stuttgart hat den Prozess um den blutigen Wasserwerfer-Einsatz gegen Stuttgart-21-Demonstranten im Herbst 2010 vorläufig eingestellt. Die Strafkammer hatte diesen Schlussstrich vorgeschlagen, da in dem seit Juni laufenden Verfahren nur eine geringe Schuld der beiden angeklagten Polizeiführer zu erkennen gewesen sei.

Der Prozess war erst kürzlich bis in den März hinein terminiert worden. Gegner des Bahnprojekts Stuttgart 21 hatten deshalb schon vorab von einem "Justizskandal" gesprochen. Bevor die Vorsitzende Richterin ihre Entscheidung am Mittwoch erläutern konnte, musste der Saal wegen lauter Zwischenrufe geräumt werden.

Die Einstellung des Verfahrens erfolgte einvernehmlich nach § 153a der Strafprozessordnung. Die beiden Polizeiführer müssen im Gegenzug je 3.000 Euro zahlen. Ihnen war fahrlässige Körperverletzung im Amt vorgeworfen worden. Sie sollen nicht eingeschritten sein, als bei dem Einsatz im Stuttgarter Schlossgarten am 30. September 2010 mehrere Menschen von harten Strahlen aus zwei Wasserwerfern zum Teil schwer verletzt wurden. Ein Rentner wurde mehrfach am Kopf getroffen und erblindete. Er trat beim Prozess als Nebenkläger auf.

Weitere Verfahren wegen möglicher Falschaussagen

Mit der Einstellung des Verfahrens gegen die Polizeiführer ist die juristische Aufarbeitung der Ereignisse am "Schwarzen Donnerstag" aber noch nicht abgeschlossen. Laut Staatsanwaltschaft sollen die Ermittlungen gegen Ex-Polizeichef Stumpf Anfang nächsten Jahres abgeschlossen werden. Noch bis Ende dieses Jahres sollten die Ermittlungen gegen Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) wegen uneidlicher Falschaussage im Landtag abgeschlossen sein, hieß es.

Mappus soll den Untersuchungsausschuss zum Polizeieinsatz angelogen haben. Er hatte behauptet, nie Einfluss auf polizeiliche Einsatzfragen genommen zu haben. Unterlagen des Innenministeriums belegen angeblich das Gegenteil. Die Staatsanwaltschaft ermittelt auch gegen den früheren Landespolizeipräsidenten Wolf-Dietrich Hammann und den ehemaligen Ministerialdirektor Bernhard Bauer - ebenfalls wegen des Verdachts der Falschaussage.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

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Wegen geringer Schuld der Polizeiführer: . In: Legal Tribune Online, 26.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13933 (abgerufen am: 13.01.2026 )

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