Rund 4.000 Autos waren an Bord der "Felicity Ace", als diese in Brand geriet und sank. Mögliche Ursache: die Batterie in einem Porsche-Modell. Da das nicht zu beweisen war, gibt es die geforderten 30 Millionen Euro von Porsche nicht.
Die Besatzung wurde gerettet, aber 4.000 Autos verschiedener Hersteller verbrannten an Bord des Autotransportschiffes "Felicity Ace", bevor das Schiff auf den Meeresboden sank. Doch ob eine Batterie eines Porsche Taycan Ursache des Brandes war, konnten die Klägerinnen nicht beweisen. Das Landgericht (LG) Stuttgart wies die auf rund 30 Millionen Euro gerichtete Schadensersatzklage aus Produzentenhaftung daher ab (Urt. v. 21.05.2026, Az. 26 O 30/23).
Geklagt hatte eine japanische Reederei als Eigentümerin des Schiffes und fünf Seekaskoversicherungen gegen Porsche. Der Autohersteller mit Sitz in Stuttgart hatte – mit diversen anderen Herstellern – Anfang Februar 2022 im Hafen von Emden diverse Fahrzeuge auf das Autotransportschiff MS "Felicity Ace" laden lassen. Unter den insgesamt fast 4.000 Fahrzeugen, größtenteils Neuwagen von VW-Marken wie Audi, Bentley, Lamborghini, Seat und eben Porsche, waren auch mehr als 100 Elektroautos vom Typ Taycan.
Am 10. Februar 2022 verließ das Schiff den Hafen in Richtung der Vereinigten Staaten von Amerika. Sechs Tage später geriet das Schiff in Brand, die Besatzung wurde gerettet. Doch das Schiff glühte aus und sank am 1. März 2022 südlich der Azoren bis auf eine Wassertiefe von 3.000 Metern.
Für die Klägerinnen war eine sich selbst entzündende Lithium-Ionen-Batterie in einem Porsche Taycan ursächlich für den Brand. Sie verlangten daher von Porsche als Produzenten den Ersatz der Schäden, die mit dem Brand und Untergang des Schiffes einhergegangen sind.
Weiteres Verfahren vor dem LG Braunschweig
Die 26. Zivilkammer wies die Schadensersatzklage ab. Die Kammer war nach Durchführung der Beweisaufnahme nicht davon überzeugt, dass ein Porsche Taycan Ursache des Brandes am 16. Februar 2022 auf dem Autotransportschiff gewesen ist. Die Beweislast dafür lag bei den Klägerinnen.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Ein ähnliches Verfahren läuft aktuell auch vor dem LG Braunschweig. Eine Entscheidung ist einem Gerichtssprecher zufolge bislang nicht absehbar. Das dortige Verfahren richtet sich ebenfalls gegen Porsche – und gegen die Konzernlogistik von Volkswagen. Die Kläger fordern Schadenersatz im dreistelligen Millionenbereich. Beide Klagen wurden im Frühjahr 2023 eingereicht.
tap/LTO-Redaktion mit Material von dpa
Untergang von rund 4.000 Fahrzeugen: . In: Legal Tribune Online, 27.05.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60066 (abgerufen am: 17.06.2026 )
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