Urteil im Prozess um "Querdenker"-Gründer: Kein Betrug, aber Steu­er­hin­ter­zie­hung

31.07.2025

Michael Ballweg war das Gesicht von "Querdenken" während der Corona-Pandemie. Das LG Stuttgart sprach ihn nun wegen Betruges frei, verurteilte ihn jedoch wegen vollendeter und versuchter Steuerhinterziehung. 

Das Landgericht (LG) Stuttgart hat den "Querdenken"-Initiator Michael Ballweg vom Vorwurf des Betruges (§ 263 Strafgesetzbuch (StGB)) freigesprochen. Gleichzeitig verurteilte das LG Ballweg in zwei Fällen wegen Steuerhinterziehung (§ 370 Abs.1 Abgabenordnung (AO)) und wegen versuchter Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 2 AO) in drei Fällen. Die Strafkammer hat eine Verwarnung mit Strafvorbehalt ausgesprochen. Die Bewährungszeit gemäß § 59a Abs. 1 StGB wurde auf ein Jahr festgesetzt. Anweisungen im Sinne des § 59a Abs. 2 StGB wurden nicht erteilt (Urt. v. 31.07.2025, Az. 10 KLs 3 Js 15816/22).

Die Staatsanwaltschaft warf Ballweg vor, über öffentliche Spendenaufrufe mehr als eine Million Euro für "Querdenken" eingeworben und dabei die Unterstützer über die tatsächliche Verwendung der Gelder in die Irre geführt zu haben. Mehr als eine halbe Million Euro soll er demnach für private Zwecke verwendet haben. Belegt sind laut Akten Ausgaben für "Querdenken" in Höhe von 843.111,68 Euro für die Bewegung.

Ballwegs Verteidiger hatten die Anschuldigungen von Beginn an zurückgewiesen. Der Unternehmer selbst erklärte, er habe mit seiner Initiative sogar rund 80.000 Euro Verlust gemacht. Bereits im Frühjahr hatte das Gericht eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit vorgeschlagen. Die Richter verwiesen darauf, dass man Ballweg keinen Vorsatz nachweisen könne. Die Staatsanwaltschaft lehnte den Vorschlag jedoch ab.

Staatsanwaltschaft forderte dreijährige Freiheitsstrafe

Es könne nicht nachgewiesen werden, dass Ballweg für "Querdenken" eingeworbene Gelder privat verwendet habe, sagte die Richterin in der Urteilsbegründung. Zudem stehe Ballweg eine Entschädigung zu für 279 Tage in Untersuchungshaft und Schäden infolge des Vermögensarrestes und von Durchsuchungsmaßnahmen zu. Wegen der laufenden Ermittlungen saß "Querdenken"-Initiator Ballweg ab Juni 2022 mehrere Monate in Untersuchungshaft aufgrund von Fluchtgefahr. Unterstützer versammelten sich regelmäßig vor der Haftanstalt, um seine Freilassung zu fordern. Im April 2024 wurde der Haftbefehl gegen Ballweg aufgehoben.

Die Entscheidung des LG ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch Ballweg prüfen, ob sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. 

Die Staatsanwaltschaft hatte eine dreijährige Freiheitsstrafe sowie die Einziehung von über einer halben Million Euro gefordert – jenem Betrag, den Ballweg laut Anklage zweckwidrig verwendet haben soll. Man werde zeitnah prüfen, ob man Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlege, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Es habe von Anfang an Differenzen zwischen der Kammer und der Staatsanwaltschaft über die Einordnung des Sachverhalts gegeben. "Es ist für uns keine Niederlage", sagte sie. Die Staatsanwaltschaft nehme einfach ihre Aufgaben wahr.

Ballweg: "Märchen der Staatsanwaltschaft zusammengefallen wie ein Soufflé"

Ballweg zeigte sich hingegen zufrieden mit der Entscheidung des Gerichts. "Ich freue mich jetzt, dass alle meine Unschuld bestätigt wurde", sagte er nach der Urteilsverkündung. Die Märchen der Staatsanwaltschaft seien zusammengefallen wie ein Soufflé. Es sei wichtig, dass Behörden sorgsam mit Steuergeldern umgingen und diese nicht in Verfahren versenkten, die durchaus politisch motiviert sein könnten. Laut LG wurden in dem Verfahren mit 44 Verhandlungstagen 80 Zeugen vernommen und 2.200 Urkunden verlesen.

Ballweg war während der Corona-Pandemie zu einer zentralen Figur der regierungskritischen Proteste geworden. Die von ihm gegründete "Querdenken"-Bewegung formierte sich 2020 in Stuttgart als Reaktion auf die staatlichen Schutzmaßnahmen. Binnen kurzer Zeit breitete sie sich bundesweit aus - zu den Demonstrationen gesellten sich neben Impfgegnern auch Esoteriker, Anhänger von Verschwörungstheorien und Vertreter rechtsextremer Gruppen.

Der Artikel entspricht der Version vom 01.08.2025, 14:30 Uhr. Zuvor war fälschlicherweise davon die Rede, dass eine Geldstrafe auf Bewährung ausgesetzt wurde.

dpa/ail/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Urteil im Prozess um "Querdenker"-Gründer: . In: Legal Tribune Online, 31.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57807 (abgerufen am: 19.01.2026 )

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