Druckversion
Sonntag, 9.08.2026, 09:37 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/lg-stuttgart-11-O-238-15-blockr-werbung-zulaessig-uwg
Fenster schließen
Artikel drucken
17611

Weiterer Rechtsstreit um die Zulässigkeit von Adblockern: Erfolg für "Blockr" zeichnet sich ab

20.11.2015

AdBlock (Symbolbild)

© Kagenmi - Fotolia.com

Nachdem bereits etliche Medienhäuser mit Klagen gegen die Software "Adblock Plus" gescheitert sind, hat es die WeltN24 GmbH nun mit einer einstweiligen Verfügung gegen das Programm "blockr" versucht - doch die Chancen stehen schlecht.

Anzeige

Im Streit um die Zulässigkeit von AdBlockern müssen die Medienkonzerne mit einer weiteren Niederlage rechnen. In einem Verfahren vor dem Landgericht (LG) Stuttgart teilte die Kammer im mündlichen Verfahren am Donnerstag mit, dass nach ihrer derzeitigen Auffassung kein Unterlassungsanspruch wegen einer unlauteren gezielten Behinderung nach § 4 Nr. 10 UWG gegen die Entwickler des Werbeblockers "Blockr" gegeben sei (Az. 11 O 238/15). Dies teilt die Kanzlei des Werbeblocker-Anbieters Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum mit. Der Termin der Urteilsverkündung wurde auf den 10. Dezember 2015 gelegt.

Eine Tochtergesellschaft der Axel Springer SE, die WELTN24 GmbH, hatte beim LG Stuttgart gegen die Betreiber von "Blockr" einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt. Danach, so die Beklagtenvertreter, sollte ihrer Mandantin untersagt werden, ein Softwareprogramm anzubieten, zu bewerben, zu pflegen, oder zu vertreiben oder anbieten, bewerben, pflegen oder vertreiben zu lassen, das Werbeinhalte auf den Seiten von Welt Online einschließlich deren mobiler Ausgabe unterdrückt.

Der Vertreter der Antragsgegner, Dr. Niklas Haberkamm gab sich nach der Verhandlung zufrieden: "Wir freuen uns, dass das Gericht unserer Argumentation gefolgt ist, nach welcher der Werbeblocker unserer Mandantin wettbewerbsrechtlich zulässig ist." Das Gericht habe insbesondere auch berücksichtigt, dass es die freie Entscheidung der Nutzer sei, ob sie einen Werbeblocker nutzen wollen, und dass Seitenbetreiber und Publisher verschiedene adäquate Reaktionsmöglichkeiten auf den Einsatz von Adblockern hätten, beispielsweise den Einsatz einer eigenen Werbeblockersperre.

AdBlocker verschiedener Anbieter haben die Gerichte in der Vergangenheit bereits öfter beschäftigt. Das LG Hamburg wies eine Klage von Zeit Online und dem Handelsblatt ab. Kurz darauf scheiterten auch die Fernsehsender RTL und ProSiebenSat.1 mit ihren Klagen vor dem LG München I. Zuletzt hatte Bild Online tatsächlich eine Sperre für Nutzer errichtet, die einen Werbeblocker verwenden. Als sodann jemand ein Video online stellte, in dem er beschrieb, wie man diese Sperre umgehen könne, landete sogar der Werbeblocker-blocker-entblocker vor Gericht.

acr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Weiterer Rechtsstreit um die Zulässigkeit von Adblockern: . In: Legal Tribune Online, 20.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17611 (abgerufen am: 09.08.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Gewerblicher Rechtsschutz
    • Internet
    • Werbeblocker
    • Werbung
  • Gerichte
    • Landgericht Stuttgart
Rhein und Brassertufer in Bonn mit dem Katamaran Filia Rheni 07.08.2026
Unlauterer Wettbewerb

OLG Köln entscheidet Bonner Reederei-Streit:

Wer­bung für kos­ten­losen Pendler-Shuttle ist zulässig

Wegen einer Brückensperrung in Bonn warb ein Schifffahrtsunternehmen vorübergehend mit einem kostenlosen Shuttle. Gültig war der nur für Rhein-Pendler. Eine Konkurrentin sah darin irreführende Werbung, die Gerichte sehen es anders.

Artikel lesen
Ärztin im Gespräch mit einem Patienten (Symbolbild) 30.07.2026
Ärzte

Ist die Ärzteliste von "Focus Gesundheit" irreführend?:

BGH setzt strenge Maß­s­täbe für Ärz­te­siegel

Der BGH präzisiert die Anforderungen an entgeltliche Ärztesiegel: Testverfahren und Logos müssen klar, nachvollziehbar und aussagekräftig sein. Ob die Siegel der "Focus Ärzteliste" irreführend sind, muss nun das OLG München erneut prüfen.

Artikel lesen
Zwei Schüler stehen in einem Klassenraum und schauen auf ihre Smartphones. Auf den Displays sind Social-Media-Apps zu sehen (Symbolbild). 13.07.2026
Social Media

EU-Expertenbericht:

Unbe­auf­sich­tigte Social-Media-Nut­zung erst ab 13 Jahren

EU-Experten empfehlen, Kindern unter 13 Jahren den Zugang zu Social Media zu verwehren. Die EU-Kommission will nach dem Sommer einen Regelungsvorschlag machen. Die Bundesregierung begrüßt das.

Artikel lesen
Deutsche Ausgabe des "Anne Frank Tagebuchs" in einem Bücherregal der Stadtbibliothek in Pirna 09.07.2026
Urheber

EuGH sieht Geoblocking als wirksame Schutzmaßnahme:

Anne-Frank-Tage­buch darf im Internet stehen

Die Werke von Anne Frank sind in den Niederlanden noch urheberrechtlich geschützt, in anderen Staaten sind sie gemeinfrei. Dort dürfen sie ins Internet gestellt werden – wenn der Zugang etwa mittels Geoblocking beschränkt wird, so der EuGH.

Artikel lesen
Kim Dotcom 2013 in einem Interview 01.07.2026
Prominente

Kampf gegen Auslieferung in die USA:

Kim Dotcom ver­liert auch in zweiter Instanz

Der einstige Internetstar Kim Dotcom will eine Auslieferung aus seiner Wahlheimat Neuseeland an die USA verhindern. Vor dem Berufungsgericht kassierte er nun aber eine weitere Niederlage. Der Deutsche hat jetzt nur noch eine Möglichkeit.

Artikel lesen
Eine Frau sitzt auf einem Sofa und benutzt ein Smartphone. Neben ihr sitzt ein Mann, der ebenfalls am Handy tippt. 15.06.2026
Mobilfunk

OVG NRW stoppt Bundesnetzagentur vorläufig:

Mobil­fun­k­an­bieter dürfen Viel­surfer dros­seln

Viele Anbieter verkaufen zwar "unbegrenztes" Datenvolumen, doch meist regelt eine Klausel, dass der Datenstrom gedrosselt wird, wenn ein Nutzer zu viel surft. Die Bundesnetzagentur geht gegen solche Klauseln vor, jetzt entschied das OVG.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von RPE Roglmeier Pranzo PartGmbB
RECHTS­AN­WALT (M/W/D) ER­B­RECHT

RPE Roglmeier Pranzo PartGmbB, Stutt­gart

Logo von DLA Piper UK LLP
Re­fe­ren­dar (m/w/x) Ham­burg

DLA Piper UK LLP, Ham­burg

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Netz­wer­kad­mi­ni­s­t­ra­tor (m/w/d) Schwer­punkt LAN, WLAN, Fire­wall und...

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Se­nior Con­sul­tant (m/w/d) DA­TEV und Kanz­lei­di­gi­ta­li­sie­rung

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Logo von CMS
Rechts­an­walt (m/w/d) Pri­va­te Cli­ents

CMS, Stutt­gart

Logo von Hengeler Mueller
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) Steu­er­recht in Frank­furt am Main

Hengeler Mueller, Frank­furt am Main

Logo von Hengeler Mueller
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) Steu­er­recht in Frank­furt am...

Hengeler Mueller, Frank­furt am Main

Logo von Rocky Mountain German Law Ltd.
Rechts­an­walt (m/w/d) – Deut­sches Er­b­recht in Cal­ga­ry, Ka­na­da

Rocky Mountain German Law Ltd., Cal­ga­ry (High­field / Burns In­du­s­trial)

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
33. Deutscher Jugendgerichtstag 2026 | „jugend(ge)recht“

24.09.2026, Kassel

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

11.08.2026

PraxisRadar Verkehrsrecht

11.08.2026

23. Landesanwaltstag Sachsen-Anhalt 2026

28.08.2026, Merseburg

Aktuelles zur Erbschaft-/Schenkungsteuer und Bewertung

11.08.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH