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Stuttgarter Raserfall wohl zum BGH: Auch Ver­tei­di­gung will Revi­sion ein­legen

22.11.2019

Raser in der Innenstadt (Symbolbild)

Lukas Gojda - stock.adobe.com

Der Fall des Stuttgarter Rasers könnte bald den BGH beschäftigen. Der ursprünglich wegen Mordes angeklagte Mann wurde vergangene Woche zu einer Jugendstrafe verurteilt, dagegen legt er Revision ein.

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Nach den Eltern eines der beiden Opfer will auch die Verteidigung des Stuttgarter Rasers gegen das Urteil im Prozess um einen tödlichen Unfall vorgehen. "Wir legen Revision gegen das Urteil des Landgerichts ein", sagte der Anwalt des 21-Jährigen, Markus Bessler, am Freitag auf Anfrage. Zuvor hatten dies schon die Eltern der getöteten 22-Jährigen als Nebenkläger angekündigt. Dagegen
will die Staatsanwaltschaft das Urteil nach Angaben vom Freitag akzeptieren. Nun wird sich voraussichtlich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit dem Fall beschäftigen.

Das Stuttgarter Landgericht hatte den 21 Jahre alten Angeklagten am Freitag der vergangenen Woche zu fünf Jahren Jugendstrafe verurteilt. Zudem soll ihm sein Führerschein für vier Jahre ab Haftende abgenommen werden. Die Richter sprachen den jungen Mann wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens und vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung schuldig. Angeklagt war er ursprünglich wegen Mordes. Im Prozess hatte Verteidiger Bessler wegen fahrlässiger Tötung eine Jugendstrafe von höchstens zwei Jahren für seinen Mandanten gefordert.

Der 21-jährige Deutsche hatte im März bei hoher Geschwindigkeit die Kontrolle über einen gemieteten Sportwagen verloren. Das Fahrzeug war gegen einen stehenden Kleinwagen geprallt, in dessen Trümmern eine 22 Jahre alte Frau und ihr 25-jähriger Freund aus Nordrhein-Westfalen ums Leben kamen. Vor dem Zusammenstoß hatte der PS-starke Wagen des jungen Mannes den Angaben eines Gutachters zufolge bis zu 165 Stundenkilometer auf dem Tacho.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Stuttgarter Raserfall wohl zum BGH: . In: Legal Tribune Online, 22.11.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38845 (abgerufen am: 24.01.2026 )

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