Der Prozess zwischen dem Kameramann Jost Vacano und acht ARD-Anstalten um eine nachträgliche Vergütung für den Erfolgsfilm "Das Boot" ist am Dienstag vertagt worden. Das LG Stuttgart will seine Entscheidung nun am 13. Oktober verkünden. Grund für die Verschiebung seien Schriftsätze, die noch kurzfristig eingegangen seien und vor der Verhandlung nicht mehr überprüft werden konnten.
Rund 30 Jahre nach dem Dreh des erfolgreichen Kinofilms fordert Vacano einen "Nachschlag" in Höhe von 440.000 Euro. Sein Argument: Die damalige Bezahlung von rund 180.000 Mark (etwa 92 000 Euro) stehe im krassen Missverhältnis zu dem, was mit dem U-Boot-Film von Regisseur Wolfgang Petersen eingenommen worden sei. Die ARD-Anstalten, darunter der Südwestrundfunk (SWR), haben den Film als Zweitverwerter in Wiederholung ausgestrahlt.
Vacano fordert eine Vergütung nach dem neuen § 32a Urheberrechtsgesetz: Danach kann ein Urheber - beispielsweise ein Autor, Übersetzer oder auch Kameramann - im Nachhinein eine zusätzliche Vergütung verlangen, wenn ein Werk unerwartet großen Erfolg hat und deshalb die ursprünglich vereinbarte Vergütung "in einem auffälligen Missverhältnis" zu den Erträgen steht.
"Das Boot" war sowohl im Kino als auch als Mehrteiler im Fernsehen sehr erfolgreich. Der Film wird bis heute immer wieder gezeigt und ist auch auf DVD erhältlich. Vacano, der auch an Erfolgsfilmen wie "Die unendliche Geschichte" und "Total Recall" mitgewirkt hat, macht unter anderem geltend, dass er für die Unterwasseraufnahmen des U-Boot-Films neue Kameratechniken entwickelt habe.
dpa/ssc/LTO-Redaktion
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LG Stuttgart: . In: Legal Tribune Online, 13.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4278 (abgerufen am: 12.09.2024 )
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