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Gegen Zahlung von 60.000 Euro: Ver­fahren gegen Christa Sch­le­cker vor­läufig ein­ge­s­tellt

29.05.2017

Geldscheine

© eyetronic - stock.adobe.com

Das Verfahren gegen die Frau des früheren Drogeriemarktchefs Anton Schlecker ist vorläufig eingestellt worden. Die wegen Beihilfe zum Bankrott Mitangeklagte wird 60.000 Euro an gemeinnützige Organisationen zahlen.

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Christa Schlecker darf die Anklagebank bald endgültig verlassen: Gegen die Zahlung von 60.000 Euro an gemeinnützige Organisationen hat das Landgericht (LG) Stuttgart das Strafverfahren gegen die Frau von Anton Schlecker vorläufig eingestellt. Die 69-Jährige war wegen Beihilfe zum Bankrott mitangeklagt.

Sie muss den Geldbetrag an vier verschiedene Auflagenempfänger zahlen. Die Auflage sei geeignet, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und führe daher zur vorläufigen Einstellung des Verfahrens, so das LG. Die Möglichkeit eines so schnellen Prozessendes für Christa Schlecker hatte der Richter bereits früh in Aussicht gestellt.

Sobald sie gezahlt hat, wird das Strafverfahren endgültig eingestellt.

Straftat hatte "eher geringes Gewicht"

Die Geldauflage entspricht der Summe, die sie im Juni 2012 von zwei Firmen aus dem Schlecker-Konzern für einen neuen Beratervertrag bekam, obwohl das Mutterunternehmen längst pleite war und die beiden besagten Unternehmen nur wenige Tage später Insolvenz anmeldeten.

Die Staatsanwaltschaft stimmte der Einstellung des Verfahrens gegen Schlecker zu und begründete das unter anderem damit, dass der Vorwurf gegen die 69-Jährige im Verhältnis zu den anderen vermuteten Straftaten "eher ein geringes Gewicht" habe. Vergangene Woche wurde bereits das Verfahren gegen zwei mitangeklagte Wirtschaftsprüfer eingestellt.

Das Verfahren gegen Anton Schlecker und seine Kinder Meike und Lars geht unterdessen weiter (Az.: 11 KLs 152 Js 53670/12). Der Firmengründer soll ab 2009 etwa 25 Millionen Euro an seine Kinder verschoben und somit dem Zugriff der Gläubiger entzogen haben. Als eingetragener Kaufmann haftet er mit seinem Privatvermögen für den Schlecker-Konzern.

dpa/nas/LTO-Redaktion

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Gegen Zahlung von 60.000 Euro: . In: Legal Tribune Online, 29.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23048 (abgerufen am: 07.02.2026 )

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