Im Verfahren gegen "Querdenken"-Gründer Michael Ballweg haben Verteidigung und Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Neben dem Freispruch vom Betrugsvorwurf war er wegen Steuerhinterziehung verwarnt worden.
Im Betrugsverfahren gegen "Querdenken"-Initiator Michael Ballweg haben gegen das am 31. Juli ergangene Urteil (Urt. v. 31.07.2025, Az. 10 KLs 3 Js 15816/22) sowohl seine drei Verteidiger als auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Das teilte das Landgericht (LG) Stuttgart mit. Das Urteil werde somit bis zur Entscheidung über die Revision oder bis zur – jederzeit möglichen – Rücknahme der Revisionen nicht rechtskräftig.
Die Kammer teilte mit, die schriftlichen Urteilsgründe innerhalb von 15 Wochen ab der Urteilsverkündung (gem. § 275 I 2 Strafprozessordnung (StPO)) abzusetzen. Nach der Zustellung des schriftlichen Urteils durch das Gericht haben die Revisionsführer einen Monat Gelegenheit, diese zu begründen (§ 345 Abs. 1 S.3 StPO).
Ballweg stand viele Monate lang wegen versuchten Betrugs und Steuerhinterziehung vor Gericht. Das LG hatte ihn vor einer Woche vom Vorwurf des Betrugs (§ 263 Strafgesetzbuch (StGB)) freigesprochen, hält ihn aber zugleich wegen Steuerhinterziehung (§ 370 Abgabenordnung (AO)) für schuldig und verwarnte ihn deshalb.
Der "Querdenken"-Initiator saß wegen der Ermittlungen ab Juni 2022 mehrere Monate in Untersuchungshaft, die Behörden gingen von Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr.2 StPO) aus. Unterstützer demonstrierten regelmäßig vor dem Gefängnis. Im April 2023 wurde Ballweg entlassen.
Die "Querdenken"-Bewegung entstand 2020 in Stuttgart aus Protest gegen die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Sie verbreitete sich im ganzen Bundesgebiet. Impfgegner nahmen an den Demonstrationen ebenso teil wie Esoteriker, Verschwörungsideologen und Rechtsextreme.
dpa/pk/LTO-Redaktion
Nach Urteil gegen "Querdenken"-Initiator: . In: Legal Tribune Online, 08.08.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57863 (abgerufen am: 16.02.2026 )
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